Firma streut nicht

hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

eine firma hat auf einen großen gelände(Gewerbegebiet) 3 hallen, wo gedruckt…eingepackt und geprüft wird.
diese hallen sind durch gehwege und kurze strassen miteinander verbunden…die auch nur die angestellten nutzen

in diesem gebiet sind mehrer firmen, die für das streuen der stadt bezahlen müssen…außer eben diese eine firma weigert sich zu zahlen

was passiert,wenn jemand ausrutscht und sich die knochen bricht, oder mit dem auto(trotz winterreifen)in eine anderes auto rutsch??

danke

lisa

Hi,

hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

eine firma hat auf einen großen gelände(Gewerbegebiet) 3
hallen, wo gedruckt…eingepackt und geprüft wird.
diese hallen sind durch gehwege und kurze strassen miteinander
verbunden…die auch nur die angestellten nutzen

in diesem gebiet sind mehrer firmen, die für das streuen der
stadt bezahlen müssen…außer eben diese eine firma weigert
sich zu zahlen

Nett, dass die Stadt das Betriebsgelände räumt und streut. Muss sie nämlich nicht, solange es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. Deswegen lässt sie sich das ja auch extra bezahlen.

was passiert,wenn jemand ausrutscht und sich die knochen
bricht, oder mit dem auto(trotz winterreifen)in eine anderes
auto rutsch??

Dasselbe was in Deutschland immer passiert:
Erst mal gucken, wen man verklagen kann!
(war sarkastisch gemeint!)

Grundsätzlich hat die Firma die Pflicht alle öffentlich zu gänglichen Gehwege, die an das eigene Gelände grenzen, zu räumen und zu streuen. Das gilt ebenfalls für Wege (auf Betriebsgelände), die von Arbeitnehmern genutzt werden müssen (also Haupt-, keine Nebenwege), um ihrer Arbeit vertragsgemäß nachgehen zu können.
Wie sie dieser Pflicht nachkommt ist ihre Sache.

Alles was darüber hinausgeht, also z.B. Zufahrtsstraßen, die nicht der Firma gehören, Nebenwege, die Arbeiter nutzen um abzukürzen, oder ähnliches… Da sind andere für verantwortlich.

danke

lisa

Gruss

Hallo,

oder mit dem auto(trotz winterreifen)in eine anderes auto rutscht??

Selber schuld. Also die eigene Kfz-Haftpflicht und falls vorhanden Kasko in Anspruch nehmen.
Für den Rest sollte nochmal konkretisiert werden, ob sich diese Wege nun auf Firmengelände befinden, oder ob es sich um öffentliche Wege handelt. Und natürlich kommt es auf die konkreten Umstände an. Denn wenn ich lese, dass sich die Firma weigert, dann hat sie möglicherweise die Option dazu und es besteht keine Räum- und Streupflicht für diese Wege.
Grüße

Ist sie denn verpflichtet?
Hallo

was passiert,wenn jemand ausrutscht und sich die knochen
bricht, oder mit dem auto(trotz winterreifen)in eine anderes
auto rutsch??

Es hängt davon ab, ob für den öffentlichen Grund per Ortssatzung eine Räum- und Streupflicht der Anlieger besteht. Dann - und nur dann - haftet der Anlieger (Firma) nach § 823 BGB zivilrechtlich und auch, was gerne vergessen wird, in Person des Eigentümers/Firmenchefs/was auch immer strafrechtlich (wegen fahrlässiger Körperverletzung). Je nach Schwere der Verletzung wird das auch verfolgt werden.

Gruß
smalbop