Eine Frau hat vor 5 Jahren wegen zuviel Mobbing ihre Lehre 2 Monate vor Ende abgebrochen. Seit 3 Jahren hat sie einen festen Arbeitsplatz allerdings in 2 Schichten, die aber eingeteilt und getauscht werden, wie es die Mitarbeiter brauchen.(keine Fabrik oder Kaufhalle). Nun hat diese Frau die Möglichkeit in einem 6 wöchigen Abendlehrgang ihre Lehre abzuschließen. Bisher hat die Firma nicht interessiert, wer wann die Schichten übernimmt und unter den Kollegen wäre das auch kein Problem, aber plötzlich will die Firma das nicht genehmigen. Hat die Frau eine Chance?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Auch guten Tag.
[…] aber plötzlich will die Firma das nicht genehmigen.
Grundiziell braucht kein Arbeitnehmer eine „Genehmigung“ für eine wie auch immer geartete Fortbildung (so lange der AG diese nicht bezahlen soll). Wenn letztere mit den Arbeitszeiten in irgendeiner Form kollidiert, muss man sich einigen. Der AG darf, wenn dem nicht ganz gravierende Gründe entgegenstehen, diese Bildungsmaßnahme also nicht vereiteln. Wenn der AN, wie in diesem Fall, sich bereits um die Abwesenheitsvertretung bzw. Schichteinteilung während der Maßnahme gekümmert hat - und die Geschichte ja nur über einen kurzen Zeitraum laufen soll! -, ist es schwierig, nachzuvollziehen, warum sich der AG querstellt. Der einzige Grund - der aber vor Gericht kaum standhalten dürfte - wäre, dass AN bisher als quasi-Gelernter für billiges Geld als Ungelernter beschäftigt werden konnte, was nach der Prüfung flachfiele.
Empfehlung : Dem AG nochmals den ausgearbeiteten Schichtbesetzungsplan für die Zeit der Maßnahme auf den Tisch legen, als Nachweis, dass keine betrieblichen Nachteile entstehen. Wenn dann ohne triftigen Grund die „Genehmigung“ verweigert wird, steht der Rechtsweg offen, bzw. könnte man die Maßnahme trotzdem absolvieren. So lange keine Störungen dadurch entstehen, kann der Arbeitnehmerin niemand etwas wollen.
IANAL, außerdem ist vorausgesetzt, dass das KüSchG greift, die Probezeit abgelaufen ist etc.pp. Für Kleinstklitschen und Betriebe nach chinesischem Recht mögen andere Aussagen gelten.
Gruß Eillicht zu Vensre
Auch guten Tag.
[…] aber plötzlich will die Firma das nicht genehmigen.
Grundiziell braucht kein Arbeitnehmer eine „Genehmigung“ für
eine wie auch immer geartete Fortbildung (so lange der AG
diese nicht bezahlen soll). Wenn letztere mit den
Arbeitszeiten in irgendeiner Form kollidiert, muss man sich
einigen. Der AG darf, wenn dem nicht ganz gravierende Gründe
entgegenstehen, diese Bildungsmaßnahme also nicht vereiteln.
Wenn der AN, wie in diesem Fall, sich bereits um die
Abwesenheitsvertretung bzw. Schichteinteilung während der
Maßnahme gekümmert hat - und die Geschichte ja nur über einen
kurzen Zeitraum laufen soll! -, ist es schwierig,
nachzuvollziehen, warum sich der AG querstellt. Der einzige
Grund - der aber vor Gericht kaum standhalten dürfte - wäre,
dass AN bisher als quasi-Gelernter für billiges Geld als
Ungelernter beschäftigt werden konnte, was nach der Prüfung
flachfiele.
Muß noch dazu sagen, AN arbeitet nicht auf den erlernten Beuf und auch nicht für billig Geld, hat eigentlich guten Verdienst. Ausbildung für das, was er z.Z. macht braucht man nicht. Ich denke, der AG geht davon aus, daß er sich nach Beendigung dieses Lehrgangs anderweilig umschaut. Dem ist aber zumindest in nächster Zeit noch lange nicht so, weil Verdienst eben gut ist. Ich denke allerdings nicht, daß AG dem AN das glaubt.
Empfehlung : Dem AG nochmals den ausgearbeiteten
Schichtbesetzungsplan für die Zeit der Maßnahme auf den Tisch
legen, als Nachweis, dass keine betrieblichen Nachteile
entstehen. Wenn dann ohne triftigen Grund die „Genehmigung“
verweigert wird, steht der Rechtsweg offen, bzw. könnte man
die Maßnahme trotzdem absolvieren. So lange keine Störungen
dadurch entstehen, kann der Arbeitnehmerin niemand etwas
wollen.IANAL, außerdem ist vorausgesetzt, dass das
KüSchG greift, die Probezeit abgelaufen ist etc.pp. Für
Kleinstklitschen und Betriebe nach chinesischem Recht mögen
andere Aussagen gelten.Gruß Eillicht zu Vensre
Holla.
Muß noch dazu sagen, AN arbeitet nicht auf den erlernten Beuf
und auch nicht für billig Geld, hat eigentlich guten
Verdienst. Ausbildung für das, was er z.Z. macht braucht man
nicht. Ich denke, der AG geht davon aus, daß er sich nach
Beendigung dieses Lehrgangs anderweilig umschaut. Dem ist aber
zumindest in nächster Zeit noch lange nicht so, weil Verdienst
eben gut ist. Ich denke allerdings nicht, daß AG dem AN das
glaubt.
Glauben kann man in der Kirche. Es gilt das vorher Gesagte. Wenn sich AN auf die in D garantierte freie Berufswahl beruft, muss der AG schon mit richtig massiven Gegenargumenten kommen.
Gruß Eillicht zu Vensre
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könnte man sich auch mal angewöhnen
Dankeschön!
Gruß Daggi!
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