Firmenauflösung.Was passiert mit Telefonverträgen

Neulich in einer Freundesrunde kamen wir auf folgende Diskussionsgrundlage.
Nehmen wir mal an:

Person M. eröffnet eine kleine Firma als Einzelunternehmen. M. schliesst einen Handydatenvertrag und einen Telefonvertrag mit 24 Monaten Laufzeit für diese Firma ab.
Telefon wird zeitnah gelegt und funktioniert bestens. Die Datenübertragung ist zunächst sehr gut, danach ungenügend. M. versucht entsprechend die Probleme mit dem Betreiber zu beheben. Ohne Erfolg.

Im ersten Geschäftsjahr stellt sich weiterhin heraus, das die Geschäftsidee durch versch. Gründe unrentabel ist und die Firma nach 12 Monaten wieder aufgelöst wird.
M. kündigt unter Sonderkündigung - Firmenauflösung beide Verträge nach 9 Monaten Laufzeit zum Ablauf der 12 Monate.

Frage dazu:
Muss der Betreiber die Kündigung annehmen, da die Firma von M. ja nach 12 Monaten aufgelöst ist ?
Oder muss M. beide Verträge noch 12 Monate als Privatperson weiter zahlen, auch wenn dort private Anschlüsse laufen ?

hm… versteh ich nicht so ganz…

Wenn ein Mangel vorliegt, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht insofern der Lieferant den Mangel nicht beseitigen kann und seine vertragliche Leistung nicht erfüllt.

Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Die Privatperson? Oder das Unternehmen? Wieso laufen darüber private Anschlüsse wenn es ein Anshcluss des Unternehmens ist? *verwirrt*

) oki dann kurz eine nachträgliche Situationsklärung.

In dem Fall hat M. für die Firma den Telefonvertrag und Handyvertrag laufen.
Privat hat er ebenfall seperat noch Telefon und Handy.
Wenn die Firma aufgelöst wird hätte er ja dann jeweils 2 Telefon und HandyV. Also je 1 auf seinen Namen und 1 auf die ehemalige Firma.

Es ging dabei aber eher nur darum, was mit Verträgen von Einzelunternehmen passiert, wenn diese Firmen vor Vertragsablauf aufgelöst werden. Ob der Firmeninhaber als Privatperson dann die Verträge weiter erfüllen muss.

Das mit dem Mangel beim Datenvertrag und somit Sonderkündigung hatte ich auch in der Runde mit angeführt. Aber was mit den Vertragslaufzeiten passiert weiß ich nicht. Daher wollte ich mal fragen.
Die Privatanschlüsse haben damit eigentlich nichts weiter zu tun. Hätte ich vll weglassen sollen.

Hallo,
eine Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Wenn der Vertragsnehmer eine Firma oder Gewerbe ist, müsste mit der Firmenauflösung (über Insolvenzverfahren) der Telefonbetrieber seine verbleibenden Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wenn gar kein Insolv.verfahren eingeleitet wird, sondern quasi der Betrieb einfach nur abgeschlossen und das war’s, so hat bei einer Einzelfirma der Privatmann als Inhaber zu Haften. Ob nur bis zum Zeitpunkt der Firmenauflösung, oder bis zum letzten Tage des 24-Mo.vertrages, weiß ich leider nicht zu 100%.
Sofern jedoch keine finanziellen Großprobleme bestehen, sind nach meiner Erfahrung die Telefonbetrieber sehr ungern zu Kompromissen bereit.
Viele Grüße, TT

Hallo, grundsätzlich stehen die Inhaber/Betreiber einer Firma auch im Nachhinein nach Liquidation für Verbindlichkeiten aus der ehemaligen Geschäftstätigkeit ein. Wenn nun eine Firma Vertragspartner eines Handyproviders ist und dieses vertraglich so festgelegt ist und die Firma wird aufgelöst, endet der Vertrag, was nicht bedeuten muss, dass Ansprüche des Providers hinfällig werden. Beispiel: die Firma hat für den 24 monatigen Abschluss ein subventioniertes Handy erhalten und geht nun aus dem Vertrag.

Hi,
ich lebe aber in Moskau und es gelten hier andere Tarife, so dass ich Dir keinen brauchbaren Rat geben kann…

Oder muss M. beide Verträge noch 12 Monate als Privatperson
weiter zahlen, auch wenn dort private Anschlüsse laufen ?

Ja, er ist ein Einzelunternehmen und somit existiert zwar die Fa. nicht mehr aber die Person weiter.

Hallo,
Vertrag ist Vertrag. Wenn die Firma aufgelöst wird, hat der Vertrag mit der Handyfirma noch kein Ende gefunden. Der Firmeninhaber ist weiterhin daran gebunden. Wenn die Handyfirma „Mist“ liefert, muss sie abgemahnt werden und kann dann nach Ankündigung, das bei nicht Beseitigung der Mängel eine Kündigung erfolgt, auch gekündigt werden. Nicht aber wegen Schließung der Firma.
MfG
PB

Ich muß Sie bitten, einen anderen Experten um Rat zu fragen.

Es ging dabei aber eher nur darum, was mit Verträgen von
Einzelunternehmen passiert, wenn diese Firmen vor
Vertragsablauf aufgelöst werden. Ob der Firmeninhaber als
Privatperson dann die Verträge weiter erfüllen muss.

Wenn du keine Gesellschaft hast, sondern Einzelkaufmann bist, dann gibt es eine Vollhaftung/Durchgriffshaftung. Entsprechend haftest du voll für die Dinge deines Unternehmens.

Tut mir leid, kann ich nicht beantworten…

Hallo Luis Low,
Ihre Frage kann ich leider nicht beantworten.
Mit freundliche Grüßen
AS