Hallo allerseits,
wenn man einen eigenen Betrieb hat, in dem man unentbehrlich ist, kann man vom Zivildienst zurückgestellt werden. Allerdings nur befristet. Wird man nach Ablauf der Frist unweigerlich eingezogen, obwohl man auch dann noch im eigenen Betrieb unentbehrlich ist? Was braucht man außerdem für Nachweise, um eine solche Unentbehrlichkeit nachzuweisen?! Reicht ein Gewerbeschein??
Und was ist, wenn man bereits eine zeitlang Ersatzdienst beim Katastrophenschutz leistete, den man jedoch (u.U. eben wegen des Betriebs) abbrechen mußte, und dann dem Bundesamt für Zivildienst „übergeben“ wird?
Danke für evtl. Infos,
Mohamed.
Hallo Mohamed,
meines Wissens nach sträubt sich die BW gegen Kosten. Lege denen einfach mal eine Rechnung vor von den Kosten, die sie dann übernehmen müssten.
Entgangene Gewinne, Versicherungsbeiträge, Wohnungs- und Gewerberaummiete, Unterhalt ggf. und was du eben noch an Ausgaben hast bzw. an weniger Einnahmen.
Und dann mal dahin laufen… vielleicht lassen sie ja mit sich reden. 
Gruß
Marco
PS. Es besteht eine Ausgleichspflicht unter bestimmten Voraussetzungen.
Hallo, klingt jetzt zwar merkwürdig, aber schau dich mal in Foren zur Landwirtschaft um. Dort sind viele Einmannunternehmen, deren Arbeitskraft täglich gebraucht wird (wer soll sonst die Kühe melken) und die Dir sicherlich Tipps geben können. Ich hab sogar mal von einem Bauern gehört, der von der BW nicht in Ruhe gelassen wurde und samt Kühen in die Kaserne einzog. Daraufhin wurde er dann endlich freigestellt.
Susanne
PS: oder wechsel die Staatsbürgerschaft, müsste bei deinen Namen doch auch gehen. Nur dass Du dann wahrscheinlich von dem dortigen Militär kassiert wirst, wenn Du ins entsprechende Land einreist (soll zumindest in der Türkei so sein)