Firmen-PKW-Versteuerung, Nutzung an wenigen Tagen

Angenommen in einer Monats-Lohnabrechnung ist u.a. folgendes aufgeführt:
PKW-Nutzung Bezug (St=1, SV=C) 443,48€
PKW Pausch. Verst._(St=4)______229,50€

Der PKW hätte einen Neupreis von ca.30000€
Die Fahrt zum AG würde 1x pro Woche geschehen und eine Entfernung von 51km aufweisen.

Wären dann die obigen Angaben richtig?


Nach meiner Einschätzung müsste die pauschale Versteuerung (nach der 1%-Regel) ca 300€,

und die Entfernungsversteuerung nach Finanzverwaltung2009(0,03% x 30000 x 51km) 459€
oder nach BFH 2009 (0,002% x 30000€ x 51km x 4) 122,4€

betragen.

In obigem Beispiel hat der Bearbeiter wie folgt gerechnet, was ich für falsch erachte:
Entfernungsversteuerung 0,3€ x 51km x 15d = 229,50€

Das Problem bei der Sache ist, dass der Bundesfinanzhof sinngemäß geurteilt hat: „Wer weniger als 5x pro Woche in den Betrieb fährt, muss auch weniger versteuern.“ (Urteile VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09 vom 22.09.2010)

Die Finanzverwaltung beharrt hingegen darauf, dass die 0,03% pauschal immer anzusetzen sind, egal ob jemand 5x die Woche oder 1x die Woche in die Arbeit fährt.

Ich rechne jedoch damit, dass die FinVerw ihren Widerstand aufgeben muss, nachdem der BFH sich nunmehr in 4 Urteilen gegen diese Verwaltungsauffassung gestellt hat.

Mehr dazu hier:

Oberstes Steuergericht bestätigt Ende 2010 erneut Di…