Firmenauftritt,ohne richtige Firma zu sein,möglic?

Hallo,
wir sind 2 Freiberufler und 1 Selbständige, die gerne ihre Dienste unter 1 Dach / aus 1 Hand anbieten möchten.
Was für Möglichkeiten gibt es da? Können wir uns einfach einen Namen vergeben, ohne 1 „richtige“ Firma zu sein. Müsste so ein Name irgendwo eingetragen sein? Wie würde gekennzeichnet, dass es sich nicht um eine „richtige“ Firma handelt?. Den eigenen jetzigen Status möchte nämlich gerne jeder beibehalten und auch weiter eigene Projekte bearbeiten. Nur bei besonderen wollen wir als 1 Team, 1 „Firma“ auftreten.

Hat jm. einen Tipp? Danke, Brigitte

Und wo soll der Vorteil sein?

Wollt Ihr denn unbedingt gemeinsam in eine höhere Stuerprogression, oder wollt Ihr garantiert nie Gewinne machen?

*Kopfschüttel*
Richard

wir sind 2 Freiberufler und 1 Selbständige, die gerne ihre
Dienste unter 1 Dach / aus 1 Hand anbieten möchten.
Was für Möglichkeiten gibt es da? Können wir uns einfach einen
Namen vergeben, ohne 1 „richtige“ Firma zu sein. Müsste so ein
Name irgendwo eingetragen sein? Wie würde gekennzeichnet, dass
es sich nicht um eine „richtige“ Firma handelt?. Den eigenen
jetzigen Status möchte nämlich gerne jeder beibehalten und
auch weiter eigene Projekte bearbeiten. Nur bei besonderen
wollen wir als 1 Team, 1 „Firma“ auftreten.

Hallo Brigitte,

genau so, wie Ihr es vorhabt, geht das in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR). Problemlos in der Gründung und wie die Einzelfirma mit persönlicher Haftung der Inhaber verbunden. Die Haftung trifft jeden einzelnen Beteiligten in voller Höhe, also nicht beschränkt nach dem Grad der Beteiligung.

Die GbR kann ein sehr wirksames Instrument sein, um geschlossen als ein Unternehmen aufzutreten und dennoch unabhängig davon eigene Aktivitäten zu behalten. Um Ärger im Innenverhältnis vorzubeugen, ist ein sorgfältig überlegter Gesellschaftervertrag unverzichtbar.

Gruß
Wolfgang

PS: Kopfschütteln des Vorredners ist für diese durchaus übliche Konfiguration nicht angebracht.

Hi Brigitte, so wie ich Deine Anfrage verstehe, wollt ihr gar nicht permanent eine Firma/Zusammenschluss sein, sondern nur zeitlich begrenzt für bestimmte Projekte. Hier bietet sich m. E. die Arbeitsgemeinschaft: Mitglieder der ArGe können immer die gleichen sein oder aber projektweise variieren. Z. B.: „ArGe Projekt X bestehend aus Firma A, Betrieb B, Unternehmen C usw.“ Dafür ist m. W. keine juristische „Umfirmierung“ notwendig.

P. S.: Falls ich irre, bitte ich um Richtigstellung.

häää???

die gewinne einer personengesellschaft werden nicht bei der gesellschaft, sondern anteilig bei den mitunternehmern versteuert!!! durch einen zusammenschluss von 10 leuten zu einer gbr mit 100.000 gewinn hat jeder z.b. 10.000 zu versteuern!!!

ein pers.ges. kann steuerlich sogar diesbezueglich guenstiger sein, weil der gewinn nicht zwangsweise nach köpfen verteilt werden muss, sondern nach anderen gesichtspunkten (der steuerersparnis) wegen auch!!!

also richard, naechstes mal vorher überlegen, dann posten

trotzdem schönen gruss

der showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi gunter,

dies ist sogar die logische folge, nur haben sie hier nicht die möglichkeit ein grosses schild an die tür zu haengen, denn dann sind sie schon wie wolfgang sagte, eine gbr.
diese würde ich auch vorschlagen! nach dem motto:

  • gbr macht werbung und kundenaquise
  • gesellschafter schreiben aus einzelunternehmen rechnungen an gbr für ihre dienste

–> keinem kann vorgehalten werden, das er mehr/weniger rausgenommen hat aus der gbr (teureres auto etc.)

