Firmen PKW

Hallihallo,

davon habe ich leider überhaupt keine Ahnung…

Folgende Situation:
Einzelfirma mit Inhaber und drei Angsestellten. Der Inhaber hat einen Firmenwagen mit 1%-Regelung der dieses Jahr fertig abgeschrieben ist.

Idee:
Der Wagen wird auf einen Angestellten übertragen wobei dieser die Unterhaltskosten selbst zu tragen hätte. Gleichzeitig gibts einen neuen Wagen für den Chef *g*

Fragen dazu:

  • Kann ich in einer Einzelfirma überhaupt zwei Firmenwagen haben? (Reisebüro, also eher Bürojob).
  • Ist der Wagen für den Angestellten überhaupt als Firmenauto deklarierbar wenn der die Kosten dafür selbst tragen muss?
  • Wenn der Wagen abgeschrieben ist, muss der Angestellte dann noch irgend einen 1%-Eigenanteil tragen? Wenn er noch nicht ganz abgeschrieben ist, wovon wird dann der Anteil berechnet?

Vielen Dank für Eure Aufklärung :smile:

Bye
Rolf

Hallihallo,

davon habe ich leider überhaupt keine Ahnung…

Hallo,

Folgende Situation:
Einzelfirma mit Inhaber und drei Angsestellten. Der Inhaber
hat einen Firmenwagen mit 1%-Regelung der dieses Jahr fertig
abgeschrieben ist.

Idee:
Der Wagen wird auf einen Angestellten übertragen wobei dieser
die Unterhaltskosten selbst zu tragen hätte.

  • was heisst übertragen - verkauft, verschenkt …?

Gleichzeitig

gibts einen neuen Wagen für den Chef *g*

Fragen dazu:

  • Kann ich in einer Einzelfirma überhaupt zwei Firmenwagen
    haben? (Reisebüro, also eher Bürojob).
  • 2 geht auf jeden fall…
  • Ist der Wagen für den Angestellten überhaupt als Firmenauto
    deklarierbar wenn der die Kosten dafür selbst tragen muss?
  • wenn die kosten selbst getragen werden, was soll es dann für einen sinn machen, den wagen im betriebsvermögen zu behalten ?
  • Wenn der Wagen abgeschrieben ist, muss der Angestellte dann
    noch irgend einen 1%-Eigenanteil tragen?
  • wenn der wagen im bv bleibt und der angestellte diesen nutzt wird die privatnutzung weiterhin mit der 1% - methode berechnet - oder fahrtenbuch führen !

Wenn er noch nicht

ganz abgeschrieben ist, wovon wird dann der Anteil berechnet?

  • abschreibung hat mit der 1% - regelung nichts zu tun…wird grundsätzlich vom bruttolistenpreis zum zeitpunkt der anschaffung berechnet…

gruß inder

Vielen Dank für Eure Aufklärung :smile:

Bye
Rolf