Hallo,
sind Firmen, die einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, nicht zur Zahlung der entstandenen Fahrtkosten verpflichtet?
In Einladungen steht oft dieser entsprechende Satz.
Danke + Gruß
Hallo,
sind Firmen, die einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, nicht zur Zahlung der entstandenen Fahrtkosten verpflichtet?
In Einladungen steht oft dieser entsprechende Satz.
Danke + Gruß
Hallo,
warum sollten Firmen verpflichtet sein, jedem Bewerber die Fahrtkosten zu erstatten?
Der Bewerber möchte ja etwas von der Firma (den Job), nicht die Firma.von diesem Bewerber, den sie ja gar nicht kennt.
Wenn die Firma die Fahrtkosten übernimmt, ist es angenehm.
Firmen müssen ja auch nicht die Fahrtkosten der Beschäftigten übernehmen, was dann logischerweise die Konsequenz wäre.
Gruß Heinz
nach dem Bayer. Reisekostengesetz:
Bei Vorstellungsreisen von dazu aufgeforderten Bewerbern, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören oder im Zeitpunkt der Vorstellung bei einem anderen Dienstherrn beschäftigt sind, können auf Antrag erstattet werden: - Fahrkosten bis zu den in Art. 5 Abs. 1 BayRKG für Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis A 7 festgelegten Grenzen oder beim Benutzen eines eigenen Fahrzeugs 75 v.H. der Wegstreckenentschädigung nach Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayRKG, ausgenommen Fahrkosten am Wohnort. Schwerbehinderten Bewerbern können die Fahrkosten wie bei einer Dienstreise erstattet werden. - 50 v.H. des Tagegeldes nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayRKG sowie nachgewiesene notwendige Übernachtungskosten bis zu 18,50 €. Art. 7 BayRKG und Art. 11 Abs. 1 BayRKG sind entsprechend anzuwenden. 2Bewerbern soll zusammen mit der Einladung zur persönlichen Vorstellung Auskunft über die Kostenerstattung erteilt werden.
Kein Ahnung, aber `ne Meinung !
Hallo,
Hallo,
warum sollten Firmen verpflichtet sein, jedem Bewerber die
Fahrtkosten zu erstatten?
Weil das die Rechtsprechung als Grundsatz schon lange in Auslegung der §§ 670, 662 BGB entschieden hat.
Der Bewerber möchte ja etwas von der Firma (den Job), nicht
die Firma.von diesem Bewerber, den sie ja gar nicht kennt.
Die Firma will auch was vom Bewerber.
Wenn die Firma die Fahrtkosten übernimmt, ist es angenehm.
Will die Firma die Fahrkosten nicht oder nur begrenzt übernehmen, muß sie es im Einladungsschreiben ausdrücklich erwähnen.
http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/thema-der-w…
Firmen müssen ja auch nicht die Fahrtkosten der Beschäftigten
übernehmen, was dann logischerweise die Konsequenz wäre.
Was kompletter Unsinn ist, da nicht vergleichbar.
Bleibe lieber bei der Astrologie, das hier ist ein Wissens- und kein Glaubensbrett.
Gruß Heinz
Kopfschüttelnd
Wolfgang