Firmen-Mails und Briefgeheimnis

Hallo,

inwieweit unterliegen e-Mails, die Mitarbeiter auf ihrem Firmen-Rechner versenden und empfangen, dem Briefgeheimnis bzw. dem Datenschutz?

Darf die Firma die e-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter lesen und auswerten, um z. B. Informationen über einzelne Kunden oder Projekte auswerten und erhalten zu können?

Dürfen diese e-Mails archiviert werden?

Oder ist die Firma verpflichtet, das Mail-Verzeichnis ungelesen zu löschen?

Muss in irgendeinem dieser Fälle das Einverständnis des (ehemaligen) Mitarbeiters eingeholt werden? Odes kann dieses durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag global hergestellt werden?

Schönen Dank

lennie

Ich empfehle einen Blick ins Archiv

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

oder der Link

http://www.ra-kassing.de/arbeit/email/email.htm

Gruß Ivo

Wenn eine private Nutzung weder ausdrücklich gestattet noch von der Personalleitung geduldet wird (trotz konkreter Kenntnis von privatem Mailverkehr keine Sanktionen), ist sie verboten. Wenn nur dienstliche Nutzung gestattet ist, können Mails eingesehen werden (sie sind dann gleichbedeutend mit dienstlichen Briefen, die zwar an einen Mitarbeiter gerichtet werden, aber eben nicht „persönlich/vertraulich“). So übrigens die ganz herrschende Meinung (eine andere Auffassung vertreten aber manche kleinere Arbeitsgerichte und außerdem der bekannte Arbeitsrechtler Däubler, der immer sehr gewerkschafts- bzw. arbeitnehmerfreundlich argumentiert).

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