Firma / Nutzung Logo / etc

Hallo,

ich habe mich als Einzelunternehmen mit meinem Namen selbständig gemacht. Nun möchte ich Veranstaltungen anbieten. Hierzu benötige ich eine „Plattform“ - Firma/Name/Logo/Domain. - nennen wir diese Plattform hier einfach mal „franz.net

Ein Bekannter hat mir angeboten, „franz.net“ (eingetragene Firma) zu nutzen - was inhaltlich sehr attraktiv ist. Er meint, dies könnte im Rahmen einer GbR laufen.

Was muß ich veranlassen, wie muss ich auftreten, damit dies so möglich wird?
a) Eintrag ins HR ist nicht nötig
b) muss dieses Gewerbe zusätzlich angemeldet werden?
c) Unter welchem Namen kann ich z.B. Rechnungen schreiben und ein Konto eröffnen?

Wie kann ich franz.net möglichst unkompliziert nutzen?

Danke für Infos,
Kerstin

Hallo,

Auch Hallo,

ich habe mich als Einzelunternehmen mit meinem Namen
selbständig gemacht. Nun möchte ich Veranstaltungen anbieten.
Hierzu benötige ich eine „Plattform“ - Firma/Name/Logo/Domain.

  • nennen wir diese Plattform hier einfach mal „franz.net

Eine Firma hast du erst nach Handelsregistereintrag. Also nenne dich daher bitte nur „Unternehmen“.

Ein Bekannter hat mir angeboten, „franz.net“ (eingetragene
Firma) zu nutzen - was inhaltlich sehr attraktiv ist. Er
meint, dies könnte im Rahmen einer GbR laufen.

Warum so kompliziert? Du kannst dir doch eine eigene Domain ausdenken und die auch als Logo nutzen.

Was muß ich veranlassen, wie muss ich auftreten, damit dies so
möglich wird?

So lange du nicht im Handelsregister eingetragen bist, trittst du immer mit deinem Vor- und nachnamen im Geschaeftsverkehr auf. Logo als Werbezusatz ist erlaubt.

a) Eintrag ins HR ist nicht nötig

Nur, wenn du als „Firma“ auftreten willst.

b) muss dieses Gewerbe zusätzlich angemeldet werden?

Welches?

c) Unter welchem Namen kann ich z.B. Rechnungen schreiben und
ein Konto eröffnen?

Unter deinem Vor- und Zunamen.

Wie kann ich franz.net möglichst unkompliziert nutzen?

Hast du dir das genau ueberlegt?
Du kannst auch eine eigene Domain anmelden.
Gruss, Ina

Hallo Ina,

danke für Deine Antwort - aber damit bin ich immer noch nicht weiter. Es geht mir nicht nur um die Domain, sondern darum, unter einem „etablierten“ Namen am Markt auftreten zu können (hier entstehen für beide Parteien Synergien), sprich, Firma, Logo, Domain, mail-Adresse von franz.net nutzen zu können.

Könnte ich/könnten wir unter franz.net GbR firmieren und könnte ich entsprechend nach außen hin auftreten(soweit ich weiß kann eine GbR nicht ins HR eingetragen werden). Geht das im Rahmen einer GbR - die wir formlos gründen würden? Müßte ich diese beim Gewerbeamt anmelden? Könnte ich Rechnungen unter franz.net GbR und meinem Namen schreiben und ein entsprechendes Konto einrichten? Wie sehen die Haftungsverhältnisse aus?

Würde mich freuen, wenn Du mir nochmals weiter helfen könntest.

Danke,
Kerstin

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Hallo Kerstin,

danke für Deine Antwort - aber damit bin ich immer noch nicht
weiter. Es geht mir nicht nur um die Domain, sondern darum,
unter einem „etablierten“ Namen am Markt auftreten zu können
(hier entstehen für beide Parteien Synergien), sprich, Firma,
Logo, Domain, mail-Adresse von franz.net nutzen zu können.

Könnte ich/könnten wir unter franz.net GbR firmieren und
könnte ich entsprechend nach außen hin auftreten(soweit ich
weiß kann eine GbR nicht ins HR eingetragen werden). Geht das
im Rahmen einer GbR - die wir formlos gründen würden?

