Noch mal zur Klarstellung:
Adam Bedam = Familienname.
Firmennamen zB:
AB-Schreibdienst
Adam Bedam
oder
Adam’s Schreibdienst
Inh: Adam Bedam
Eine An- oder Ummeldung eines solchen Namens ist nur dann mit Papierkram (Notar, Registergericht) verbunden, wenn Du im Handelsregister eingetragen bist. Eine Ich-AG ist rechtlich AUCH eine Firma, denn die Firmengründung ist einzig von der Anmeldung beim Gewerbeamt (und Finanzamt) abhängig. Bei Freiberuflern (ich gehöre dazu) reicht die Anmeldung beim Finanzamt - ich bekomme oft Post, die an die „Firma Unternehmensberatung…“ gerichtet sind.
Für einen Freund (Einzelunternehmer - nicht im HR eingetragen) habe ich einen Firmennamen „erfunden“, der im Warenzeichenregister eingetragen wurde. Also heißt nun diese Firma
abcxyz
Adam Bedam
Die Postbank, bei der er auch ein Konto hat, machte daraus einen bürokratischen Spektakel, denn es besteht ja die „Gefahr“, daß jemand NUR an die abcxyz bezahlt. Damit das Geld auch ankommt, muß der Computer der Postbank dies wissen, was bei denen nicht so einfach ist. Hier kann es also mit der „Ummeldung“ der Firma Probleme geben. Bei Sparkasse/Volksbank und ggf. anderen Banken gibt es meist keine Probleme.
Bei der Post sollte man das zuständige Zustellfiliale oder Briefträger auf die Änderung hinweisen. Bei mir ist es egal, denn in unserer kleinen Gemeinde kennt man sich, sodaß ich fast alle schrägen Briefbezeichnungen bekomme, die auch nur ansatzweise auf meine „Firma“ hindeuten. Wenn es nicht stimmen sollte, dann bekommt die Zustellerin den Brief wieder zurück.
Dem Finanzamt kannst die Umbenennung mit der nächsten EST-Erklärung mitteilen. Denen ist es letztlich egal, wie der Laden heißt, Hauptsache, es werden Steuern bezahlt. Wenn dem Sachbearbeiter bis dahin was auffällt, dann rührt er sich schon (telefonisch, schriftlich). Ansonsten kannst denen auch schon vorab einen kurzen Brief schreiben, damit sie Bescheid wissen.
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