Firma ist geschluckt bleibt mein Vertrag bestehen

Hallo,

seit Oktober 2006 arbeite ich für Tuja Zeiarbeit, bin aber seit Sep. 2007 in Elternzeit. Am 30.09.2008 hat Tuja seine Geschäfte zum 1. 10.2008 Service Personal GmbH übergeben. Bleibt mein alter Vertrag so bestehen, also die Tarifgruppe die von Tuja festgehalten oder kann Service mir eine geringere Tarifgruppe aufzwingen?? Mit der Begründung, dass die Tarifgruppe die ich habe, so nicht bei Service Personal gibt, also E2 mich dann auf M einstufen wollen. Können die das so einfach??

Hallo,

Bleibt mein alter Vertrag so bestehen, also die Tarifgruppe
die von Tuja festgehalten oder kann Service mir eine geringere
Tarifgruppe aufzwingen??

Es wird wohl ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Also alles neu.
Eine Tarifgruppe (E2) ist Auslegungssache.
Eine Herabstufung kann auch mit der längeren Auszeit begründet werden.
Vielleicht einfach mal den angebotenen Vertrag abwarten, vielleicht steht dort doch E2 drin.
Sonst gibt es sicherlich auch andere Zeitarbeitsfirmen, die Dich in E2 einstufen, wenn es dafür eine Berechtigung gibt.

Hallo Zaubermausi77,

Nein. Die neue Firma kann Dich zwar in eine andere Entgeltgruppe stecken, aber der Lohn selbst muss gleich bleiben.

Das heißt, dass man zwar die Bezeichnung ändern darf, aber nicht das Geld, dass Dir lt. Arbeitsvertrag zusteht. Den AV hast Du zwar mit TUJA geschlossen, aber das wußte ja die Service GmbH, als sie die Firma kauften. Insowei gilt die sogenannte Besitzstandswahrung.

Beispiel: Du hättest lt. Tarif E2 jetzt Anspruch auf 8,50 Euro die Stunde, bei der Service gibt es aber nur einen Tarif M mit z. B. 8 Euro oder Tarif N mit 9,00 Euro.

  1. Lösung:
    Service gruppiert Dich in Tarif M ein und vereinbart einen Festen Zuschlag von 0,50 Euro je Stunde im neuen Arbeitsvertrag bzw. Übernahmevertrag.

  2. Lösung:
    Service gruppiert Dich in Tarif N ein, da ein fester Zuschlag nach Lösung 1 aus irgendwelchen Gründen nicht geht => Du bekommst MEHR Lohn.

Fazit:
Mehr oder gleicher Lohn ist OK, weniger ist nicht zulässig.

Gruß
Harry

Hallo Zaubermausi,

ist Deine Frage wirklich noch aktuell? Denn der von Dir erwähnte Betriebsübergang ist über zwei Jahre her. Aber zu Deiner Frage, wenn es sich um einen Betriebsübergang nach $ 613 bgb handelte, waren für eine bestimmte Übergangszeit deine erworbenen Sozialrechte gesichert. Gib einfach mal „613 BGB“ in google ein, dann kommst Du auf eine entsprechende Seite von VerDi. Grundsätzlich bleibt bei einem Betriebsübergang alles beim Alten. Sollte sich etwas für Dich ändern, geht das nur über eine Änderungskündigung, die jedoch fristgerecht erfolgen muss. Ohne Änderungskündigung wäre jede Vertragsänderung eben keine rechtsgültige Änderung und arbeitsrechtlich hinfällig.

Die Eingruppierungen sind bei fast allen Tarifverträgen der Zeitarbeit identisch. Einzig die Entlohnung ist je nach Tarifvertrag ( IGZ, AMP, BZA ) unterschiedlich. Soweit ich weiß hat die Tuja den BZA-Tarif, die Personal Service GmbH den IGZ-Tarif. Also mal diese beiden Tarife vergleichen. Eine etwaige Schlechterstellung kann man mit einer außertariflichen Zulage ausgleichen.

