nehmen wir mal an, Firma XY möchte ihre Geschäftsform von GmbH zu einer AG im Ausland umändern, und nehmen wir weiter an, die Angestellten möchten da aus bestimmten Gründen nicht mitziehen – sie befinden sich bereits auf der Suche nach einer neuen Arbeitsplatzsituation unabhängig von dieser Firma.
Nun muss die Firma XY, den Vertrag den sie als GmbH mit den Arbeitnehmern geschlossen hat, auflösen bevor der neue Vetrag unterzeichnet wird, oder? besteht da eine Möglichkeit des „fließenden“ Übergangs von Vertrag zu Vertrag, sprich verhält es sich rechtlich so, dass der Arbeitnehmer kündigt, sobald er dem Vertrag mit der „neuen“ Firma nicht zustimmt. Danke.
Nun muss die Firma XY, den Vertrag den sie als GmbH mit den
Arbeitnehmern geschlossen hat, auflösen bevor der neue Vetrag
unterzeichnet wird, oder?
Nein! Er behält seine Gültigeit!
besteht da eine Möglichkeit des
„fließenden“ Übergangs von Vertrag zu Vertrag, sprich verhält
es sich rechtlich so, dass der Arbeitnehmer kündigt, sobald er
dem Vertrag mit der „neuen“ Firma nicht zustimmt. Danke.
Also allgemein würde ich einmal sagen es kommt darauf an, ob die GmbH zu einer AG umgewandelt wird oder ob die AG neu gegründet wird und das Unternehmen (also inkl. der Betriebe) von der GmbH an die AG übertragen wird. Davon hängt ab, wie die Frage zu beantworten ist, ich denke da könnten dir hier die Experten sicher mehr dazu sagen.
Nebenbei bemerkt, ich kann es mir nicht verkneifen:
Das ist ein Standardfall in dem man sieht, dass die bei Betriebswirten und im Alltag verwendete Diktion „Unternehmensformen“ oder „Geschäftsformen“ falsch und verwirrend ist, trotzdem hat sie Eingang gefunden bis in Schulbücher. Eine GmbH oder AG ist weder eine Unternehmens- noch Geschäftsform, sondern eine bestimmte Form einer juristischen Person. Eine GmbH kann ein Unternehmen betreiben, die GmbH ist also Träger des Unternehmens, aber nicht das Unternehmen.
Also allgemein würde ich einmal sagen es kommt darauf an, ob
die GmbH zu einer AG umgewandelt wird oder ob die AG neu
gegründet wird und das Unternehmen (also inkl. der Betriebe)
von der GmbH an die AG übertragen wird.
sie wird neu gegründet und das Unternehmen (inkl. Betriebe) wird übertragen.
Nebenbei bemerkt, ich kann es mir nicht verkneifen:
…
Wieso wollen die AN denn nicht „mitziehen“? Soll sich was
ändern?
es heißt wohl, es solle alles beim Alten bleiben - das macht die Situation jedoch mitnichten besser, denn wahrscheinlich sieht die eigene berufliche Zukunft in diesem Betrieb sehr bescheiden aus und gleichwohl sind die Geschäftsgebaren auch nicht die, die sie gemeinhin sein sollten; so dass die AN einfach eher früher, als später freiwillig gehen wollen. Nur ist das Kündigen ohne neue Festanstellung sehr schwierig, daran feilen sie noch.
Wenn aber der alte Vertrag aufgelöst werden müsste, bevor der neue durch Unterzeichnung gültig wird, (was allerdings noch nicht raus ist, ob sich dies so verhält), müsste die Kündigung ja von Seiten des AG geschehen und damit wären die Ansprüche der AN andere.
Gibt es einen Betriebstrat?
Nein, es gibt wohl keinen Betriebsrat, denn es sind deren 4 Festangestellte.
sie wird neu gegründet und das Unternehmen (inkl. Betriebe)
wird übertragen.
Das IST ein Betriebsübergang nach 613a BGB!
Allerdings lese ich gerade, dass es in diesem fiktiven Unternehmen nur 4 Mitarbeiter sind…
…und somit greift eh kein Kündigungsschutz nach dem KSchG.
Aber dennoch muss gekündigt werden, damit der Arbeitsplatz weg ist!
Ohne Kündigung läuft der Vertrag zu den alten Bedingungen weiter, wenn man nichts neues unterschreibt.
Nein, es gibt wohl keinen Betriebsrat, denn es sind deren 4
Festangestellte.
Also irgendwas fehlt doch hier in der Schilderung… Eine GmbH mit 4 AN kann ich mir grad noch so vorstellen, aber dann noch eine Umwandlung in eine AG??? Nun ja, möglich ist das in der Theorie vielleicht, aber mich beschleicht das Gefühl, daß hier wichtige Details fehlen und eine Beratung bei einem Fachanwalt vor Ort mehr Sinn macht.
Also irgendwas fehlt doch hier in der Schilderung… Eine GmbH
mit 4 AN kann ich mir grad noch so vorstellen, aber dann noch
eine Umwandlung in eine AG???
Naja - sie hat ja geschrieben, dass die GmbH und andere Teile zusammen gelegt werden, was natürlich meine Anmerkung mit dem fehlenden Kündigungsschutz vermutlich völlig entkräftet…
Nun ja, möglich ist das in der
Theorie vielleicht, aber mich beschleicht das Gefühl, daß hier
wichtige Details fehlen und eine Beratung bei einem Fachanwalt
vor Ort mehr Sinn macht.
Abschließend…
möchte ich mich für Euer aller Bemühen herzlich bedanken. Sich mit einem Fachanwalt zusammen zu setzen, wird wohl das sinnvollste sein. Gruß Mala.