  1. vorteil, für etwaige verbleibende gewinne in der gbr gibts dann noch einen gewerbesteuerfreibetrag für die gbr

und: jeder gesellschafter kann auch ohne probleme des wettbewerbsverbotes weiterhin auch alleine taetig werden!

also,

in dem sinne

gruss vom showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die gewinne einer personengesellschaft werden nicht bei der
gesellschaft, sondern anteilig bei den mitunternehmern
versteuert!!! durch einen zusammenschluss von 10 leuten zu
einer gbr mit 100.000 gewinn hat jeder z.b. 10.000 zu
versteuern!!!

Von einer GbR war bis dato nicht die Rede: „wir sind 2 Freiberufler und 1 Selbständige, die gerne ihre Dienste unter 1 Dach / aus 1 Hand anbieten möchten.“
Außerdem wollten sie ja nicht eine „richtige Firma“ sein.

ein pers.ges. kann steuerlich sogar diesbezueglich guenstiger
sein, weil der gewinn nicht zwangsweise nach köpfen verteilt
werden muss, sondern nach anderen gesichtspunkten (der
steuerersparnis) wegen auch!!!

Und was wären diese anderen Gesichtspunkte?

Auch eine Einzelfirma kann 2 Angestellte haben, dann hätten zumindest zwei keine richtige Firma, sondern wären Angestellte. Die Gehälter kann man dann entsprechend einrichten.

Gruß Richard

Von einer GbR war bis dato nicht die Rede: „wir sind 2
Freiberufler und 1 Selbständige, die gerne ihre Dienste unter
1 Dach / aus 1 Hand anbieten möchten.“
Außerdem wollten sie ja nicht eine „richtige Firma“ sein.

eine GbR entsteht automatisch, sobald 2 oder mehr personen eine geschäftliche vereinbarung treffen. das kann z.b. auch die absicht sein, zusammen zu werben und kunden zu aquirieren. wenn die beteiligten vorhaben, gemeinsam aufträge anzunehmen, gemeinsam rechnungen auszustellen u.a. sollten sie im (gemeinsamen) briefkopf (!) die verantwortungen und die prozentuale haftung der beteiligten zweifelsfrei darstellen. nähere auskünfte gibt sicher gerne die IHK.

beste grüße
ann

Naja
Guten Morgen, Ann!

Ich habe ja nichts gegen eine GbR, wenn die Leute das wollen, aber es geht auch mit einer Einzelfirma, dann haben sie auch 1 Briefkopf.

eine GbR entsteht automatisch, sobald 2 oder mehr personen
eine geschäftliche vereinbarung treffen. das kann z.b. auch
die absicht sein, zusammen zu werben und kunden zu aquirieren.

Nicht so hastig: Wenn ich einen Auftrag erteile und damit die AGB anerkenne, habe ich auch eine geschäftliche Vereinbarung getroffen. Und Absichten alleine implizieren keine GbR-Gründung.

wenn die beteiligten vorhaben, gemeinsam aufträge anzunehmen,
gemeinsam rechnungen auszustellen u.a. sollten sie im
(gemeinsamen) briefkopf (!) die verantwortungen und die
prozentuale haftung der beteiligten zweifelsfrei darstellen.
nähere auskünfte gibt sicher gerne die IHK.

Einverstanden, die IHK bzw die Handwerkskammer wird sicher auch noch weitere Gesellschaftsformen vorschlagen. Nur: die Anfrage lief ja: KEINE richtige Firma zusammen zu haben.

