Firma (Verband) tritt als Behörde auf? - und De-Mail

Guten Tag,

ich hoffe, ich bin hier in dem Bereich einigermaßen richtig, ansonsten bitte ich darum, es in das Rechtforum zu verschieben.
Ich hätte da mal eine Frage zum Geltungsbereich der Abgabenordnung (insbesondere § 240 AO) im speziellen und die Legitimität des Handelns einer Firma (Verbandes) im allgemeinen.

Folgender Sachverhalt:
Der örtliche Wasserversorger (und Entsorger) (WWAZ) tritt als Zweckverband/Firma? auf und ist allein zuständig u.a. für die Entsorgen von Abwasser aus Gärten aus Sammelbehältern. Dieser hat gegenüber einen ehemaligen Kunden eine Lohnpfändung eingereicht. Da der Job neu ist (Probezeit) und die Forderung sehr alt war das Entsetzen natürlich groß insbesondere, da es ein Job als Buchhalter ist.
Nach einem ersten Gespräch ergab sich, dass durch Umzug (Garten ist sowieso ohne Adresse) keine Post mehr nach versandt werden konnte.
Daher wunderte es auch, dass überhaupt kein Gelber Brief vor dieser Lohnpfändung ankam. Dazu meinte die Sachbearbeiterin, dass sie das so können, also eine Konto- oder Lohnpfändung erwirken, ohne dass ein Gericht oder gar die Person selber dazu angehört oder mitgewirkt hat. Darf so etwas sein?
Dann möchten die auch Säumniszuschläge nach § 240 AO. Wenn ich diesen Paragraphen mir durchlese, steht da was von Steuern ? Können die also den für sich beanspruchen?
Dann wäre noch die Frage der Verhältnismäßigkeit dieser Lohnpfändung an sich. Sie hatte ein Organigramm der Firma mit dem Namen (und natürlich Telefonnummer und E-Mailadresse) und hat dann blind? die Lohnpfändung eingereicht (den Namen gibt es tausende? Mal und alleine hier in der Stadt mindestens drei Mal). Sie konnte also nicht wissen, dass es der richtige ist und was ich persönlich als ganz unverhältnismäßig empfinde, gab es keinen Versuch telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen(waren ja im Organigramm). Es wird sich noch zeigen müssen, da der Chef im Urlaub ist, ob das irgendwelche personelle Konsequenzen nach sich ziehen wird (Buchhalter und Kassenwart und dann Lohnpfändung?) und das finde ich schon starker Tobak, kann man da dann Schadensansprüche stellen, falls dadurch entweder gleich der Job in der Probezeit flöten geht oder die mögliche Weiterverpflichtung im nächsten Jahr ausbleibt (wie beweisen?).
Das wären die Hauptfragen, ein kleines Nebenthema dazu wäre die Sache mit der Post - Anschrift. Sie meint, ich wäre verpflichtet, ihnen Adressänderungen mitzuteilen und daher würde sie auch nicht die Gebühren für die zig Mahnungen, die nie ankamen erlassen. Da seit einem Jahr (davon unabhängig) aber kein fester Wohnsitz besteht, gäbe es nichtmal die Möglichkeit dies zu tun. Vor Jahren wurde deswegen schon eine De-Mail-Adresse eingerichtet (kurz zusammengefasst: Zitat des BSI „Mit De-Mail sparen Sie Zeit und Geld: Anstelle des Versandes oder der persönlichen Überbringung gedruckter Unterlagen
nutzen Sie die Schnelligkeit der E-Mail in Verbindung mit der Sicherheit eines Briefes und der Nachweisbarkeit eines Einschreibens.“). Das Gesetz besagt, dass insbesondere Behörden dazu verpflichtet sind (und das war schon in 2011/12) diese Möglichkeit der Kommunikation zu gewähren und dass man als Bürger entscheiden darf, diesen Weg zu wählen und dann muss Post so zugestellt werden) . Es existiert sogar eine öffentliche Eintragung im Register (statt also Jahre zu googeln und so einen Glückstreffer mit dem Organigramm zu landen, hätte sie also nur ins „Telefonbuch“ schauen brauchen. Die Frage ist nun, reicht so eine allgemeine Bekanntgabe aus? Immerhin druckt die WWAZ ihre Satzungsänderungen auch in der lokalen Zeitung ab, die nur die bekommen, die da auch tatsächlich wohnen (und nicht nur einen Garten haben)?

Sehr umfangreich, ich weiß, und falls sich jemand nur in Teilbereichen auskennt, bitte ich trotzdem um eine Antwort in den Bereich und bestenfalls haben wir nach ein paar Antworten alle Themen beantwortet.

