Person (A) hat 2 Monate gewartet ob sich jemand meldet was aber nicht geschehen ist. Da er die Kamera ja nicht braucht hat er Sie erneut bei ebay verkauft.
Es gibt keine Rücksende oder
Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.
Du beziehst dich vermutlich auf § 241 a BGB, dessen Lektüre ich hiermit empfehle. Die Norm ist vorliegend unanwendbar:
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Ich komme meist nicht in Situationen, die mich schadensersatzpflichtig werden lassen und die dazu führen, dass mich mich srtafbar gemacht habe.
Aber wenn ich der Verkäufer der Kamera wäre, jetzt wiederhole ich eigentlich nur nochmal, was schon geschrieben steht, würde ich schleunigst bezahlen, mich fragen, warum ich mich so dämlich verhalten und mich freuen, wenn ich nicht in den nächsten Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen würde.
das kann so nicht stimmen. Es gibt keine Rücksende oder
Aufberwahrungspflicht für nicht bestellte Wahren.
Aber auch kein Recht, sich das Eigentum an der Wahre
selbst zuzusprechen und Gewinn daraus zu ziehen!
Also was dürfte man denn in so einem Fall dann machen?
Behalten und selber nutzen
Verschenken
in den Müll werfen
Wie verhält man sich also richtig?
Klar, eine Info an den Absender wäre sicherlich nicht verkehrt, aber dazu ist man ja eigentlich nicht verpflichtet (oder wer zahlt einem das Porto / die Telefongebühren, falls doch)?