Firma mahnen (als Privatmensch)

Hallo,
mal angenommen eine Firma hat bei Vertragsabschluß ein „Geldgeschenk“ gemacht und beachtet den bei der Abrechnung nicht. Mir fallen da bei Handys „Gesprächsguthaben“ ein oder bei Stromanbietern „Online-Bonus“ - Firmen sind da erfinderisch. Nach Auslaufdes Vertrages, tut deir Firma dann aber so, als habe dies nie auf dem Vertrag gestanden.
Der Kunde will nun, dass bei der Endabrechnung dieser Betrag beücksichtigt wird. Von Seiten der Firma tut sich aber nichts.

Was kann man als Normalsterblicher da tun? Endlos Briefe schreiben auf die die Firma nicht eingeht?
Zeigt man (insbesondre wenn die Firma schon im TV war weil sie es immer so handhabt) die wegen Betrugs an oder muß wie eröffnet man ein Mahnverfahren?
War hier schonmal jemand solch ein Problem?

Gruß,
Michael

Hallo!

Wenn es darum geht, dass man weniger bezahlen will als das Unternehmen haben will, ist es doch ganz einfach: Man zahlt soviel wie man meint und wartet ab, ob man verklagt wird oder nicht.

Danke fürs Antworten.
ja, es geht vor allem darum, dass „man“ Vorleistung erbringt und quasi vorweg zuviel gezahlt hat und etwas zurück erwartet.
Z.B. Anbieter werben mit div. Boni (wie bei den Banken ***) die man nach einem Jahr erst verrechnet bekommt. Doch dann geschieht nichts.
Gruß, Michael

Hallo!

Also grundsätzlich halte ich gar nichts davon, abzuwarten, ob man verklagt wird oder nicht. Man wird aus verschiedenen Gründen meistens nicht verklagt, auch wenn man im Unrecht ist.

In diesem Falle ist es ja wohl so, dass der Kunde nicht in Vorleistung getreten ist. Ich würde also den Vertragspartner entsprechend informieren, am besten per Einwurf-Einschreiben (das kostet nur 2,15 € und erfüllt seinen Zweck). Die Zahlung der Leistung wird dann entsprechend gemindert.

Alle Mahnungen sollten dann ignoriert werden. Wenn sich ein Inkasso-Büro meldet, ist es wichtig, dass man diesem mitteilt, dass die Forderung strittig ist. Denn strittige Forderungen gehören vor ein ordentliches Gericht und nicht in die Hände von Inkassobüros.

Sollte der Vertragspartner allerdings die Forderung titulieren wollen (Mahnbescheid und/oder Klage) muss man sich wehren. Fehlt das juristische know how, kommt man um einen Anwalt nicht herum.

Gruß
Kosakenzipfel