Firmen-Name einfach ändern?

Hallo,

meine kleine Firma heißt ja derzeit schlicht Dienstleistungsbüro Andreas Krämer aber da er nun zu allgemein klingt möchte ich ihn gerne ändern. Darf ich den Namen meiner Firma einfach ändern oder muss ich extra dann zum Ordnungsamt gehen und dort dann meinen Firmen-Namen ändern lassen? In das Handelsregister bin ich nicht eingetragen da ich nur die einfache Buchhaltung habe.

Viele Grüße
Andy

Du kannst grundsätzlich Deinen Namen ohne Probleme ändern, wenn Du gewisse Spielregeln beachtest.

AK Dienstleistung (fällt mir gerade) ein, geht ohne Probleme, wenn dann der ausgeschriebene Vor- und Zunamen darunter steht.

AK International geht nur dann, wenn Du nicht nur Kunden in den Nachbarländern und in Übersee hast. Greatest, best oder sonstige Sprüche, die eine Einmaligkeit innerhalb des Ortes, Region oder sonst wie darstellen sind nur zulässig, wenn sie auch zutreffen. Ansonsten Abmahnung!

Ich schlage vor, du schaust mal bei google unter den Stichworten, wie zB Firmenname+Recht rein. Dort findest eine Menge Links zu dem, was erlaubt und verboten ist.

Bei Namensänderungen übrigens aufpassen, was die Bank dazu sagt. Denn wenn jemand auf den neuen Namen eine Rechnung zahlt, dann soll das Geld auch auf dem richtigen Konto ankommen! Bei der Postbank kann es da Probleme geben (Erfahrungen eines Freundes, der zusätzlich seinen geschützten Firmenname einbeziehen wollte).

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Moin,

Ich schlage vor, du schaust mal bei google unter den
Stichworten, wie zB Firmenname+Recht rein. Dort findest eine
Menge Links zu dem, was erlaubt und verboten ist.

Andreas hat, so wie ich es verstanden habe, keine Firma, die hätte er nur, wenn er im Handelsregister eingetragen wäre und/oder laut Handelsgesetzbuch Kaufmann wäre. Von dem her bin ich der Meinung, dass eine Namensänderung mit der Änderung im Briefbogen getan ist. Was zählt, ist sowieso nur der Name „Andreas Krämer“. Was die Einschränkungen angeht, denke ich, wären sie auch auf Andreas anwendbar.

Bei Namensänderungen übrigens aufpassen, was die Bank dazu
sagt. Denn wenn jemand auf den neuen Namen eine Rechnung
zahlt, dann soll das Geld auch auf dem richtigen Konto
ankommen! Bei der Postbank kann es da Probleme geben
(Erfahrungen eines Freundes, der zusätzlich seinen geschützten
Firmenname einbeziehen wollte).

Da es sich nicht um eine Firma handelt, wird das kein Problem mit der Bank sein, da alles auf den Namen von Andeas laufen wird.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Oskar,

wie bitte? Ich habe keine Firma? Doch und zwar handelt es sich um ein Kleinunternehmen (Ich AG). Gerne faxe ich dir zum Beweis mal meinen Gewerbeschein zu und auch meine Umsatzsteuer-ID und Steuernummer kann ich dir auch gerne per Mail sagen. Nur weil ich nicht im Handelsregister eingetragen bin heißt dass nicht dass ich keine Firma habe. Außerdem habe ich nur eine einfache Buchführungspflicht (Einnahme-Ausgaben-Rechnung) und entrichte auch Umsatzsteuer.

Eine Ich AG hat ja hier und da einen schlechten Ruf aber ich betrachte meine Firma als Chance weil ich drei Jahre arbeitslos war und es mir wirklich sehr lange überlegt (gut 1 - 1 1/2 Jahre) habe ob ich mich selbstständig machen soll oder nicht.

Was den Namen meiner Firma betrifft werde ich mich wohl in A.K. Servicebüro umbenennen. Geht doch in Ordnung oder?

Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

wie bitte? Ich habe keine Firma?

-)

ich meine eine Firma im handelsrechtlichen Sinne, nicht im umgangssprachlichen. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte führt und auch verklagt werden kann (Das kann dem A.K Servicebüro nicht passieren, statt dessen ist Anreas Krämer die „Adresse“ für sowas). Dafür müsstest Du Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sein, was Du offensichtlich nicht bist (entweder Eintragung im Handelsregister oder größeres als Kleingewerbe ist nötig). Ist ja auch nicht von Nachteil, ich wollte Dich damit auch nicht verunsichern.

