Hallo,
wenn ein neu gegründetes Unternehmen sich einen Firmenwagen anschafft, wie läuft das mit der SF-Klasse?
Eigentlich läuft das KFZ dann ja über die Gesellschaft, hieße das man muss von „0“ (oder 1/2) anfangen, oder kann man da individuell mit den Versicherungen verhandeln, wenn die Gesellschafter (die ausschließlich das KFZ benutzen) deutlich höhere SF-Klassen haben?
es gibt die Möglichkeit, der GmbH einen Rabatt eines Mitarbeiters zur
Verfügung zu stellen. (Mitversicherungsnehmer). In der Regel muss die
Person, die den Rabatt einbringt aber das alleinige Nutzungsrecht am
Firmenwagen haben. (Ist verhandelbar)
Darüber hinaus kann man natürlich mit der Versicherung über eine günstigere Einstufung verhandeln. Wenn auch andere Verträge der GmbH
abgeschlossen werden ist dies auch meistens kein Problem.
Hallo Tycoon, danke dir vielmals.
Also wie irgendwie immer bei KFZ ist es Verhandlungssache.
Hätte mich ja irgendwie auch gewundert wenn man da „von vorne“ anfangen müsste, aber vielen Dank für deine Einschätzung aus der Praxis!
Mach Dir nicht zuviele Hoffnungen. In der Sparte KFZ verdient
keine Gesellschaft Geld. Entsprechend klein sind die
Spielräume.
Ok okay, du könntest dir also durchaus vorstellen dass so ein Kfz bei SF 0 (1/2) anfangen müsste, obwohl die eingetragenen Fahrer dafür eine deutlich höhere SF haben?
Macht ja irgendwie nicht viel Sinn, aber mir ist ja auch klar dass die Versicherungen Geld verdienen wollen (müssen)…
Einstufung mit SF 1 geht immer! SF 2 oder SF 3 sind bei
mehreren Verträgen auch problemlos!
Danke.
Und wenn ich noch ne Altersvorsorge mache, auch SF4 oder SF5?
Dann werde ich halt mal rumfragen, wer mir das beste Angebot macht, wenn ausschließlich Leute mit langjähriger Fahrpraxis das Kfz benutzen.
OT: Kfz ist irgendwie komisch, bei allen anderen Versicherungssparten ist kaum Verhandlungsraum, aber hier ist irgendwie fast alles machbar…
Hi, ich glaube, dass SF 1 oder SF 2 nicht so sehr das Thema sind, sondern die Rabattierung (nicht SFR)der Prämie bei entsprechender Anbindung. Schlussendllich ist der Zahlbeitrag entscheidend, zumal eine Sondereinstufung bei VR-Wechsel ja nicht weitergegeben wird.