Hallo!
Ich habe soeben gehört, dass 2 Firmen fusionieren. Sie möchten betroffene Mitarbeiter „übernehmen“, bieten ihnen daher jetzt an, einen Aufhebungsvertrag zu Ende August und einen neuen Arbeitsvertrag (bei dem „neuen“ AG) zu Anfang September zu unterschreiben. Das Gehalt, etc. bleibt wie gehabt. Schön und gut. Die Firmenzugehörigkeit soll jedoch nicht bestehen bleiben, d.h. es gilt wieder eine Probezeit von 6 Monaten und evtl. Anrechte, die durch die Anzahl der Jahre der Firmenzugehörigkeit erworben wurden, gehen verloren.
Müssen die AN dies akzeptieren? Können sie darauf bestehen, dass auf die Probezeit verzichtet wird, etc.?
Die Zeit drängt. Weiß jemand einen Rat?
Barbara S.
Hallo
Müssen die AN dies akzeptieren? Können sie darauf bestehen,
dass auf die Probezeit verzichtet wird, etc.?
Als ersten Rat gebe ich Dir: geh zu einem Fachanwalt und erörtere das mit ihm im Detail. Von hier aus kann man nur mutmaßen.
Also mutmaße ich mal…
So wie Du es schilderst würde ich spontan sagen: Die AN sollten dies weder akzeptieren, noch diese undurchsichtige Aufhebungsvertrag-Nummer mitmachen. Nichts spricht dagegen, einen neuen AV abzuschließen, ohne daß der alte aufgehoben wird. Es spricht aber auch nichts dagegen, überhaupt keinen neuen AV abzuschließen, sondern einfach nach der Fusionierung unter dem neuen AG-Namen weiterzuarbeiten wie bisher.
Habt Ihr keinen BR? Dann wählt ganz schnel mal einen, soweit die Firmengröße dies zuläßt!
Gruß,
LeoLo
Danke, LeoLo!
Ich werde Deine Mutmaßungen mal so weitergeben und hoffe, dass sie den Betroffenen weiterhelfen.