Hallo allerseits,
sei ein IT Freiberufler in der Situation, dass er ein Neufahrzeug fuer 32000 Euro bekommt, welches einen BLP von 45000 Euro haette (Bisher hätte er immer Leasingfahrzeuge gehabt, sein SB hätte aber vor 2 Jahren für das nächste Fahrzeug einen Kauf empfohlen).
Nun kann er das seiner Info nach über 6 Jahre absetzen, also 5333,33 pro Jahr.
Soweit so gut…
Nun liest er zusaetzlich, dass - im besten Falle, also bei Nachweis von >= 50% betrieblicher Nutzung- selbst bei gekauften Pkw die 1% Regelung angewandt würde, er somit pro Jahr 5400 Euro Gewinnerhöhung hätte. Zusätzlich noch 0,03% vom BLP pro Monat für evtl. Fahren zum Arbeitsplatz. Die „geschäftliche“ Nutzung könnte er analog zu einem Leasingfahrzeug mit einem Fahrtenbuch für die ersten drei Monate nachweisen (ob dieses gelänge wäre aufgrund der Projektlage ungewiss).
Frage 1: Ist das soweit korrekt? oder gelten für Freiberufler andere Regeln?
Frage 2: Gälte die 1% Regelung auch noch über die 6 Jahre hinaus?
Frage 3: Gehen wir vom Maximalsteuersatz und keinen km zur Arbeitsstelle aus, wieviel Ersparnis hätte dann der Freiberufler über die 6 Jahre überhaupt?
Frage 4: Sofern das Fahrzeug nicht als „Business“-Fahrzeug anerkannt wird, ist es dann richtig, dass der FB die Kosten fuer Benzin und Wartung nicht absetzen kann (so wie das bei dem Leasingfahrzeug möglich war)?
Gruss
E.