Firmenauflösung einer kleinen Schlosserei

Hallo im Forum,
folgender Fall:
eine kleine Schlosserei, Jahresumsatz ca. 150.000,- , Jahresgewinn 65.000,- und als GbR geführt von zwei Partnern. Die zwei haben 20 Jahre miteinander gearbeitet, einen Gesellschaftsvertrag, der evtl. Ausscheiden regelt, gibt es nicht. Alles lief bisher auf Vertrauensbasis und „per Handschlag“.

Das erste Gespräch ist gelaufen, der eine bot dem anderen 25.000,- als Ablösesumme an - der andere akzeptierte nicht…

Nun überlegt man, ob man die Firma nicht verkauft - denn beide möchten eigentlich drinne bleiben - denn die Option, alles liefe wieder wie bisher, scheint - menschlich - unmöglich.

Kann jemand einschätzen, wie hoch der Verkaufspreis so einer kleinen Firma ist? Die Kundenkartei garantiert, das die Firma „von alleine läuft“ - also ein gutes Auskommen für die Rente liefert.

Maschinenpark usw. existiert allerdings nicht, Schulden gibt es genug, um nicht zuviel Steuern zu zahlen… Wer könnte den Wert des Firmchens einschätzen???

Hat jemand eine Ahnung, was hier als angemessener bzw. realistischer Betrag genommen werden könnte? Gibt es vielleicht irgendwo Vorgaben, Listen, Standards o. ä. für solche Fälle?
Wer weiss was???

Gruß,
Rose

Hallo Rose,

Hat jemand eine Ahnung, was hier als angemessener bzw.
realistischer Betrag genommen werden könnte?

nach meinem persönlichen Eindruck nicht viel.
Wenn keine oder kaum materielle Wertbestandteile (Maschinenpark etc.) vorhanden sind, stützt sich der Firmenwert hauptsächlich auf den Wert immaterieller Wertgegenstände wie z.B. auf den des Kundenstamms. Auch wenn der Kundenstamm angeblich garantiert, dass das Unternehmen quasi

„von alleine läuft“

bin ich da sehr skeptisch. Ich habe aus Deinem Text den Eindruck gewonnen, dass die beiden zwar ihr gemeinsames Unternehmen aufgeben, sich dann aber anschließend in der gleichen Branche weiter betätigen wollen. Gerade bei solchen Kleinstunternehmen spielen die persönlichen Kontakte zu den Kunden eine sehr große Rolle.
Für mich heißt das soviel, dass sie zwar die Kundenkartei im Unternehmen lassen, die Kunden aber mitnehmen.

Sorry, aber ein solches Unternehmen halte ich unter diesen Bedingungen für nahezu wertlos. Das soll jetzt aber nicht heißen, dass es nicht irgendeinen Deppen gibt, der bereit ist auch dafür was zu zahlen.

Allerdings gibt es auch noch die Möglichkeit einen Vertrag (ich komme jetzt nicht auf dessen korrekte Bezeichnung) zwischen Altbesitzern und Neubesitzer abzuschließen, in denen sich die Altbestitzer verpflichten auf bestimmte Zeit kein ähnliches oder gleiches Gewerbe in der Region auszuüben. In diesem Falle hätte das Unternehmen einen Wert, der vor allem durch den Kundenstamm begründet wird. Welcher Wert hier realistisch ist, solltest Du bei Deinem Steuerberater erfragen können.

MfG
Stephan

Hallo Rose,

eine kleine Schlosserei, Jahresumsatz ca. 150.000,- ,
Jahresgewinn 65.000,- und als GbR geführt von zwei Partnern.
Die zwei haben 20 Jahre miteinander gearbeitet, einen
Gesellschaftsvertrag, der evtl. Ausscheiden regelt, gibt es
nicht. Alles lief bisher auf Vertrauensbasis und „per
Handschlag“.

d.h. je Inhaber ca. 33.000 € Jahresgewinn, abzgl. Sozialkosten (ca. 25% des Bruttogehalts eines Angestellten) würde sich für einen Angestellten ein Jahresgehalt von ca. 28.000 € ergeben. Das verdient heute (fast) jeder angestellte Handwerker, d.h. man kann zwar davon leben, aber da ist noch nicht mal die Funktion „Geschäftsführer“ abgedeckt. Welcher Handwerker macht sich selbstständig (zeitintensiv + Kaufpreis !), um anschließend nicht mehr Geld zu verdienen, als er als Angestellter schon hat ?

Somit macht die Firma eigentlich noch nicht mal Gewinn => kein Unternehmenswert aus Gewinn darstellbar

Das erste Gespräch ist gelaufen, der eine bot dem anderen
25.000,- als Ablösesumme an - der andere akzeptierte nicht…

subjektiv gesehen hat er Recht, denn sein Lebenswerk steckt drin. So mancher Handwerker hat aber schon erleben müssen, dass er vor „nichts“ steht…

Nun überlegt man, ob man die Firma nicht verkauft - denn beide
möchten eigentlich drinne bleiben - denn die Option, alles
liefe wieder wie bisher, scheint - menschlich - unmöglich.

Würfeln, wer den Laden behalten darf…

Kann jemand einschätzen, wie hoch der Verkaufspreis so einer
kleinen Firma ist? Die Kundenkartei garantiert, das die Firma
„von alleine läuft“ - also ein gutes Auskommen für die Rente
liefert.

Wie Stephan schon sagte, bei einem kleinen Handwerker läuft viel über die persönliche Schiene, d.h. die Kundenkartei ist relativ wertlos, vor allem, wenn die alten Inhaber sich wieder selbstständig machen. Der neue Inhaber wird max. 50% des Umsatzes halten können (und noch einen Mitarbeiter beschäftigen müssen !) und selbst wenn einer von beiden weitermacht und der andere eine Neugrundung macht, wird Weitermachende trotzdem Umsatz verlieren.

