(Firmen)Pkw für Freiberufler

Hallo allerseits,

sei ein IT Freiberufler in der Situation, dass er ein Neufahrzeug fuer 32000 Euro bekommt, welches einen BLP von 45000 Euro haette (Bisher hätte er immer Leasingfahrzeuge gehabt, sein SB hätte aber vor 2 Jahren für das nächste Fahrzeug einen Kauf empfohlen).

Nun kann er das seiner Info nach über 6 Jahre absetzen, also 5333,33 pro Jahr.
Soweit so gut… 

Nun liest er zusaetzlich, dass - im besten Falle, also bei Nachweis von >= 50% betrieblicher Nutzung- selbst bei gekauften Pkw die 1% Regelung angewandt würde, er somit pro Jahr 5400 Euro Gewinnerhöhung hätte. Zusätzlich noch  0,03% vom BLP pro Monat für evtl. Fahren zum Arbeitsplatz. Die „geschäftliche“ Nutzung könnte er analog zu einem Leasingfahrzeug mit einem Fahrtenbuch für die ersten drei Monate nachweisen (ob dieses gelänge wäre aufgrund der Projektlage ungewiss).

Frage 1: Ist das soweit korrekt? oder gelten für Freiberufler andere Regeln?
Frage 2: Gälte die 1% Regelung auch noch über die 6 Jahre hinaus?
Frage 3: Gehen wir vom Maximalsteuersatz und keinen km zur Arbeitsstelle aus, wieviel Ersparnis hätte dann der Freiberufler über die 6 Jahre überhaupt?
Frage 4: Sofern das Fahrzeug nicht als „Business“-Fahrzeug anerkannt wird, ist es dann richtig, dass der FB die Kosten fuer Benzin und Wartung nicht absetzen kann (so wie das bei dem Leasingfahrzeug möglich war)?

Gruss
E.

Nun liest er zusaetzlich, dass - im besten Falle, also bei
Nachweis von >= 50% betrieblicher Nutzung- selbst bei
gekauften Pkw die 1% Regelung angewandt würde, er somit pro
Jahr 5400 Euro Gewinnerhöhung hätte. Zusätzlich noch  0,03%
vom BLP pro Monat für evtl. Fahren zum Arbeitsplatz. Die
„geschäftliche“ Nutzung könnte er analog zu einem
Leasingfahrzeug mit einem Fahrtenbuch für die ersten drei
Monate nachweisen (ob dieses gelänge wäre aufgrund der
Projektlage ungewiss).

dieser nachweis dient nur der zuordnung zum betriebsvermögen und ist nicht zu verwechseln mit dem fahrtenbuch.

Frage 1: Ist das soweit korrekt? oder gelten für Freiberufler
andere Regeln?

i.o.

Frage 2: Gälte die 1% Regelung auch noch über die 6 Jahre
hinaus?

klar, dann aber greift wohl die deckelung

Frage 3: Gehen wir vom Maximalsteuersatz und keinen km zur
Arbeitsstelle aus, wieviel Ersparnis hätte dann der
Freiberufler über die 6 Jahre überhaupt?

muss man sich ausrechnen, hängt auch noch von den variablen kosten ab.

Frage 4: Sofern das Fahrzeug nicht als „Business“-Fahrzeug
anerkannt wird, ist es dann richtig, dass der FB die Kosten
fuer Benzin und Wartung nicht absetzen kann (so wie das bei
dem Leasingfahrzeug möglich war)?

richtig, dann über die 0,30 cwnt pro km.

es gibt übrigens keinen ertragssteuerlichen unterschied beim leasing-fahrzeug zum gekauften im hinblick auf die zuordnung zum betriebsvermögen. deshalb wundere ich mich über frage 4

gruß inder

Hi,

Frage 3: Gehen wir vom Maximalsteuersatz und keinen km zur
Arbeitsstelle aus, wieviel Ersparnis hätte dann der
Freiberufler über die 6 Jahre überhaupt?

muss man sich ausrechnen, hängt auch noch von den variablen
kosten ab.

das war so gemeint, dass man die variablen Kosten (also z.B. Benzin/Wartung/Reparatur) aussen vor lässt. Ist das bei den genannten Zahlen dann über die 6 Jahre quasi ein Nullsummenspiel und der ganze Vorteil wäre nur der, dass man die „variablen“ Kosten absetzen könnte?

Oder was meintest du sonst mit variablen Kosten?

Gruß
E.

Ist das bei den
genannten Zahlen dann über die 6 Jahre quasi ein
Nullsummenspiel und der ganze Vorteil wäre nur der, dass man
die „variablen“ Kosten absetzen könnte?

verstehe deinen ansatz. nehmen wir an, die 1% regel wäre der gleich wert wie die abschreibung, dann stimmt deine aussage, ja. zumindest ertragssteuerlich.

gruß inder