Wenn es einen Betriebsübergang gab dann müßte es eigentlich auch eine Änderungskündigung gegeben haben.

Nicht zahlen von IGZ Tarifzulagen
Hallo,

vielen Dank für die Beiträge.

Vielleicht könnt ihr mir nochmal einen Tip geben. Gestern habe ich erfahren,dass mein Lohn bei Service zZt. nicht lt. IGZ Tarifvertrag am 01.01.2011 usw. jeweils in 0,20 € Schritten erhöht wird. Können die das soeinfach? Ich habe nichts schriftlich bekommen? Ich habe halt mir die IGZ Tarifseite im Netz angeschaut, da ist genau aufgeführt wann & wieviel Zuschläge zuzahlen sind. Ich bin nun sehr gespannt, in wie weit ich von euch einen Tip bekomme, wie mich am besten verhalten muss

Als IGZ Mitglied muss Ihr Arbeitgeber den IGZ Tarifvertrag zu 100 % anwenden. Ein Erhöhung ab 1.1.2011 ist aber erst ab Tarifgruppe E 3 vorgesehen. Die darunter liegenden Stufen werden erst ab 1.5. 2011 angehoben.

Hallo Zaubermausi77,

das kommt auf den Tarifvertrag an, dem die neue Unternehmensgruppe unterliegt.

Hier der Link:

http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/Tarifbrosch…

Da stehen die Entgelgruppen und Gehälter für Ost und West drin. Ich kann dort keine Entgeltgruppe M finden, weiß aber, dass es sowas gibt. Aber die ganz normalen Entgeltgruppen sind dort auch aufgeführt, daher würde ich mich nochmal genauer erkundigen. Die Begründung, dass es nicht vergleichbares gibt, stimmt so garantiert nicht.

Prinzipiell können sich aber Arbeitsverträge ändern durch eine Übernahme. Darüber müssen Sie natürlich informiert worden sein. Wie das im Einzelnen abläuft, weiß ich leider auch nicht.

Im Zweifelsfall läuft es immer darauf hinaus, dass sie es entweder akzeptieren oder gehen. Dann können Sie zwar klagen und bekommen sicherlich auch eine Abfindung, aber leider haben Sie dann auch keinen Job mehr.

Wie gesagt, so genau kenne ich mich nicht aus, da mein Arbeitgeber immer nur andere Firmen geschluckt hat.

Viele Grüße und einen guten Rutsch,

Paula

Hallo,
Die Einstufung E2 kenne ich nicht. ich würde denken das Tuja dem Tarifvertrag des BZA (Bundesverband Zeitarbeit) anwendet. Hier gibt es EGG 1 bis EGG xx. Die EGG 2 west hat zZ 8,22 Grundlohn pro Stunde.
Die Lohngruppe M gibt es im BZA zwar auf dem Papier, wird (darf) aber zZ nicht angewendet.
Bei Deiner Frage ist sicher interessant ob es ein Betriebsübergang ist. IdR muss der neue Inhaber die alten Arbeitsverträge übernehmen. Hier kann aber sicher ein RA besser Auskunft geben. VGW

Hallo zaubermausi,

nein, ich denke, dass die „neue Fa.“ sofern sie die Rechtsnachfolgerin ist, Deine Lohngruppe nich einfach verändern kann. Aufgrund der Bewsitzstandwahrung ist das nicht möglich.

Grüße marineblau

Hallo
Wenn es kein Änderungskündigung oder Übergangsvereinbarung gegeben hat, bleibt Ihr Vertrag bestehen, Sie müssen ihn wahrscheinlich rechtlich einklagen. Wenn es die Tarifgruppe nicht gibt, müssen Sie auf jedenfall ihr altes Gehalt bekommen ggf. mit einem Aufschlag.

Alles Gute - wenden Sie sich an Gewerkschaft.

L.G.