Firmen neugründung o. übernahme

Hallo,
habe da mal eine Frage,
ab wann spricht man von einer firmen neugründung u. wann von einer übernahme?
mein vater hatte eine firma, die er abgemeldet hat weil gegen diese jetzt ein konkursverfahren läuft. er hat diese fa. am 09.05 rückwirkend zum 30.04. abgemeldet u. meine lebensgefährtin eine neue fa.am 09.05. anderer inhaber, anderer fa.name(in der gleichen branche) angemeldet. die räume u. d. maschinen in der d. fa. meines vaters waren, sind von mir angemietet u. die masch. gehören mir! ich habe der neuen fa. erlaubt sich in meinen angemieteten räumen niederzulassen u. meine masch. zu nutzen. so jetzt kommen die konkursanwälte meines vaters und versuchen meiner lebensgefährtin eine übernahme der fa. meines vaters anzuhängen!! die aufträge u. kunden der neuen fa. sind identisch haben aber mit der fa. meines vaters nichts mehr zu tun. nun meine frage ist es eine neugründung o. übernahme? bitte um hilfe es ist dringend!!

Hallo Golfhasi,

dies geht doch schon aus Deinem Text hervor, dass es eine Übernahme ist.

Gleiche Räume, gleiche Maschinen, gleiche Aufträge, gleiche Kunden.

Gruß

Hallo!

Das ist eher eine Frage für das Rechtsbrett, wobei sie dort anonymisiert eingestellt werden muss.

Da das Kind schon im Freien Fall in den Brunnen ist, würde ich empfehlen die „paar Euro“ für eine richtige Rechtsberatung in die Hand zu nehmen, sonst ist das zweite Insolvenzverfahren, das der Freundin, schon in greifbarer Nähe.

Die Rechtsgrundlage für die Handlung des Insolvenzverwalters findet sich in §25 HGB.

Dazu gibt es eine Menge an Urteilen, wie die Geschichte auszulegen ist.

Die Geschichte, am ?? rückwirkend zum ?? abgemeldet und die Freundin meldet am gleichen Tag an, ist halt die EInladungskarte von den insolvenzverwalter.

Gruß

derschwede77