ich plane in Zukunft ein Geschäft in meiner Gegend neu zu eröffnen. Ich bin mir aber unsicher was dem Eröffnen eines neuen Kontos angeht. Reicht es wenn man ein privat Kundenkonto eröffnen oder muss man ein richtiges Geschäftskonto eröffnen ? Was ist besser ? Gibt es da Unterschiede ?
da solltest Du in der Tat ein Firmenkonto eröffnen, wenn Du Dir Ärger mit der Bank ersparen willst. In dem Kontomodell, das Du gewählt hast, ist mit Sicherheit davon die Rede, dass es sich um ein Privatgirokonto handelt, und / oder die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen. Spätestens, wenn Du irgendwann einmal Lastschriften einziehen willst fällt die Sache auf.
Würdest Du ein privates Konto gewerblich nutzen, könnte die Bank das Konto in letzter Konsequenz sogar kündigen.
Deshalb nicht drauf ankommen und sauber arbeiten -> Geschäftskonto eröffnen
ich plane in Zukunft ein Geschäft in meiner Gegend neu zu eröffnen. Reicht es wenn man ein privat Kundenkonto eröffnen oder muss man ein richtiges Geschäftskonto eröffnen ?
Wenn Du den Unterschied zwischen privatem Konto und Geschäftskonto nicht kennst, solltest Du kein Gewerbe anmelden, sondern Dich zunächst weiterbilden.
ich plane in Zukunft ein Geschäft in meiner Gegend neu zu eröffnen. Reicht es wenn man ein privat Kundenkonto eröffnen oder muss man ein richtiges Geschäftskonto eröffnen ?
Wenn Du den Unterschied zwischen privatem Konto und
Geschäftskonto nicht kennst, solltest Du kein Gewerbe
anmelden, sondern Dich zunächst weiterbilden.
also ich kenne den unterschied auch nicht.
zumindest keinen, den ich für einen eXistenzgründer für relevant erachte ?
also ich kenne den unterschied auch nicht.
zumindest keinen, den ich für einen eXistenzgründer für relevant erachte ?
Also ich kenne schon einen:
Die Nutzung privater Girokonten ist fast immer bankseitig für gewerbliche Nutzung untersagt, weil die bank die teureren Geschäftskonten verkaufen möchte.
Wer sein privates Girokonto gewerblich nutzt, riskiert Kündigung oder (Nach)Berechnung der Kosten eines Geschäftskontos. Wenn das für Dich nicht relevant ist, o.k. Kennzeichen für gewerbliche Nutzung eines Kontos sind übrigens Rechnungsnummern in Zahlungseingängen…
Rein steuerlich gesehen hast Du natürlich Recht: Der Einzelunternehmer ohne HR- Eintrag kann steuerlich gesehen problemlos ein privates Konto auch gewerblich nutzen.
Rein steuerlich gesehen hast Du natürlich Recht: Der
Einzelunternehmer ohne HR- Eintrag kann steuerlich gesehen
problemlos ein privates Konto auch gewerblich nutzen.
Also ich kenne schon einen:
Die Nutzung privater Girokonten ist fast immer bankseitig für
gewerbliche Nutzung untersagt, weil die bank die teureren
Geschäftskonten verkaufen möchte.
Also kennst du doch keinen, weil wie Inder und ich schon fragten:
Zitat: zumindest keinen, den ich für einen eXistenzgründer für relevant erachte ?
Zitat: zumindest keinen, den ich für einen eXistenzgründer für
relevant erachte ?
Natürlich ist der Grund für den Existenzgründer relevant: Wenn er ein privates Konto gewerblich nutzt, riskiert er den Verlust der Bankverbindung!
Also reine Geldmacherei der Bankinstitute!
Es hat keine Bank Lust, draufzuzahlen. Zum Beispiel kosten abgehende Überweisungen die Bank Geld für z.B. die SMS mit der TAN. Die Bank möchte nicht z.B. für 100 SMS monatlich 5€ bezahlen…
Der UP schreibt doch eindeutig: Er will eine Firma gründen .
Und eine Firma ist ein im HR eingetragenes Gewerbe… Wenn er deren Zahlungen über sein privates Konto abwickelt, braucht er einen guten StB…
Natürlich ist der Grund für den Existenzgründer relevant: Wenn
er ein privates Konto gewerblich nutzt, riskiert er den
Verlust der Bankverbindung!
Das Ziel des UP ist es wohl, ein paar Überweisungen zu tätigen. Und hierfür ist ein eigenständiges Konto blödsinnig. Auch wenn es einem die Bank einreden möchte.
Es hat keine Bank Lust, draufzuzahlen. Zum Beispiel kosten
abgehende Überweisungen die Bank Geld für z.B. die SMS mit der
TAN. Die Bank möchte nicht z.B. für 100 SMS monatlich 5€
bezahlen…
Und wenn eine Privatperson 100 Überweisungen im Monat tätigt? Wenn dies der Grund wäre, müsste die Bank ein Privatkonto auch als Geschäftskonto akzeptieren unter der Auflage, dass pro Monat nicht mehr als X (z.B. 10) „geschäftliche“ Überweisungen getätigt werden.