Maschinenpark usw. existiert allerdings nicht,

Kein Unternehmenswert aus Inventar

Schulden gibt
es genug, um nicht zuviel Steuern zu zahlen…

Private Schulden der Inhaber oder Belastung der GbR ? Wer übernimmt die Schulden nach dem Verkauf ? Der neue Inhaber ?

Wer könnte den
Wert des Firmchens einschätzen???

Sorry, es klingt hart, aber da ist gar kein Unternehmenswert anzusetzen, denn
Inventar: gibt’s keins
Gewinn: nicht vorhanden
Schulden: würden bei Übernahme durch neuen Inhaber zu einem negativen Unternehmenswert führen.

Hat jemand eine Ahnung, was hier als angemessener bzw.
realistischer Betrag genommen werden könnte? Gibt es
vielleicht irgendwo Vorgaben, Listen, Standards o. ä. für
solche Fälle?

Quellen:
http://www.mbi-consulting.de/bew.html
http://www.wirtschaft-lahndill.de/download/pdf/bewer…

Es gibt leider keinen „Pi-mal-Daumen-Wert“, der für alle Unternehmen gilt. Man muß sich einfach leider mal mit der Buchhaltung und Kalkulation (gibt’s in diesem Fall überhaupt sowas ?) auseinandersetzen.

Sorry, aber ich habe das Gefühl, die beiden Inhaber kennen sich überhaupt nicht aus und wissen noch nicht mal, was ihr Betrieb eigenlich einbringen müsste. Sie leben nach dem Motto: „bisher hat’s immer gereicht“.

Versetze Dich bitte in die Lage eines Käufers. Warum sollte ein Käufer so einen Betrieb kaufen ? In diesem Fall würde er noch nicht mal mehr verdienen, geschweige denn seine Investition zurückbekommen !

Grüsse

Sven

Hat jemand eine Ahnung, was hier als angemessener bzw.
realistischer Betrag genommen werden könnte? Gibt es
vielleicht irgendwo Vorgaben, Listen, Standards o. ä. für
solche Fälle?
Wer weiss was???

Hi !

Zur Unternehmensbewertung gibt es natürlich jede Menge Fachliteratur, weil jeder natürlich sein Verfahren am besten findet und unbedingt diese oder jene Kleinigkeit berücksichtigt wissen muss.
Es gibt im Steuerrecht das sog. Stuttgarter Verfahren. Da bekommt zwar nur einen für Erbschaftsteuerliche Zwecke bindendes Ergebnis raus, welches nicht unbedingt die Realität wiederspiegelt aber es ist die einziege Methode, die gesetzlich nirmiert ist. In einigen Gesellschaftsverträgen ist diese Regelung sogar extra für ausscheidende Gesellschafter aufgenommen. Die Regelung findest du in den Erbschaftsteuerrichtlinien 96 ff. Aber wie gesagt, das Verfahren eignet sich meist nur für steuerliche Zwecke.

BARUL76

PS: Für weitere Infos bitte direkte mail. war nur so beim stöbern hier im brett.

Hallo …

mit Hilfe des Stuttgarter Verfahren ermittelt man den Wert einer Kapitalgesellschaft, wenn ich richtig gelesen habe, dann handelt es sich hier doch aber um eine GbR…

MfG
M. Grigo

Hallo Rose,

mein Vorschlag ist folgender:

  1. Man einigt sich auf einen Kaufvertrag inkl. Gebietsschutz und Konkurrenzausschluss, einzig die Teile Käufer, Verkäufer, Preis und Zahlungsmodalitäten lässt man offe.

  2. Man geht mit dem Vertrag (mal den RA drübergucke lassen) zu einer neutralen dritten Person (Notar, ?schiedsstelle bei IHK ode so) und vereinbart, dass der oben genannte Kaufvertrag auf jeden Fall geschlossen wwird, nach welchen Verfahren der Bieter (nachfolgend B genannt) bestimmt wird (s. 3.) und innerhalb welcher Frist der B sein Angebot sowie Entscheider (nachfolgend A) seine Entscheidung der dritten Person und B mitteilen muss.

  3. Man bestimmt die Zuordnung A und B nach dem Zufallsprinzip (Anfangsbuchstabe der 1. Überschrift einer Überregionalen Zeitung oder würfeln oder …)

  4. A legt ein Angebot mit Kaufsumme und Zahlungsmodalitäten vor (z.B. 25 TEUR am 1.6.04) oder 2 TEUR für 14 Monate jeden Monatsersten beginnend am 1.5.04

  5. B entscheided, ob er zu diesen Konditionen als Käufer oder als Verkäufer den Vertrag schliesen will und bestimmt die Zahlungsmodalitäten.

Dieses Verfahren ist zwar relativ selten, aber nicht ungebräuchlich (meines Wissens hatte ein Investor bei Kirch eine ähnliche Klausel im Vertrag)

Tschuess Marco.

mit Hilfe des Stuttgarter Verfahren ermittelt man den Wert
einer Kapitalgesellschaft, wenn ich richtig gelesen habe, dann
handelt es sich hier doch aber um eine GbR…

und deshalb hab ich bewusst immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich natürlich nur um eine Näherungswert, für steuerliche Zwecke handelt und es keinen absoluten Wert darstellt. Es ist nun mal das einzige gesetzlich fixierte Verfahren. Der Rest steht nur in den Handbüchern und da schreibt sich jeder Unternehmensberater genau das rein, damit genau das Ergebnis rauskommt, was der jeweilige Kunde erwartet.

BARUL76