Eine GbR koennt ihr natuerlich gruenden, aber die heisst dann auch nur Kerstin Mueller und Franz Maier GbR.
Wenn eine GbR ins Handelsregister eingetragen wird, ist sie eine OHG mit Pflicht zu doppelter Buchfuehrung.
Und dann ist sie auch eine „Firma“ und kann sich franz.net OHG nennen.

Müßte

ich diese beim Gewerbeamt anmelden?

Eine GbR muss separat neben den Einzelgewerbeanmeldungen der einzelnen Partner noch beim Gewrbeamt angemeldet werden, den die GbR als Unternehmen ist eigenstaendig umsatzsteuer- und gewrbesteuerpflichtig.
Die Partner selbst sind einkommenssteuerpflichtig.
Könnte ich Rechnungen

unter franz.net GbR und meinem Namen schreiben und ein
entsprechendes Konto einrichten?

Nein, Erklaerung siehe oben.

Wie sehen die

Haftungsverhältnisse aus?

Ob Einzelgewerbetreibender, GbR oder OHG, jeder Partnet ist voll mit seinem Privatvermoegen haftbar.
Eine Haftungsbegrenzung gibt es erst fuer Kapitalgesellschaften ab GmbH.
Gruss, Ina

Hallo,

nach § 17 HGB ist die Firma eines Kaufmannes der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Das lernt jeder Kaufmann/jede Kauffrau in der Ausbildung im 1. Jahr.

Es bietet sich hier in diesem Fall an, das Unternehmen beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Und zwar mit dem gewünschten Namen, der geschützt sein soll.
Der Effekt durch die Eintragung ist, dass der Name einen gewissen Schutz erhält. Er kann im Handelsregisterbezirk nicht von einem weiteren Unternehmen benutzt werden. Das Gleiche würde auch für das Logo gelten.

Gruß,
Francesco

Hallo,

eine GbR wird nicht durch eine gewünschte Eintragung im Handelsregister automatisch zur oHG. So sieht das HGB es nicht vor.
Die gesellschaftliche Konstruktion ergibt sich alleine aus dem Gesellschaftsvertrag. Wenn sich mehrere Kaufleute zu einer GbR zusammengeschlossen haben und dies auch ihr erklärter Wille ist, dann kann auch das Handelsregister dies nicht ändern.

Es gibt neben den genannten Gesellschaftsformen noch die KG und die Stille Gesellschaft.

Soweit man über Haftungsbegrenzungen nachdenkt und andere Vorteile der Personengesellschaften nicht verlieren will, bietet sich die GmbH & Co. KG an. Hier findest du die Haftungsbeschränkung der GmbH wie auch den Vorteil der Personengesellschaft, keine Körperschaftssteuer zahlen zu müssen.

Gruß,
Francesco

danke für Deine Antwort - aber damit bin ich immer noch nicht
weiter. Es geht mir nicht nur um die Domain, sondern darum,
unter einem „etablierten“ Namen am Markt auftreten zu können
(hier entstehen für beide Parteien Synergien), sprich, Firma,
Logo, Domain, mail-Adresse von franz.net nutzen zu können.

Das ist nicht meine Überzeugung. Aber warum denkt ihr wirklich so kompliziert?

Falls die Fa. Franz.net z.B. computer verkauft und du willst Waschmaschinen verkaufen würde ich einen solchen Synergie effekt nicht sehen, eher die Kundenreaktion: Was ist denn jetzt los?

Falls du von franz.net profitieren willst, dann mach doch einfach nen Lizenz- und Nutzungsvertrag, daß du in deinem Geschäft uneingeschränkt den Namen und die ogos von franz zu werblichen Zwecken nutzen darfst:

von franz empfohlen.
Partner von franz.
Tochter von Franz
Kooperationspartner von Franz.

Vorteile:

Franz kann dir jederzeit diese Rechte wieder entziehen.
Diese Rechte können unverkäuflich sein.
Er kann eine irgenwie geartete Beteiligung von dir bekommen.
usw.

gruss

Tip
Hallo Ina,

danke für Deine Antwort - aber damit bin ich immer noch nicht
weiter. Es geht mir nicht nur um die Domain, sondern darum,
unter einem „etablierten“ Namen am Markt auftreten zu können
(hier entstehen für beide Parteien Synergien), sprich, Firma,
Logo, Domain, mail-Adresse von franz.net nutzen zu können.

