Firma verschickt Ware an falsche Person

Gutan Tag,

angenommen jemand hat bei eBay eine Kamera verkauft (Person A). Nach ein paar Monaten bekommt er diese Kamera wieder. Der Käufer (B) hat die Kamera zur Reperatur © geschickt und die haben es dann ausversehen wieder an (A) geschickt.

Person (A) hat 2 Monate gewartet ob sich jemand meldet was aber nicht geschehen ist. Da er die Kamera ja nicht braucht hat er Sie erneut bei ebay verkauft.

Zwei Wochen Später ruft Firma © Person (A) an und verlangt das er die Kamera wieder zurückschickt.

3 Wochen Später bekommt Person (A) einen Brief von Firma ©. Er solle inerhalb von 7 Tagen den Warenwert auf das Konto Firma © überweisen.

Was kann Person (A) jetzt tun?
Muss er bezahlen dafür das Firma © einen Fehler gemacht hat?

MFG Sovvi

Er muss natürlich Schadensersatz leisten und kann froh sein, wenn er nicht wegen Unterschlagung angezeigt wird.

Levay

Hallo Levay,
das kann so nicht stimmen. Es gibt keine Rücksende oder Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.

Gruß
schnorz

Er muss natürlich Schadensersatz leisten und kann froh sein,
wenn er nicht wegen Unterschlagung angezeigt wird.

Levay

das kann so nicht stimmen.

Doch.

Es gibt keine Rücksende oder
Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.

Du beziehst dich vermutlich auf § 241 a BGB, dessen Lektüre ich hiermit empfehle. Die Norm ist vorliegend unanwendbar:

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

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Hallo.

das kann so nicht stimmen. Es gibt keine Rücksende oder
Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.

Aber auch kein Recht, sich das Eigentum an der Wahre selbst zuzusprechen und Gewinn daraus zu ziehen!

Gruß Eillicht zu Vensre

OK.

Hallo.

das kann so nicht stimmen. Es gibt keine Rücksende oder
Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.

Aber auch kein Recht, sich das Eigentum an der Wahre
selbst zuzusprechen und Gewinn daraus zu ziehen!

Das ist richtig was du schreibst. Das Verhalten mit dem weiterverkauf ist ist mehr als fragwürdig.

Gruß
schnorz

Gruß Eillicht zu Vensre

Fazit? Soll person A bezahlen?
Hallo,

erst einmal danke für eure Antworten. Nur mir ist jetzt nicht ganz klar geworden ob Person (A) das jetzt bezahlen muss oder nicht.

Was würdest ihr machen?
lg Sovvi

Gegenfrage
Hallo,

erst einmal danke für eure Antworten. Nur mir ist jetzt nicht
ganz klar geworden ob Person (A) das jetzt bezahlen muss oder
nicht.

Warum liest Du sie denn dann nicht einfach? Was genau hast Du an der ersten Antwort von Levay nicht verstanden?

Was würdest ihr machen?

Nochmal lesen.

Gruß
loderunner

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Klarstellung
Hallo!

Was würdest ihr machen?

Ich komme meist nicht in Situationen, die mich schadensersatzpflichtig werden lassen und die dazu führen, dass mich mich srtafbar gemacht habe.
Aber wenn ich der Verkäufer der Kamera wäre, jetzt wiederhole ich eigentlich nur nochmal, was schon geschrieben steht, würde ich schleunigst bezahlen, mich fragen, warum ich mich so dämlich verhalten und mich freuen, wenn ich nicht in den nächsten Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen würde.

Gruß,

Florian.

Hallo.

das kann so nicht stimmen. Es gibt keine Rücksende oder
Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.

Aber auch kein Recht, sich das Eigentum an der Wahre
selbst zuzusprechen und Gewinn daraus zu ziehen!

Also was dürfte man denn in so einem Fall dann machen?

  • Behalten und selber nutzen
  • Verschenken
  • in den Müll werfen

Wie verhält man sich also richtig?
Klar, eine Info an den Absender wäre sicherlich nicht verkehrt, aber dazu ist man ja eigentlich nicht verpflichtet (oder wer zahlt einem das Porto / die Telefongebühren, falls doch)?

Sebastian.