Hallo,
ein Bekannter (Privatkunde) hat für seinen Oldtimer bei einer Werkstatt mit Internetversand Ersatzteile nach Katalogpreis bestellt, auf der Rechnung erschienen dann die Preise überraschend als Nettopreise und es wurden noch 19% Mwst aufgeschlagen.
Ich meine das ist lt. Preisangabenverordnung nicht rechtmäßig.
Kann ein Kunde, obwohl er die Rechnung schon bezahlt hat, den zu Unrecht bezahlten Mehrbetrag zurückfordern?
Welcher?
Es steht normalerweise immer dabei, wenn die Preisangaben in Netto sind. Wir sind auch Großhandel und geben normalerweise nur Nettopreise an, sagen das aber bei Privatleuten, die unsere Dienste in Anspruch nehmen, imemr ausdrücklich dazu.
Trotzdem wird es oft genug noch überhört. Liegt wohl daran, dass die Hälfte nicht weiß, was ein Nettopreis ist.
Hallo,
wer an Verbraucher verkauft, muss ENDpreise nennen.
Ich bin aber selber schon per Suchmaschine auf die „Geschäftskundenseiten“ eines Händler gelangt, ohne direkt gesehen zu haben, dass es Nettopreise sind.
Man müsste also mal die entsprechende Webseite anschauen, wie es dort aussieht.
Das reicht aber nicht, ihr müsst schon noch die Gesamtpreise nennen, wenn ihr euer Angebot auch an Verbraucher richtet.
Eben das tun wir eigentlich nicht, nur dass inzwischen immer mehr private unser Angebot in Anspruch nehmen.