Hallo,
wir diskutieren aus rein privatem Interesse gerade folgendes Thema:
Firma in Spanien kauft in Deutschland Stoff, dieser Stoff wird an eine weitere Firma in Deutschland weitergereicht um daraus T-Shirt herzustellen. Rechnung für Einkauf und Veredelung geht an die Fa.in Spanien.
Nach der Veredelung verkauft die Firma in Spanien die fertigen T-Shirt
zum Teil an eine Firma in Deutschland und Teil wird nach Spanien geliefert.
Wie verhält es sich mit der MWST oder der Befreiung.
Würde uns sehr interessieren, da einige meinten die Firmen in Deutschland stellen der Firma in Spanien eine RE plus Mwst aus, die
die Firma in Spanien nicht geltend machen kann, da ein Teil der Ware Deutschland nicht verläßt
Andere reden von Ust-Ident-Nr. und Befreiung.
Kann jemand unsere Diskussion beenden und aufklären.
die Lieferung wäre nur dann USt-befreit, wenn eine innergemeinschaftliche Lieferung vorläge. Zur innergemeinschaftlichen Lieferung gehört (a) USt-ID-Nummer und (b) Bewegung der Ware über wenigstens eine innergemeinschaftliche Grenze.
Da (b) fehlt, ist die Lieferung an den Spanier in D steuerbar und steuerpflichtig. Das macht aber nichts, weil der Spanier, wenn er von D aus liefert, sowieso in D umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, so dass er sich eh steuerlich erfassen lassen muss und auf diese Weise ganz leicht den Vorsteuerabzug kriegt.
Die sonstige Leistung (Veredelung überlassener Ware ohne wesentliche eigene Zutaten außer Hilfsstoffen) funktioniert anders. Die findet dort statt, wo der Veredler sein Unternehmen betreibt (dürfte D sein), und es gibt für sie keine USt-Befreiung, egal wo der Auftraggeber sitzt und ob er eine ID-Nummer angibt. Also USt-Pflicht in D, Vorsteuerabzug siehe oben.
danke für die schnelle Antwort.
haben aber noch ein paar dumme Fragen…
Servus,
Da (b) fehlt, ist die Lieferung an den Spanier in D steuerbar
und steuerpflichtig. Das macht aber nichts, weil der Spanier,
wenn er von D aus liefert, sowieso in D
umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, so dass er sich eh
steuerlich erfassen lassen muss und auf diese Weise ganz
leicht den Vorsteuerabzug kriegt.
muss sich der Spanier dann hier beim FA melden und eine FA hier eröffnen oder wie soll das gehen. Bekommt er dann noch eine deutsche Steuer-Nr. ??
Die sonstige Leistung (Veredelung überlassener Ware
ohne wesentliche eigene Zutaten außer Hilfsstoffen)
funktioniert anders. Die findet dort statt, wo der Veredler
sein Unternehmen betreibt (dürfte D sein), und es gibt für sie
keine USt-Befreiung, egal wo der Auftraggeber sitzt und ob er
eine ID-Nummer angibt. Also USt-Pflicht in D, Vorsteuerabzug
siehe oben.
Das haben wir verstanden, sehen aber den Sinn nicht so recht
Ja, beim FA Kassel-Hofgeismar. Dieses ist zentral für die umsatzsteuerliche Erfassung spanischer Unternehmer zuständig.
und eine FA hier eröffnen
Nein, das braucht er nicht zu tun. Er ist dadurch, dass er Umsätze ausführt, die in D der USt unterliegen, USt-pflichtiger Unternehmer in D. Das hat aber gar keinen Einfluss auf Ertragsteuern und auch keinen auf Rechtsform, Sitz etc. seines Unternehmens.
Bekommt er dann noch
eine deutsche Steuer-Nr. ??
Ja, die wird dann zugeteilt.
Das haben wir verstanden, sehen aber den Sinn nicht so recht
Es war doch von Lohnveredlung in D die Rede? Wenn nicht, vergiss den Absatz einfach.