Hallo zusammen,
Eine Firma die Arbeiten für einen Bauträger erbringt an einem Mehrfamilienwohnhaus, ist in Insolvenz gegangen.
a) Darf Sie an den Käufer einer Wohnung in diesem Haus noch Rechnungen verschicken?
Sie gibt dazu eine neue Bankverbindung an!!!
b) Wie verhält man sich, wenn diese Leistungen, noch nicht erbracht wurden, bzw, noch nicht in vollem Umfang erbracht wurden?
c) Im Register des zuständigen Insolvenzgerichts ist nachzulesen, dass den Schuldnern der Schuldnerin verboten ist, an die Schuldnerin zu zahlen - und, dass bereits begonnene Maßnahmen einstweilig eingestellt werden.
Heißt das nicht, dass sie die Leistungen gar nicht mehr erbringen bzw. beenden darf?
Gruß,
rivasol