Firmen Intranet - Seite / Impressum

Hallo,

ich mach für ein Projekt aus unserer Firma eine Website, wo sich die anderen Kollegen informieren können… quasi sowas wie ein Intranet.

Dabei stellt sich mir die Frage, welche Angaben wir als Impressum nutzen wollen bzw. sollen.

Ich könnte das Impressum für mich machen / Privat-Anwender (Betreiber) o.ä.

Auf den Inhalt der Seite kommt eigentlich niemand ran, weil ich die User / Kollegen alle von Hand freischalte und somit dann kontrollieren kann, wer drauf kommt.

Daher bin ich ein wenig verunsichert… und hoffe, ihr könntet mir da ein wenig Tipps geben, was ihr in einem solchen Fall auf die Homepage als Impressum schreiben würdet. Das dies hier keine Rechtsberatung ist, ist mir sehr wohl bewusst… aber die Homepage-Bastler machen sich ja grundsätzlich auch um sowas mal Gedanken… daher die Frage hier!

Vielen Dank für die Hilfe

Dabei stellt sich mir die Frage, welche Angaben wir als
Impressum nutzen wollen bzw. sollen.

Vielen Dank für die Hilfe

Was in ein Impressum gehört, regeln das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV). Aufgeschreckt durch Abmahnungen fragt sich so mancher private Homepage-Betreiber, ob auch er ein Impressum vorweisen muss. Die früher umstrittene Frage scheint nunmehr geklärt. Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung. Demnach sollen Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, von der Impressumspflicht befreit sein. Dies soll auch für entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen gelten.

Eine entsprechende Regelung findet sich auch im RStV, der ausschließlich an den Inhalt einer Website anknüpft. Nach Paragraph 55 Abs. 1 RStV müssen die Betreiber einer Homepage, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, keine Pflichtangaben machen. Alle anderen Anbieter müssen den Namen und die Anschrift angeben. Juristische Personen müssen zusätzlich den Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten ständig verfügbar halten. Diese Regelung beschränkt sich somit auf Angebote, die in der Regel weder einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen noch ausschließlich persönlichen oder familiären Interessen dienen.

Etwas kniffliger ist die Regelung in Paragraph 55 Abs. 2 RStV, die inhaltlich dem früheren Paragraphen 10 Abs. 3 MDStV entspricht. Sie stellt an geschäftsmäßige Online-Angebote mit meinungsbildenden Inhalten besondere Anforderungen. Danach müssen Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, zusätzlich zu den Pflichtangaben nach Paragraph 5 TMG einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen. Juristen verstehen unter »journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten« Beiträge, die zu einer Meinungsbildung beitragen können. Wann aber ist ein Beitrag meinungsbildend und wann liegt ein periodisches Druckwerk vor? Beide Fragen sind in jedem Einzelfall ohne Rückgriff auf die einschlägige Rechtsprechung schwer zu beantworten.

Hallo,

eine wirklich nur intern erreichbare Intranetseite braucht gar kein Impressum aus irgendwelchen gesetzlichen Gründen. Es mag aber sein, dass es hierzu hausinterne Regelungen im Unternehmen gibt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

es handelt sich laut Fragesteller um ein INTRANET. Hier ist mir keine Impressungspficht bekannt.

mfg

tf

P.S.: Der Text deines Postings stammt wohl überweigend aus:

http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/pri…

Wir wollen hier noch nicht guttenbergen …

Hallo,

ja es handelt sich um eine Art Intranet-Seite… aber wir haben uns missverständlich ausgedrückt!!! Die Intranet-Seite ist eine Quasi-Intranet-Seite (ich nenn’s mal jetzt einfachheitshalber so), die im Internet aber verfügbar ist.

Durch das Login bzw. die entsprechende Registrierung ist der Zugriff auf den Inhalt quasi beschränkt und gewährleistet, dass NUR Mitglieder der Firma Zutritt zum Inhalt auf dem Intranet-Bereich haben.

Dort hinterlegt ist eine Projekt-Management-Software und ein Forum… sowie ein Informations- oder News-Blog für die Mitarbeiter… ob noch was dazu kommt, kann ich nicht sagen, aber wäre natürlich spontan erweiterbar.

Allein aus dem Grund, dass die Intranet-Seite auch auf einem Webserver im Netz gelesen werden kann ist sie ja nicht mehr wirklich INTRAnet… sondern INTERnet und damit doch eigentlich Impressum-Pflichtig.

Wenn ich aber den Vorschreiber richtig verstanden habe, machen wir damit kein Geld, und somit sind wir sowieso von der Impressumpflicht befreit.

Oder seh ich das grad falsch?

(Ausserdem ist eine Hilfsorganisation…, die diese Seite betreiben wird).

Moin!

Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass
eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige
Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt
angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine
wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung.

Nein, das ist nicht deutlich genug.
http://www.homolog.de/faq_impressm.htm#geschaeftsmae…

Jede Website ist geschäftsmäßig. Und „in der Regel gegen Entgelt“ heißt ja, dass es auch auf Websites zutreffen kann, die nicht gegen Entgelt angeboten werden.

Demnach sollen Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und
die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt
verfügbar sind, von der Impressumspflicht befreit sein.

Es ist aber sogar so, dass Websites zu rein privaten Zwecken, die nie und nirgends gegen Entgelt angeboten werden, also das private Fotoalbum oder andere familiäre Dinge, nicht impressumspflichtig sind.

