Hallo,
mein Mann ist seit 6 Jahren selbstständig. Leider hat er einen dre typischen Anfängerfehler gemacht und eine ganze Zeit lang die laufende Umsatzsteuer bezahlt. Daraus hat sich dann dann riesen Haufen Steuerschulden ergeben. Ca 15000 Euro.Er hat innerhalb des letzten Jahres den größten Teil abbezahlt und bezahlt auch seit diesem immer die laufende Umsatzsteuer bezahlt. Von dem Schuldenberg sind jetzt noch 3000 Euro offen. Da die Firma in den Wintermonaten immer wenig abwirft, haben wir über den Winter Hartz 4 beantragt. Seit 2 Monaten läuft die Firma so langsam wieder.Das Finanzamt hat die letzten drei Monate keinen Stress gemacht. Jetzt aber, hat das Finanzamt wohl einblick auf das PayPal-Konto meines Mannes und sie wollen ihm den Laden zumachen !Kann man das Gewerbe nicht auf mich anmelden? Oder ist das nicht rechtens? Ich will nicht das er seine Firma verliert. Da steckt sein Herzblut drin.WIr wollen ja bezahlen, und das machen wir auch.Es muss doch ene Möglichkeit geben die Firma zu retten?!! Wir benötigen dringend Tips ! Hat jemand einen Rat?
MfG EarlyMisty
Hallo, am besten Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen, wenn es um die Existenz geht! Ansonsten kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry!
Im selbständig Bereich gebe ich keinerlei Tips.Wenden sie sich an einen renomierten RA oder Steuerberater.
Hallo,
wenn es sich um USt handelt versteht das Finanzamt zu Recht keinen Spaß.
Sie sollten versuchen die Schulden abzuzahlen und eine neue Rate mit der Vollstreckungsstelle aushandeln.
Eine Gewerbeabmeldung Ihres Mannes und eine gleichzeitige Anmeldung durch Sie hilft ihnen nicht weiter, da die Schulden bestehen bleiben und das Finanzamt sofort mitbekommt wenn Sie das Gewerbe anmelden. Darüber hinaus müssen auch Sie damit rechnen, dass Ihnen das Finanzamt auf die Finger schaut.
Moin.
Also meines Wissens sollte es möglich sein die Firma deines Mannes auf Dich zu überschreiben, aber ich weiß nicht ob du in Vorleistung gehen mußt um eine Firma zu eröffnen. Desweiteren weiß ich auch nicht ob du eine Unternehmerprüfung machen mußt indem du dem Finanzamt beweißt daß du fähig bist ein Betrieb zu leiten. Am Besten holt Euch Rat bei nem Profi !
Viel Glück B.
Hallo EarlyMisty,
natürlich kannst Du ein eigenes Gewerbe anmelden ( nicht ummelden )und die Geschäfte Deines Mannes fortführen.
Nur ich kann die Vereinbarung mit dem FA zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten an Steuern nicht ganz nachvollziehen.
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Keine Streß mit dem FA !!!
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Jetzt plötzlich will das FA den Laden zumachen ???
Sind die Angaben beim FA vielleicht nicht ganz korekt gewesen?? Mit den Online-Vernetzungen kommt das FA an Informationen von denen wir vor 30 Jahren noch geträumt haben.
Empfehlung:
Verhandlung mit dem FA zur Güte.
Dein Mann haftet persönlich und muß über Jahre zurückzahlen; ob bei Steuerschulden eine Privatinsolvenz hilft, weiß ich nicht.
Viel Erfolg
Stefan Seidel