Gruß Richard
(der aber jetzt ins Bett muß, morgen muß die Steuerklärung raus)

Guten Morgen, Ann!

moin richard, gut geschlafen? noch nicht ganz wach, wie? :smile:

Ich habe ja nichts gegen eine GbR, wenn die Leute das wollen,
aber es geht auch mit einer Einzelfirma, dann haben sie auch 1
Briefkopf.

es ist unüblich daß jemand mit sich selbst eine GbR gründet. geht das? kann ich mir nicht vorstellen. du kannst dich auch nicht selbst heiraten - die scheidung wäre so schmerzhaft *g*

Nicht so hastig: Wenn ich einen Auftrag erteile und damit die
AGB anerkenne, habe ich auch eine geschäftliche Vereinbarung
getroffen. Und Absichten alleine implizieren keine
GbR-Gründung.

irrtum, wenn die absichten dokumentiert sind (aber noch nicht mal das ist zwingend vorgeschrieben)

wenn die beteiligten vorhaben, gemeinsam aufträge anzunehmen,
gemeinsam rechnungen auszustellen u.a. sollten sie im
(gemeinsamen) briefkopf (!) die verantwortungen und die
prozentuale haftung der beteiligten zweifelsfrei darstellen.
nähere auskünfte gibt sicher gerne die IHK.

Einverstanden, die IHK bzw die Handwerkskammer wird sicher
auch noch weitere Gesellschaftsformen vorschlagen. Nur: die
Anfrage lief ja: KEINE richtige Firma zusammen zu haben.

1.) was ist deiner meinung nach eine „richtige“ firma?
2.) warum sollte die IHK nicht verbindliche aussagen dazu machen können, wie sich eins ihrer mitglieder mit 2 freien zwecks gemeinsamer darstellung u.a. rechtlich korrekt zusammentun können?

Gruß Richard
(der aber jetzt ins Bett muß, morgen muß die Steuerklärung
raus)

machste meine mit?

gruß ann

Mißverständnisse
Guten Morgen, Ann!

moin richard, gut geschlafen? noch nicht ganz wach, wie? :smile:

Jetzt wieder wach.

es ist unüblich daß jemand mit sich selbst eine GbR gründet.
geht das? kann ich mir nicht vorstellen. du kannst dich auch
nicht selbst heiraten - die scheidung wäre so schmerzhaft *g*

Ich sprach doch auch gar nicht von der GbR, sondern von der Einzelfirma, die 2 Angestellte hat.

Nicht so hastig: Wenn ich einen Auftrag erteile und damit die
AGB anerkenne, habe ich auch eine geschäftliche Vereinbarung
getroffen. Und Absichten alleine implizieren keine
GbR-Gründung.

irrtum, wenn die absichten dokumentiert sind (aber noch nicht
mal das ist zwingend vorgeschrieben)

Ich meinte ja auch auch die Auftragserteilung und damit die Anerkennung der AGB. Der Auftrag wird auch meist schriftlich erteilt. Du meinst halt wieder die Absichten, gemeinsam ein Firma zu gründen. So kommen die Mißverständnisse im Netz zustande.

Einverstanden, die IHK bzw die Handwerkskammer wird sicher
auch noch weitere Gesellschaftsformen vorschlagen. Nur: die
Anfrage lief ja: KEINE richtige Firma zusammen zu haben.

1.) was ist deiner meinung nach eine „richtige“ firma?

Das mußt Du nicht mich fragen, sondern den Fragesteller oben im Thread, wie er das wohl gemeint haben könnte. Für meine Begriffe ist eine „richtige“ Firma, egal welche Rechtsform, wenn sie im Handelsregister steht, weil man dann zumindest weiß, daß das poliz. Führungszeugnis sauber ist.

2.) warum sollte die IHK nicht verbindliche aussagen dazu
machen können, wie sich eins ihrer mitglieder mit 2 freien
zwecks gemeinsamer darstellung u.a. rechtlich korrekt
zusammentun können?

Sicher wird sie das können, bestreite ich doch gar nicht.

machste meine (Steuererklärung) mit?