Nach Paragraph 55 Abs. 1 RStV müssen die Betreiber einer Homepage,
die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient,
keine Pflichtangaben machen.

Eben.

Alle anderen Anbieter müssen den
Namen und die Anschrift angeben.

Eben alle anderen - auch solche, die nicht gewerblich sind oder solche, die auch „in der Regel“ keine Entgelte verlangen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin!

ja es handelt sich um eine Art Intranet-Seite… aber wir
haben uns missverständlich ausgedrückt!!! Die Intranet-Seite
ist eine Quasi-Intranet-Seite (ich nenn’s mal jetzt
einfachheitshalber so), die im Internet aber verfügbar ist.

Das ist kein „Quasi“-Intranet, das ist ein Intranet. Fertig.
Es ist ein Bereich im Netz, der nur ausgewählten Personen zugänglich ist. Wenn sonst keiner Zugriff auf die Seiten erhält, sind das ja alles Personen, die den Anbieter sogar kennen (immerhin überweist er monatlich das Gehalt :wink:
Also gibts auch keine Impressumspflicht.

Allein aus dem Grund, dass die Intranet-Seite auch auf einem
Webserver im Netz gelesen werden kann ist sie ja nicht mehr
wirklich INTRAnet… sondern INTERnet und damit doch
eigentlich Impressum-Pflichtig.

So gesehen ist fast jeder Rechner Internet, ob privat oder gewerblich, ob bei einem Anbieter für Webspace gelegen, im Firmennetzwerk oder zuhause.
Und für Websites, die man zuhause auf seinem Rechner, der gelegentlich mit dem Internet verbunden ist, anlegt, braucht man auch kein Impressum. Genausowenig für VPN-Sites, die auch über das Internet gehen, also aus dem LAN raus.

Impresumspflichtig ist nicht all das, was irgendwie außerhalb des Firmen-LANs geroutet wird, sondern das, was öffentlich zugänglich ist.

Wenn ich aber den Vorschreiber richtig verstanden habe,
machen wir damit kein Geld, und somit sind wir sowieso von der
Impressumpflicht befreit.

Das hat der Vorschreiber schon falsch geschrieben. Websites, die keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sind nicht von der impressumspflicht befreit.
Sonst wären die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender auch nicht impressumspflichtig. Oder Blogs. Oder viele andere auch…

Oder seh ich das grad falsch?

Yep. Deine Angst vor einer Abmahnung blendet Dich :smile:

(Ausserdem ist eine Hilfsorganisation…, die diese Seite
betreiben wird).

Egal. Auch die ist für öffentlich zugängliche Seiten impressumspflichtig.

Impressumspflichtig ist alles, wo für den Nutzer ein berechtigtes Interesse besteht, dass der sich an den Verantwortlichen wendet. Ein Wildfremder auf einer privaten, familiären Website mit Bildern vom Baby hat dieses Interesse nicht.

Liebe Grüße,
-Efchen

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Ok, danke erst einmal für die ausführliche Antwort.

Ich werde - wenn ich deinen Ausführungen folgen darf - kein Impressum angeben müssen, weil begrenze Userschaft.

Dennoch könnte ich das machen, inkl. einem kleinen Text, dass es sich hier um das einen internen Bereich einer Hilfsorganisation handelt, die nur für die Mitarbeiter zugänglich gemacht wurden.

Für Fragen steht man gerne unter der Email-Adresse… [email protected] zur Verfügung.

Damit sollte ich doch dann alles abgedeckt haben und jeglicher Webuser sollte damit dann informiert sein, dass es keine Internetseite mit Informationen für frei-surfende Internet-Nutzer darstellt… eine reine Informationsseite, damit potentielle abmahnwütige Anwälte oder wer auch immer, direkt sehen, dass dies eigentlich nicht abmahnwürdig ist.

Denke, so hat man alles abgedeckt und geht noch einen Schritt weiter als man eigentlich müsste.

Was hälst du davon?

Dennoch könnte ich das machen, inkl. einem kleinen Text, dass
es sich hier um das einen internen Bereich einer
Hilfsorganisation handelt, die nur für die Mitarbeiter
zugänglich gemacht wurden.

Da das nur Mitarbeiter lesen, sollten die das doch wissen, oder?

Für Fragen steht man gerne unter der Email-Adresse…
[email protected] zur Verfügung.

Das ist sicher nicht verkehrt.

Damit sollte ich doch dann alles abgedeckt haben und
… eine reine Informationsseite,
damit potentielle abmahnwütige Anwälte oder wer auch immer,
direkt sehen, dass dies eigentlich nicht abmahnwürdig ist.

Hat diese Organisation also abmahnwütige Anwälte angestellt, die ihren eigenen Arbeitgeber abmahnen würden?
Versteh ich nicht.

Wenn Du allerdings eine Startseite hast und erst da ein Login anbietest, dann ist diese Startseite IMHO voll impressumspflichtig.

Was hälst du davon?

Wirklich relevant ist das jedenfalls nicht, was ich davon halte :wink:

ist halt mit nem CMS wie Joomla oder Drupal oder Wordpress gemacht…

natürlich kannst du da sofort ein Login-Modul einblenden und die user können sich einloggen… aber grundsätzlich kann man damit natürlich eine Startseite noch machen… Da würde ich nur einen Allgemeinen Text drauf machen… also trotzdem ein Impressum reinmachen, wenn ich diese Startseite erstelle, wenn ich dich richtig versteh.