Vielen Dank, Frank
PS: Achso zu der Hauptforderung vielleicht noch eine Nachfrage. Seinerzeit wurde bei jeder Leerung bar Geld kassiert . Bei eine der letzten Leerungen wurde dann erzählt, dass das nicht angegeben wird, sondern sich die Fahrer als „Schwarzgeld“ eingesteckt haben (Leider ein Subunternehmer). Die Frage wäre nun, ob man das hätte anzeigen können ohne sich selbst als Unterstützer der Schwarzarbeit mitschuldig zu machen? Denn dadurch entstand erst die Annahme, dass alle Kosten damit beglichen sind und überhaupt kein Bedürfnis, denen eine Adressänderung mitzuteilen?

Hallo,

aufgrund der unstrukturierten Darstellung, ist das ganze etwas schwer zu verstehen. Fangen wir mal mit vier ganz einfachen Dingen an:

  1. Ein Zweckverband ist kein Unternehmen (oder Firma, wie Du schreibst), sondern ein Zusammenschluß von Gebietskörperschaften (= Städte, Gemeinde, Kreise usw.), der z.B. im Bereich der Wasserver- und -entsorgung tätig sein kann. Das, was von denen kommt ist also mit etwas gleichzusetzen, was von Deiner Gemeinde kommt.

  2. Zweckverbände, die im Bereich der Wasserwirtschaft tätig sind, neigen dazu, in ihrer Gebühren- bzw. Beitragssatzung auf § 240 Abgabenordnung für die Fälle zu verweisen, daß der Kunde die Kohle nicht rechtzeitig rüberwachsen läßt. Da es sich bei Zweckverbänden um Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften handelt, ist das auch naheliegend.

  3. Wenn eine Person ein Problem mit einer grundsätzlich gerechtfertigten Lohnpfändung hat, ist das nicht das Problem des Gläubigers, sondern desjenigen, der seine Rechnung nicht bezahlt hat.

  4. Wenn ein Schuldner bzw. Vertragspartner umzieht, ohne seine neue Adresse (oder irgendeine, über die man ihn schriftlich erreichen kann), zu hinterlassen, ist das nicht das Problem des Leistungserbringers bzw. Gläubigers, sondern in aller Regel ein Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Regelungen. Der Gläubiger wird sich zwar nach Kräften bemühen, die neue Adresse herauszufinden, wenn ihm die fragliche Person Geld schuldet, aber die dabei entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen - zusätzlich zum ursprünglichen Rechnungsbetrag und allem, was an Zinsen und Säumniszuschlägen so aufgelaufen ist. Allerdings hat man auch keinen Anspruch darauf, daß der Gläubiger jeden denkbaren Weg beschreitet, um die neue Adresse herauszufinden. Er muß weder Zeitung lesen noch irgendwelche Organigramme durchforsten noch Leute in der Nachbarschaft befragen. Der Gläubiger hat Anspruch darauf, von seinem Kunden über Adreßänderungen informiert zu werden. Wenn er dann feststellt, daß der Kunde umgezogen ist, kann er die Einwohnermeldeämter befragen (kostet) oder auch einen Detektiv beauftragen (kostet noch mehr).

So, und wenn Du meine Ausführungen zu den obigen vier Punkten als gegeben hinnimmst (und das solltest Du tun), dann sollte ein Großteil Deiner Fragen geklärt sein. Den Rest kannst Du ja noch einmal stellen. Falls möglich, in etwas verständlicherer Form.

Gruß
C.

Wenn Du meinst, das für Dich als Entschuldigung ausnutzen zu können, dann weise doch bitte mit Quittungen über die Barzahlung beim Fahrer des Abfuhrwagens nach, dass Du die Gebühr dafür schon bezahlt hast !

Und um Schwarzarbeit geht es hier nicht, wenn dann um Betrug. Betrug, weil die Abfuhrkosten unterschlagen wurden, vom Fahrer und womöglich auch von Dir.
Also entweder hat der Fahrer dich betrogen in dem er gesagt hat, er soll gleich kassieren im Auftrag des Zweckverbandes und dann das Geld nicht dort eingezahlt hatte.
Oder Fahrer und Gartenbesitzer haben gemeinsame Sache gemacht und gegen Zahlung von Schwarzgeld den Zweckverband geschädigt, weil mehr Abwasser angeliefert wurde als bezahlt wurde.

MfG
duck313

Hallo,

vielleicht helfen § 2 und 23 der WWAZ-Satzung:

Aufsichtsbehörde der WWAZ ist der Bördekreis (lt. Impressum).

Gruß
RHW