Firma / Konkurs / Ausbildung / kein Job

Vorab: das ist keine Jobsuche also bitte nicht löschen:

So erstmal zu Mir:

Ich habe ne Ausbildung gemacht als ITSE 1 Jahr lang und wie das so ist in der Branche ist die Firma jetzt Platt.

Meine frage nun: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir einen weiterführenden Arbeitsplatz zu besorgen?
Wenn ja bitte um schriftliche Paragraphen zum Nachschauen.
Laut Vertrag?

schönen Gruss

Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt, gibt es auch kein Vertragsverhältnis mehr zu dir.

Der Ausbildungsvertrag wurde ja nicht zwischen dir und einer einzelnen Person direkt geschlossen, sondern zwischen dir und einem Unternehmen.

Auf der anderen Seite kann ja auch nicht verlangt werden, dass wenn du die Ausbildung abbrichst, du verpflichtet bist, einen neuen Azubi zu besorgen.

Gruß
Falke

Hallo Udoy,

Meine frage nun: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir einen
weiterführenden Arbeitsplatz zu besorgen?

Nein. Wie Falke schon erwähnte geht dein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen mit dessen Erlöschen unter.

Falls ein Betriebsrat existiert, so bestünde die Möglichkeit dass dieser gemäß § 112 BetrVG einen Sozialplan aushandelt in dem diese Frage beantwortet wird.

Falls Leute aus Deiner Firma Mitglieder in den IHK-Prüfungsausschüssen sind, sprich sie an ob sie ihre Kontakte zu anderen Ausbildungsunternehmen für Dich nutzen können.

Viel Glück bei der Suche!

Gruß,

Guido Strunck

Tach,
frag mal bei deiner zuständigen IHK nach, die können dir bestimmt weiter helfen. Oder frag in deiner Berufsschule mal deinen Lehrer der für Recht/Politik zuständig ist, die wissen meistens auch bescheid

Gruss Christoph

Hallo.

Berufsbildungsgesetz, §16,1 : „Wird das Berufsausbildungsverhältnis … vorzeitig gelöst, so kann … der Auszubildende Schadensersatz …“ aber wenn der AG pleite ist : gilt „wo du nicht bist, Herr Jesu Christ, da schweigen alle Flöten“.

§31 : „Die zuständige Stelle (in Deinem Falle die Kammer) hat … ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten …“.

Im Insolvenzfalle übernimmt die Kammer die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses auf Antrag. Die besorgen Dir einen „Ersatzbetrieb“ und bringen Dich im äußersten Notfalle in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte unter. In jedem Fall wird das Ausbildungsverhältnis bis zur Abschlussprüfung weitergeführt.

Rat : Setz Dich mit der zuständigen Kammer in Verbindung. Wenn Du einen Ausbildungsvertrag hast, ist dieser im Verzeichnis eingetragen. Jeder Betrieb, der ausbildet, muss —> siehe §31 BBiG.

Alle „Ratgeber“, die so abstrus argumentieren wie „Du musst ja auch dem Betrieb keinen neuen Azubi besorgen“, sind auf dem falschen Dampfer.

Quellen sind das Berufsbildungsgesetz, das Berufsausbildungsförderungsgesetz und die Ausbildungsordnungen (alles bei der Kammer oder bei der Gewerkschaft einzusehen).

Gruß kw

schönen Dank für Die antworten, aber ich muss vorher was klarstellen, so das es kein Durcheinander gibt.

Mein Ausbildungsverhältniss ist noch nicht gekündigt, mein Vertrag steht noch, Dir Firma gibt es jedenfalls nicht mehr, da die Gebäude verkauft wurden.

Der Konkursverwalter / Insolvenzverwalter muss nun erstmal dafür sorgen das wir unser Insolvenzausfallgeld bekommen.

schönen Gruss

Udoy