Firmangründung und Existenzgründungszuschuss

Hallo Wissende,

mein Kollege und ich werden ab 1. Juni bzw. 1. Mai arbeitslos sein. Wir werden uns zusammen selbständig zu machen. Derzeit befinden wir uns in der Planungsphase und knüpfen natürlich auch schon Kontakte zu potentiellen Auftraggebern.

Wir haben folgendes vor:

  • jeder wird einen Existenzgründungszuschuss beantragen
  • wir werden eine Firma gründen

Unsere Frage ist nun, in welcher Reihenfolge das geschehen kann. Da wir jetzt schon formal als Firma mit unseren potentiellen Kunden in Verhandlung treten wollen, würden wir diese gerne möglichst schnell gründen. Verhandlungen bedeuten ja nicht, dass auch Verträge zustande kommen und wann das erste Geld fließt ist ja noch wieder eine andere Sache. Nach außen hin könnte eine Firma also noch lange inaktiv sein.

Den Existenzgründungszuschuss wollen wir eigentlich erst beantragen, wenn die Sache ins Rollen gekommen ist, unmittelbar vor der Vertragsunterschrift mit einem Kunden.

Geht das? Oder riskieren wir den Anspruch auf den Zuschuss, wenn wir während der Arbeitslosigkeit (oder wohlmöglich schon vorher) eine Firma gründen?

Ich hoffe, ich habe mein Anliegen verständlich rübergebracht.

Grüße
Barbara

Hallo Barbara!

Oder riskieren wir den Anspruch auf den Zuschuss,
wenn wir während der Arbeitslosigkeit (oder wohlmöglich schon
vorher) eine Firma gründen?

Bei Zuschüssen aus öffentlicher Kasse gilt regelmäßig, daß das Vorhaben vor Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen werden darf.

Gruß
Wolfgang

Das Problem ist ein ganz anderes!
Hallo …

das Problem ist ein ganz anderes… der Gründungszuschuss wird zum Aufbau einer selbständigen Vollexistenz gewährt.

Eine gemeinsame Existenz mit zwei gleichberechtigten Partnern ist jedoch keine selbständige Vollexistenz, weil die Entscheidungsfreiheit bei einer 50/50%-igen Partnerschaft nicht gegeben ist, es liegt eben keine echte Selbständigkeit vor.

Läge das Verhältnis bei 51/49% dann könnte zumindest einer der Gründer den Gründungszuschuss beantragen, bei einer 50/50%-igen Partnerschaft keiner der Gründer.

Es mag sein, dass die eine oder andere Gründung aufgrund der Unaufmerksamkeit des Sachbearbeiters durchgeht und der Gründungszuschuss gewährt wird, aber das entspricht dann nicht dem Willen des Gesetzes.

Um dem Abhilfe zu schaffen, könnte man zwei getrennte Gewerbe anmelden und dann kooperieren und sich gegenseitig Rechnungen stellen, dann wären es „echte“ Gründungen von selbständigen Vollexistenzen.

MfG
MGB-Consulting

Hm. An dem Thema sind wir auch schon dran. Allerdings habe ich da andere Informationen:

Zu zweit können wir demnach sehr wohl eine Firma gründen und jeder bekommt seinen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass sich unsere Kompetenzen nicht zu weit überschneiden und wir uns damit ergänzen. Beide Kompetenzen müssen nötig sein, um die Firma mit dem vorgesehenen Profil zu betreiben.

So in etwa habe ich das verstanden.

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Danke. Also Firmengründung an 2. Stelle. Dann wollen wir mal hoffen, dass uns keiner unseren Namen klaut.

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