Zwei Sachen:

  1. Was Du/Ihr da plant ist unter Franchise bekannt. Vielleicht hilft dir dieser Begriff bei Google weiter (+ Vertrag oder + Verband).
  2. Das Risiko für dich ist natürlich ganz klar: Falls was schiefgeht stehst du ohne Namen, ohne Infrastrukur und damit ohne eigenen Kundenstamm (die gehen auch fürderhin auf franz.net und machen mit deinem Nachfolger Geschäfte) da, da dir franz.net dann sicher die Nutzung dieses Namens etc. entzieht. Hier sollte man auf eine guten Vertrag schauen. Ein Rechtsanwalt kostet viel Geld, der Verlust einer guten Kundenbasis aber viel mehr.

Ciao maxet.

Re^5: Firma /… - Klasse, sehr hilfreich :frowning:
Hallo Francesco,
Ihr Wissen ist ja durchaus beeindruckend,
hilft aber Kerstin nicht weiter.
Es waere sinnvoller, die Antworten dem Wissensstand des Fragestellers anzupassen.
Das Gesellschaftsrecht ist viel zu kompliziert, um es hier in paar Saetzen in die Gegend streuen zu koennen. Dafuer ist eine echte Rechtsberatung erforderlich.

Nochmal zur Klarstellung:
Nicht jedes Unternehmen ist eine Firma. Das Recht, sich Firma zu nenen erwirbt man erst durch Handelregistereintrag.
Und wenn man als GbR sich ins Handelsregister eintragen lassen will, wird aus der GbR eine OHG mit Bilanzierungspflicht.
Wenn eine GbR die Umsatzgrenze von 300 000 Euro ueberschreitet, besteht Pflicht zum Handelsregistereintrag. Sie wird dann „automatisch“ eine OHG.

Kerstin spricht bei franz.net von einer am Markt etablierten Firma. Dann waere franz.net aber bereits im Handelsregister eingetragen und vermutlich ein e.K.
Was Kerstin damit nun wirklich meint, muesste sie noch erklaeren.

Der andere Tipp mit Franchising ist voellig daneben.

@Kerstin
Bitte gehe jetzt wirklich mal zu einer Gruendungsberatung, denn ich sehe, dass noch eine menge Wissen fehlt, um die Zusammenhaenge wirklich zu verstehen.
Du kannst dich gerne an die Bundesweite Agentur für Gründerinnen wenden:

Bundesweite Hotline: Im März 2004 ist die zentrale Hotline an den Start gegangen.
Sie bietet qualifizierte Erst- und Orientierungsberatung und vermittelt Kontakte zu Expertinnen in ganz Deutschland.

Telefon: 0180 5 22 90 22 (0,12 Euro/Minute)
Montag bis Donnerstag von 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 16.00 Uhr
Email: [email protected]

Weitere, hilfreiche Infos findest du auch hier noch:
http://www.fz-juelich.de/ptjnavigator/frauen-gruendu…

Gruss, Ina

Re^6: Firma /… - Klasse, sehr hilfreich :frowning:
Hallo Kerstin,

ich denke, Sie haben hier jetzt sehr viele Informationen zur Firmengründung erhalten.

Eines sollte man bei seinen Überlegungen auch nicht außen vor lassen und dass sind die Folgekosten der Firmengründung. Und Zar je nach Rechtsform die Kosten des Steuerberaters (reicht z.B. eine „einfache Jahresabschlußerklärung“ in Form einer G und V oder muiß ich eine doppelte Buchführung mit Eröffnungsbilanz und Abschlußbilanz machen. Diese Kosten spielen sich nachher auch in den Rechnungen des Steuerberaters wieder.

Ich stehe zur Zeit vor den gleichen Fragen und habe mir hier die Hlfe eines Unternehmensberaters genommen, der mir mit Rat und Tat zur Seite steht.

Desweiteren kommt zu dem Firmeneintrag in HRB auch noch eine evtl. anfallende Gewerbesteuer (je nach Unternehmensart) dazu, die nicht zu verachten ist.

Vielleicht sollte man zu Beginn der Tätigkeit mal mit „kleinen Brötchen“ anfangen und sich am Markt etablieren. Dann kann man immer noch den größeren Schritt machen.

Ich denke, erst einmal die Grund,- und Folgekosten klein zu halten ist der erste Schritt - dann sieht man weiter.

Einige Tipps bekommt man auch auf der Seite: www.steuernetz.de

Ein Blick lohnt.

Liebe Grüße

Birgit

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]