andere gesichtspunkte
ein pers.ges. kann steuerlich sogar diesbezueglich guenstiger
sein, weil der gewinn nicht zwangsweise nach köpfen verteilt
werden muss, sondern nach anderen gesichtspunkten (der
steuerersparnis) wegen auch!!!
Und was wären diese anderen Gesichtspunkte?
hi, also, stell dir einmal vor, du hast eine gbr mit 3 gesellschaftern, die gbr macht nun nach gewerbesteuer einen gewinn von 90.000 DM. sagen wir bei einer verteilung von 1:1:1 würden bei allen genausoviele einkünfte anfallen. bei jedem aber unterschiedlich hohe ESt, weil darauf noch einfluß hat:
- andere einkünfte (ggf. negative) auch die des ehegatten
- kinder
- weitere abzuege wie agB, SoA, verlustvorträge, 10e etc …
nun stell dir vor, gesellschafter A hat mit seinem einzelunternehmen voraussichtlich durch ein missglücktes geschäft 30.000 verlust gefahren. der gewinnanteil aus der gbr würde nun zu 0 führen und bei ihm die est-belastung ggf. senken, gar Nullen.
wenn man sich nun einigt, kann man auch die gewinne dann so verteilen
50.000
20.000
20.000
da A noch 30.000 miese zu stehn hat, werden in der summe alle mit 20.000 gewinnen belastet. nun wie begründen? man muss den gewinn nicht zwingend nach köpfen, einlagen etc. verteilen, man kann auch sagen, A hat in diesem jahr hervorragende leistungen vollbracht, A hat am meisten entnommen, C war nur faul, dafür gab er ein grundstück, B hat seinen VW-Bus gegeben, war aber faul etc. etc. etc.
im übrigen liegt hier auch ein unterschied zu kapitalgesellschaft als solche, denn in einer personengesellschaft wird der gewinn VOLL verteilt um dann versteuert zu werden (auf die ausschüttung kommt es nicht an, die kohle kann ja sogar auf dem GbR konto bleiben), trotzdem haben die gesell. schon jeder gewinne versteuert. bei einer kapitalgesellschaft wird dto. alles versteuert und dann ggf. teile davon ausgeschüttet (ohne jetzt naeher auf das KStG einzugehen!)
also, gewinnverteilung auch mal zugunsten des steuerpflichtigen —> eine gesellschaft als solche, wo die gesellschafter mitunternehmer sind, kann auch vorteilhaft sein (vorausges. die gesell. verstehen sich…)
Auch eine Einzelfirma kann 2 Angestellte haben, dann hätten
zumindest zwei keine richtige Firma, sondern wären
Angestellte. Die Gehälter kann man dann entsprechend
einrichten.
Gruß Richard
hat aber doch gleiches system…
also, gewinn 90.000 DM bei GbR.
nun sagen wir, ist es ein einzelunternehmen des A, der B & C als angestellte hat, denen er gehalt zahlt (und auch einen kraeftigen SV - Lohnsteuerabzug abnehmen muss!!!)
sagen wir, er zahlt jedem 35.000 brutto, dann bleiben 20.000 gewinn bei A (den er voll versteuern muss - keine verteilmöglichkeit siehe oben), die anderen bleiben auf dem SV abzug sitzen (AG Anteil SV nun aussenvor belassen!), die LSt schlägt ggf. auch schon kräftig zu und man hat schon im lfd. jahr weniger geld netto zur verfügung.
du siehst, mit der gehaltsmethode ist das auch zu machen, aber auf kosten der liquidität (wegen 40% SV momentan)!
gruss
showbee
ps. „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“ - nicht firma mit gesellschaft verwechseln!