was ich bereits im Existenzgründer-Forum fragte und netterweise z.T. beantwortet bekam, würde ich gerne noch genauer wissen, weshalb ich gerne mal hier frage möchte… Und zwar:
Wenn man einen eigenen Betrieb hat, in dem man unentbehrlich ist, kann man vom Zivildienst zurückgestellt werden. Allerdings nur befristet. Wird man nach Ablauf der Frist unweigerlich eingezogen, obwohl man auch dann noch im eigenen Betrieb unentbehrlich ist? Was braucht man außerdem für Nachweise, um eine solche Unentbehrlichkeit nachzuweisen?! Reicht ein Gewerbeschein??
Und was ist, wenn man bereits eine zeitlang Ersatzdienst beim Katastrophenschutz leistete, den man jedoch (u.U. eben wegen des Betriebs) abbrechen mußte, und dann dem Bundesamt für Zivildienst „übergeben“ wird?
vielleicht Alternative?
Hallo, Mohamed,
soweit ich weiß, werden Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerkes und ähnlicher Organisationen vom Zivildienst freigestellt. Da man dort natürlich nicht „Vollzeit“ tätig ist, ließe sich das eventuell mit der Selbständigkeit vereinbaren. Prüfe das doch einmal für Deinen Wohnort nach, welche Möglichkeiten sich da ergeben.
Grüße
Eckard.
zum Katastrophenschutz
Richtig, das entspricht eben jenem Dienst im Katastrophenschutz (AFAIK 7 Jahre derzeit). Dafür müssen mindestens 200 Stunden jährlich geleistet werden, ein Umfang, der sich imho mit jeder selbständigen Tätigkeit vereinbaren lässt, zumal die Veranstaltungen zumeist abends oder am Wochenende liegen. Wenn man sich bemüht und kooperativ zeigt, sind die Dienststellen da auch idR sehr zuvorkommend und stellen sich da nicht quer.
Dass der Ursprungsposter das wg. der Selbständigkeit angeblich nicht leisten kann, kommt mir doch etwas komisch vor. Ich war selbst 4 1/2 Jahre ehrenamtlich im KatS tätig, bis zur Zugführerebene, und hab in der Zeit mehr als einen Kollegen gehabt, der sich in einer solchen oder ähnlichen Situation befunden hat, und wie gesagt, wenn derjenige wollte, haben wir da immer ne Lösung gefunden, mit der alle gut leben konnten.
Der zeitliche Umfang betrug bei uns (Johanniter) damals ein bis zwei Zugabende im Monat, ein bis zwei Wochenenden im Jahr für Übungen und Sanitätsdienste, bei denen man selbst aus einer großen Auswahl von Terminen die wählen konnte, die einem gepasst haben. Angenehmer kann man es nun wirklich kaum haben, und schliesslich soll das ganze ja doch wenigstens ein bischen dem Wehrdienst/Zivildienst ähnlich sein, vom Aufwand her. Wobei allein schon das Untergebenheitsverhältnis _deutlich_ zwangloser und lockerer ist als eben in Zivil- oder Wehrdienst.
Mögliche Dienstherren sind die vier Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD), das THW, die freiwilligen Feuerwehren oder kommunale KatSchutz-Einheiten.
Gruß,
Doc.
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