Der UP schreibt doch eindeutig: Er will eine Firma gründen .
Und eine Firma ist ein im HR eingetragenes Gewerbe… Wenn er
deren Zahlungen über sein privates Konto abwickelt, braucht er
einen guten StB…
ich meinte, welche art des gewerbes. für ne mobile shisha-bar brauch ich kein extra-konto.
und auch weniger gut ausgebildete steuerberater kommen sicher mit der doch recht überschaubaren materie klar, dass ein paar betriebliche buchungen über ein privatkonto abgewickelt werden.
je nach umfang und art des gewerbes rate ich existenzgründern, dass sie auch ihr normales konto weiternutzen können. es ist dabei noch keine konto explodiert und weder BND noch mossad haben ermittlungen angestrebt…
Und wenn eine Privatperson 100 Überweisungen im Monat tätigt?
Eine Privatperson tätigt niemals 100 abgehende Überweisungen pro Monat.
Wenn dies der Grund wäre, müsste die Bank ein Privatkonto auch als Geschäftskonto akzeptieren unter der Auflage, dass pro Monat nicht mehr als X (z.B. 10) „geschäftliche“ Überweisungen getätigt werden.
Die Bank bietet ein Konto zu bestimmten Bedingungen an. Diese Bedingungen besagen oft: Bei Privatkonten keine gewerbliche Nutzung! Wem die Bedingungen nicht passen, der schließt den Kontovertrag nicht ab.
In der Praxis hat sicherlich kaum eine Bank etwas gegen 10 geschäftliche Buchungen pro Monat.
Eine Privatperson tätigt niemals 100 abgehende Überweisungen pro Monat.
Vielleicht nicht. Aber es gibt auch Selbstständige, die vielleicht nur 2 Überweisungen pro Monat „geschäftlich“ machen. M.E. also kein zwingendes Kriterium für ein Geschäftskonto.
Wem die Bedingungen nicht passen, der schließt den Kontovertrag nicht ab.
Dies ist korrekt, aber kein Kriterium aus Sicht des Selbstständigen.
In der Praxis hat sicherlich kaum eine Bank etwas gegen 10 geschäftliche Buchungen pro Monat.
Eben schon, weil dies gegen deren AGB verstößt und die Bank ein einträgliches Geschäft aus monatlichen Grundgebühren flöten geht.
Eine Privatperson tätigt niemals 100 abgehende Überweisungen pro Monat.
Vielleicht nicht. Aber es gibt auch Selbstständige, die
vielleicht nur 2 Überweisungen pro Monat „geschäftlich“
machen. M.E. also kein zwingendes Kriterium für ein
Geschäftskonto.
nun ist es ja schon so, daß sich die Kreditinstitute bei ihren Gebührenmodellen etwas denken. Eine Privatperson bietet grundsätzlich mehr Potential für zusätzliches Geschäft, so daß sich ein günstigerer Pauschaltarif eher rechnet. Natürlich gibt es Selbständige, die ihre Altersvorsorge über das KI laufen lassen oder Unternehmen, die lukratives Auslandsgeschäft haben. Nur sind das dann Fälle, in denen man über Sonderkonditionen sprechen kann.
In der Praxis hat sicherlich kaum eine Bank etwas gegen 10 geschäftliche Buchungen pro Monat.
Eben schon, weil dies gegen deren AGB verstößt
Das steht nicht in dem, was man allgemein als AGB bezeichnet, sondern allenfalls in den jeweiligen Bedingungen für das Kontomodell.
Die Nutzung privater Girokonten ist fast immer bankseitig für
gewerbliche Nutzung untersagt, weil die bank die teureren
Geschäftskonten verkaufen möchte.
Wer sein privates Girokonto gewerblich nutzt, riskiert
Kündigung oder (Nach)Berechnung der Kosten eines
Geschäftskontos. Wenn das für Dich nicht relevant ist, o.k. Kennzeichen für gewerbliche Nutzung eines Kontos sind übrigens
Rechnungsnummern in Zahlungseingängen…
Rein steuerlich gesehen hast Du natürlich Recht: Der
Einzelunternehmer ohne HR- Eintrag kann steuerlich gesehen
problemlos ein privates Konto auch gewerblich nutzen.
Viele Grüße
Erdbeerzunge
Gilt das auch bei 400,-- € Jobber oder wenn man nur mit Gewerbeschein Kleinarbeiten o.ä. durchführt ??
Sind diese Personen auch nur „Einzelunternehmer“ und können somit ihr Privatkonto dann auch für das Geschäft nutzen ?
Gilt das auch bei 400,-- € Jobber oder wenn man nur mit
Gewerbeschein Kleinarbeiten o.ä. durchführt ??
Sind diese Personen auch nur „Einzelunternehmer“ und können
somit ihr Privatkonto dann auch für das Geschäft nutzen ?
400€- Jobber sind Angestellte, und können natürlich ihr Privatkonto nutzen.
Wer mit Gewerbeschein unterwegs ist, ist (wie der Name sagt) gewerblich tätig. Hier KÖNNTE es Probleme mit der Nutzung eines privaten Girokontos geben.