Firma wird aufgelöst! Folgefirma ist kein Rechtsnachfolger, was wird aus meinem ArbeitsvertragV?

Eine GbR wird per 31.12.2013 aufgelöst. Ich bin die einzige Angestellte im Unternehmen. Ein weiteres Unternehmen wurde bereits im April 2012 gegründet mit gleichen Namen aber als GmbH. Die neue Firma, mit gleichem Tätigkeitsfeld ist kein Rechtsnachfolger der GbR! Eine Übernahme ist angestrebt, aber auf Grund schlechter Auftragslage frühestens ab November/ Dezember vertraglich vereinbarbar.

Frage 1:
ich weiss, dass die Firma aufgelöst wird, muss ich offiziell darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden?
Wenn ja, ist das ein Grund warum ich mich drei Monate vorweg bei der Arge melden muss um anzukündigen, dass die GbR geschlossen wird und ich noch keinen sicheren Arbeitsvertrag der GmbH habe?

Frage 2:
Wird die Arge auf Grund dessen versuchen mich weiterzuvermitteln obwohl ich eine gute Chance habe weiter beschäftigt zu werden?

Frage 3:
Gibt es unter Umständen Fördermöglichkeiten für den Betrieb, dass ich eingestellt werde?

Frage 4. Reicht die Information der Auflösung oder muss ich noch schriftlich gekündigt werden ZUSÄTZLICH??

Das ist hier keine Rechtberatung. Die dürfen nur Rechtsanwälte übernehmen.
Was die Arge tut, kann Dir nur Dein Kundenbetreuer dort sagen. Auch Unternehmen können Förderungen für die Einstellung von Mitarbeitern erhalten. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.