Hallo Leute,
angenommen jemand will eine Firma A im Elektrohandwerk gründen, hat aber selbst keinen Meistertitel und es gibt gerade keinen „freien“ Meister, der in der Firma A eingestellt werden kann.
Ist es dann möglich, einen Meister sozusagen einzukaufen? Also eine externe Firma B, die den Meister der Firma A in Rechnung stellt und alle Meisterarbeiten durchführt.
Also nicht im Bereich Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeiter, sondern ein Vertrag zwischen Firma A und Firma B zum stellen eines Meisters bei Bedarf.
Es ist immerhin auch möglich, die VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) von Extern zuzukaufen. Geht das dann auch beim Meister?
Gruß
Thorsten