Hallo,
wenn der Arbeitgeber die Fahrkarte für den ÖPNV zahlt, kann man dann noch die Pendlerpauschale im Lohnsteuerjahresausgleich absetzten.
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
wenn der Arbeitgeber die Fahrkarte für den ÖPNV zahlt, kann man dann noch die Pendlerpauschale im Lohnsteuerjahresausgleich absetzten.
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
Entfernungspauschale ja, aber…
Steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen trägt der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung ein, also auch das von ihm bezahlte Jobticket. Diese Beträge sind in Zeile 40 der Einkommensteuererklärung einzutragen. Sie mindern die Werbungskosten des Arbeitnehmers, also auch die Entfernungspauschale.
Gruß
Zemionow