Hallo Rose,
eine kleine Schlosserei, Jahresumsatz ca. 150.000,- ,
Jahresgewinn 65.000,- und als GbR geführt von zwei Partnern.
Die zwei haben 20 Jahre miteinander gearbeitet, einen
Gesellschaftsvertrag, der evtl. Ausscheiden regelt, gibt es
nicht. Alles lief bisher auf Vertrauensbasis und „per
Handschlag“.
d.h. je Inhaber ca. 33.000 € Jahresgewinn, abzgl. Sozialkosten (ca. 25% des Bruttogehalts eines Angestellten) würde sich für einen Angestellten ein Jahresgehalt von ca. 28.000 € ergeben. Das verdient heute (fast) jeder angestellte Handwerker, d.h. man kann zwar davon leben, aber da ist noch nicht mal die Funktion „Geschäftsführer“ abgedeckt. Welcher Handwerker macht sich selbstständig (zeitintensiv + Kaufpreis !), um anschließend nicht mehr Geld zu verdienen, als er als Angestellter schon hat ?
Somit macht die Firma eigentlich noch nicht mal Gewinn => kein Unternehmenswert aus Gewinn darstellbar
Das erste Gespräch ist gelaufen, der eine bot dem anderen
25.000,- als Ablösesumme an - der andere akzeptierte nicht…
subjektiv gesehen hat er Recht, denn sein Lebenswerk steckt drin. So mancher Handwerker hat aber schon erleben müssen, dass er vor „nichts“ steht…
Nun überlegt man, ob man die Firma nicht verkauft - denn beide
möchten eigentlich drinne bleiben - denn die Option, alles
liefe wieder wie bisher, scheint - menschlich - unmöglich.
Würfeln, wer den Laden behalten darf…
Kann jemand einschätzen, wie hoch der Verkaufspreis so einer
kleinen Firma ist? Die Kundenkartei garantiert, das die Firma
„von alleine läuft“ - also ein gutes Auskommen für die Rente
liefert.
Wie Stephan schon sagte, bei einem kleinen Handwerker läuft viel über die persönliche Schiene, d.h. die Kundenkartei ist relativ wertlos, vor allem, wenn die alten Inhaber sich wieder selbstständig machen. Der neue Inhaber wird max. 50% des Umsatzes halten können (und noch einen Mitarbeiter beschäftigen müssen !) und selbst wenn einer von beiden weitermacht und der andere eine Neugrundung macht, wird Weitermachende trotzdem Umsatz verlieren.
Maschinenpark usw. existiert allerdings nicht,
Kein Unternehmenswert aus Inventar
Schulden gibt
es genug, um nicht zuviel Steuern zu zahlen…
Private Schulden der Inhaber oder Belastung der GbR ? Wer übernimmt die Schulden nach dem Verkauf ? Der neue Inhaber ?
Wer könnte den
Wert des Firmchens einschätzen???
Sorry, es klingt hart, aber da ist gar kein Unternehmenswert anzusetzen, denn
Inventar: gibt’s keins
Gewinn: nicht vorhanden
Schulden: würden bei Übernahme durch neuen Inhaber zu einem negativen Unternehmenswert führen.
Hat jemand eine Ahnung, was hier als angemessener bzw.
realistischer Betrag genommen werden könnte? Gibt es
vielleicht irgendwo Vorgaben, Listen, Standards o. ä. für
solche Fälle?
Quellen:
http://www.mbi-consulting.de/bew.html
http://www.wirtschaft-lahndill.de/download/pdf/bewer…
Es gibt leider keinen „Pi-mal-Daumen-Wert“, der für alle Unternehmen gilt. Man muß sich einfach leider mal mit der Buchhaltung und Kalkulation (gibt’s in diesem Fall überhaupt sowas ?) auseinandersetzen.
Sorry, aber ich habe das Gefühl, die beiden Inhaber kennen sich überhaupt nicht aus und wissen noch nicht mal, was ihr Betrieb eigenlich einbringen müsste. Sie leben nach dem Motto: „bisher hat’s immer gereicht“.
Versetze Dich bitte in die Lage eines Käufers. Warum sollte ein Käufer so einen Betrieb kaufen ? In diesem Fall würde er noch nicht mal mehr verdienen, geschweige denn seine Investition zurückbekommen !
Grüsse
Sven