Firma in Insolvenz stellt noch Rechnungen

Hallo zusammen,

Eine Firma die Arbeiten für einen Bauträger erbringt an einem Mehrfamilienwohnhaus, ist in Insolvenz gegangen.
a) Darf Sie an den Käufer einer Wohnung in diesem Haus noch Rechnungen verschicken?
Sie gibt dazu eine neue Bankverbindung an!!!
b) Wie verhält man sich, wenn diese Leistungen, noch nicht erbracht wurden, bzw, noch nicht in vollem Umfang erbracht wurden?
c) Im Register des zuständigen Insolvenzgerichts ist nachzulesen, dass den Schuldnern der Schuldnerin verboten ist, an die Schuldnerin zu zahlen - und, dass bereits begonnene Maßnahmen einstweilig eingestellt werden.
Heißt das nicht, dass sie die Leistungen gar nicht mehr erbringen bzw. beenden darf?
Gruß,
rivasol

Hallo!

zu a) Ja darf sie, bzw es darf der Insolvenzverwalter noch Rechnungen schreiben. Die Firma besteht doch noch, sie ist insolvent aber nicht geschlossen, der Geschäftsbetrieb geht mehr oder weniger normal weiter.

Eigentlich besteht kein Anlass das Konto zu wechseln. Aber das kann man den Insolvenzverwalter fragen bevor man zahlt ! Siehe auch deine Frage zu Punkt c.

zu b) Man zahlt doch sowieso nur für erbrachte Leistungen. Typ. bei Bauleistungen, es gibt Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Werden bereits komplette Leistungen abgerechnet, die noch nicht ganz erbracht sind, zahlt man auch nur anteilig. Macht einen entsprechenden Vermerk warum, wieso, wieviel .

zu c) ja das bedeutet es. Und hier könnte man ja denken, mit dem neuen Konto versucht man die Auflage zu umgehen.
Deshalb sollte man vor weiteren Zahlungen immer mit dem Insolvenzverwalter sprechen.
Und die insolvente Firma darf zur Zeit keine Leistungen mehr erbringen, was abers icher nicht so bleiben wird. Aber der Verwalter(das Insolvenzgericht entscheidet, ob der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden kann.

Schließlich ist das der Sinn und Zweck des Verfahrens, man will die Gläubiger bedienen, dazu müssen Einnahmen her. Meist wird ja auch ein Übernehmer gesucht, der die Firma kauft und weiterführt.
Und zu den Einnahmen gehört auch, das man versucht bestehende Forderungen von Kunden einzuziehen.

MfG
duck313

Selbstverständlich - der Insolvenzverwalter muss unabhängig davon, ob der Betrieb in Insolvenz weitergeführt wird oder nicht, alle bestehenden Forderungen realisieren. Dazu gehört, dass alle Leistungen, die schon erbracht sind, abgerechnet werden.

Dann hält man sich zunächst an den geschlossenen Vertrag und liest nach, welche Zahlungen dort in Abhängigkeit vom Fortschritt der Arbeiten vereinbart worden sind. Als nächstes schaut man sich die jetzt vorliegende Rechnung an und liest nach, was genau mit dieser Rechnung fakturiert worden ist. Und wenn Leistungen fakturiert worden sind, die nicht erbracht worden sind, schreibt man „Liebe Baufirma! Den von Ihnen in Rechnung gestellten Betrag von 20.000 € für das Verdengeln, Kümpeln und Abhalftern der Regenrinnen am Objekt Kowalskiallee 17b schulde ich Ihnen nicht, weil Sie dort noch gar keine Regenrinnen angebracht haben, die Sie hätten Verdengeln, Kümpeln und Abhalftern können. Ihre werte Rechnung ist somit gegenstandslos und ich werde sie nicht begleichen.“

Es heißt genau das, was da steht: Dass bereits begonnene Maßnahmen einstweilig eingestellt werden. Zur Bedeutung des Wortes einstweilig siehe hier: http://www.duden.de/rechtschreibung/einstweilig

Es ist deutlich zu erkennen, dass einstweilig und gar nicht mehr verschiedene Bedeutungen haben.

Schöne Grüße

MM

Es kann eine ganze Reihe von Anlässen dafür geben.

Es kann sich hier z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Anderkonto des Insolvenzverwalters handeln, aber es ist auch möglich, dass alle bisher geführten Geschäftskonten noch vor der Antragstellung bis zum Dachfirst mit Pfändungen zugegipst waren, die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht pötzlich verschwinden.

Schöne Grüße

MM