Firma Insolvent

Guten Tag,
eine Firma (mittelstand/60 Arbeitnehmer) hat seit 01.03.2008 Kurzarbeit angemeldet; Firma zahlt seit April kein Gehalt/Lohn mit der Begründung, dass sie noch kein Kurzarbeitgeld erhalten haben: Kurzzarbeitgeldstelle teilt mit, dass die Kurzarbeit schon längst bewilligt ist aber die Anträge für Kurzarbeitgeld nicht eingegangen sind per dto. Firma zahlt ca. 30% vom Netto am 13.05.2008 erhalten: was ist hier los?? Firma hat noch keine Insolvenz gestellt und hat eine Nachprüfung von der Kurzarbeitgeldstelle am 07.05.2008 gehabt.
Wer kann mir weiterhelfen.

Hallo,
ich würde sofort zum Arbeitsamt gehen und Insolventsgeld
beantragen bzw. Insolvents für deine Firma anmelden,
denn der verdacht liegt nahe. Beim Geld hört die Freundschaft
auf und Kurzarbeitergeld wird circa nach 7 Tagen ( je nach Stadt 3- 14Tage) an den AG übermittelt.

LG Uschi

Hallo,
ich würde sofort zum Arbeitsamt gehen und Insolventsgeld
beantragen bzw. Insolvents für deine Firma anmelden,
denn der verdacht liegt nahe.

kann aber gefährlich werden. Wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, versucht der soviel wie möglich Geld von Gläubigern und zuletzt von der Firma bezahlten Verbindlichkeiten einzutreiben.

Erst heute habe ich beim Zahnarzt in einem Focus (glaube aus März) gelesen, dass viele Insolvenzverwalter dann auch noch die zuletzt ausbezahlten Gehälter wieder zurückfordern um sie in die Insolvenzmasse einzuverleiben.

Der Arbeitnehmer bekommt dann zwar, wie jeder andere Gläubiger auch, den dann errechneten Prozentsatz seiner Forderung aus der Insolvenzmasse - aber das ist nicht das komplette Gehalt.

Allerdings bekommt er (ich glaube) drei Monate lang weiter das früher genannte „Konkursausfallgeld“ (weiß um die Uhrzeit nicht, wie es jetzt genannt wird) ausbezahlt.

Also alles für und wider genau ausrechnen.

Gruß
Ingrid

AN ist schon bei der Anwältin gewesen um vor dem Arbeitsgericht Gehaltsausfall einzuklagen; ist auch beim Arbeitsamt gewesen und hat Insolvenzgeld beantragt; aber wenn Firma kein Insolvenz beantragt hat dann kein Insolvenzgeld; selber Insolvenz auszuführen wäre dem AN mit erheblichen Kosten verbunden; Kurzarbeitgeldstelle hat dem AN mitgeteilt, dass Kurzarbeitgeld überwiesen wurde; Arbeitgeber hat angegeben (obwohl er für 2 Monate Kurzarbeitgeld erhält), dass er trotzdem die ausstehenden Gehälter/Löhne nicht zahlen Könne /Lohne/Gehälter von April)

AN ist jetzt zur Arge und hat Harz IV beantragt.

Gibt es noch eine Möglichkeit für den AN