Was den Namen meiner Firma betrifft werde ich mich wohl in
A.K. Servicebüro umbenennen. Geht doch in Ordnung oder?

Meiner Meinung nach ja. Du musst beim Schriftkram aber immer Deinen Namen mit angeben.

Gruß Oskar

Hallo Oskar,

meinen Vor-, und Nachnamen habe ich bei meiner Geschäftspost immer angegeben ebenso auf meiner Firmenhomepage und bei eMails.

Wegen einer Firmen-Namensänderung muss ich aber nicht zum Ordnungsamt oder doch? Welche Behörden muss informiert werden? Klar ist dass auch die Unternehmen informiert werden müssen womit ich in Kontakt stehe.

Viele Grüße
Andy

Hi Andreas,

Wegen einer Firmen-Namensänderung muss ich aber nicht zum
Ordnungsamt oder doch? Welche Behörden muss informiert werden?
Klar ist dass auch die Unternehmen informiert werden müssen
womit ich in Kontakt stehe.

Damit bin ich offen gestanden überfragt. Ich denke, Du musst es nicht melden (ich musste damals beim Ordnungsamt auch nur die Branche angeben, und die bleibt ja), aber Du solltest auf jeden Fall nachfragen.

Gruß Oskar

Noch mal zur Klarstellung:

Adam Bedam = Familienname.
Firmennamen zB:

AB-Schreibdienst
Adam Bedam

oder

Adam’s Schreibdienst
Inh: Adam Bedam

Eine An- oder Ummeldung eines solchen Namens ist nur dann mit Papierkram (Notar, Registergericht) verbunden, wenn Du im Handelsregister eingetragen bist. Eine Ich-AG ist rechtlich AUCH eine Firma, denn die Firmengründung ist einzig von der Anmeldung beim Gewerbeamt (und Finanzamt) abhängig. Bei Freiberuflern (ich gehöre dazu) reicht die Anmeldung beim Finanzamt - ich bekomme oft Post, die an die „Firma Unternehmensberatung…“ gerichtet sind.

Für einen Freund (Einzelunternehmer - nicht im HR eingetragen) habe ich einen Firmennamen „erfunden“, der im Warenzeichenregister eingetragen wurde. Also heißt nun diese Firma
abcxyz
Adam Bedam

Die Postbank, bei der er auch ein Konto hat, machte daraus einen bürokratischen Spektakel, denn es besteht ja die „Gefahr“, daß jemand NUR an die abcxyz bezahlt. Damit das Geld auch ankommt, muß der Computer der Postbank dies wissen, was bei denen nicht so einfach ist. Hier kann es also mit der „Ummeldung“ der Firma Probleme geben. Bei Sparkasse/Volksbank und ggf. anderen Banken gibt es meist keine Probleme.

Bei der Post sollte man das zuständige Zustellfiliale oder Briefträger auf die Änderung hinweisen. Bei mir ist es egal, denn in unserer kleinen Gemeinde kennt man sich, sodaß ich fast alle schrägen Briefbezeichnungen bekomme, die auch nur ansatzweise auf meine „Firma“ hindeuten. Wenn es nicht stimmen sollte, dann bekommt die Zustellerin den Brief wieder zurück.

Dem Finanzamt kannst die Umbenennung mit der nächsten EST-Erklärung mitteilen. Denen ist es letztlich egal, wie der Laden heißt, Hauptsache, es werden Steuern bezahlt. Wenn dem Sachbearbeiter bis dahin was auffällt, dann rührt er sich schon (telefonisch, schriftlich). Ansonsten kannst denen auch schon vorab einen kurzen Brief schreiben, damit sie Bescheid wissen.

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Hallo Klaus,

ich habe heute mit dem Ordnungsamt telefoniert und der Beamte dort sagte mir ich könne meinen Firmen-Namen einfach ändern da es sich ja um ein Kleinunternehmen handelt und es ja gewerberechtlich keine Auswirkungen hat wie die Firma denn nun heißt. Es hätte nur Auswirkungen wenn die Firma im Handelsregister eingetragen wäre.

Was das Finanzamt angeht nun die schicken mir ihre Post an meine Adresse aber ohne dass da auf deren Brief dann Dienstleistungsbüro steht. Ich werde das Finanzamt aber dennoch über die Firmen-Namensänderung informieren.

Mein jetziger Firmen-Name Dienstleistungsbüro Andreas Krämer klingt einfach zu allgemein und da finde ich A.K. Servicebüro einfach besser weil kürzer und leichter zu merken.

Viele Grüße
Andy