Neeeeee, da würdest Du ja erst mitkriegen, was ich für ein Schlitzohr bin!

Gruß Richard

:smile:)

Neeeeee, da würdest Du ja erst mitkriegen, was ich für ein
Schlitzohr bin!

AHA! entweder du machst meine auch oder ich verpetz dich :wink:

Tz-tz, so ist die heutige Jugend (o.T.)

AHA! entweder du machst meine auch oder ich verpetz dich :wink:

andere gesichtspunkte

ein pers.ges. kann steuerlich sogar diesbezueglich guenstiger
sein, weil der gewinn nicht zwangsweise nach köpfen verteilt
werden muss, sondern nach anderen gesichtspunkten (der
steuerersparnis) wegen auch!!!

Und was wären diese anderen Gesichtspunkte?

hi, also, stell dir einmal vor, du hast eine gbr mit 3 gesellschaftern, die gbr macht nun nach gewerbesteuer einen gewinn von 90.000 DM. sagen wir bei einer verteilung von 1:1:1 würden bei allen genausoviele einkünfte anfallen. bei jedem aber unterschiedlich hohe ESt, weil darauf noch einfluß hat:

  • andere einkünfte (ggf. negative) auch die des ehegatten
  • kinder
  • weitere abzuege wie agB, SoA, verlustvorträge, 10e etc …

nun stell dir vor, gesellschafter A hat mit seinem einzelunternehmen voraussichtlich durch ein missglücktes geschäft 30.000 verlust gefahren. der gewinnanteil aus der gbr würde nun zu 0 führen und bei ihm die est-belastung ggf. senken, gar Nullen.

wenn man sich nun einigt, kann man auch die gewinne dann so verteilen

50.000
20.000
20.000

da A noch 30.000 miese zu stehn hat, werden in der summe alle mit 20.000 gewinnen belastet. nun wie begründen? man muss den gewinn nicht zwingend nach köpfen, einlagen etc. verteilen, man kann auch sagen, A hat in diesem jahr hervorragende leistungen vollbracht, A hat am meisten entnommen, C war nur faul, dafür gab er ein grundstück, B hat seinen VW-Bus gegeben, war aber faul etc. etc. etc.
im übrigen liegt hier auch ein unterschied zu kapitalgesellschaft als solche, denn in einer personengesellschaft wird der gewinn VOLL verteilt um dann versteuert zu werden (auf die ausschüttung kommt es nicht an, die kohle kann ja sogar auf dem GbR konto bleiben), trotzdem haben die gesell. schon jeder gewinne versteuert. bei einer kapitalgesellschaft wird dto. alles versteuert und dann ggf. teile davon ausgeschüttet (ohne jetzt naeher auf das KStG einzugehen!)

also, gewinnverteilung auch mal zugunsten des steuerpflichtigen —> eine gesellschaft als solche, wo die gesellschafter mitunternehmer sind, kann auch vorteilhaft sein (vorausges. die gesell. verstehen sich…)

Auch eine Einzelfirma kann 2 Angestellte haben, dann hätten
zumindest zwei keine richtige Firma, sondern wären
Angestellte. Die Gehälter kann man dann entsprechend
einrichten.

Gruß Richard

hat aber doch gleiches system…

also, gewinn 90.000 DM bei GbR.
nun sagen wir, ist es ein einzelunternehmen des A, der B & C als angestellte hat, denen er gehalt zahlt (und auch einen kraeftigen SV - Lohnsteuerabzug abnehmen muss!!!)

sagen wir, er zahlt jedem 35.000 brutto, dann bleiben 20.000 gewinn bei A (den er voll versteuern muss - keine verteilmöglichkeit siehe oben), die anderen bleiben auf dem SV abzug sitzen (AG Anteil SV nun aussenvor belassen!), die LSt schlägt ggf. auch schon kräftig zu und man hat schon im lfd. jahr weniger geld netto zur verfügung.

du siehst, mit der gehaltsmethode ist das auch zu machen, aber auf kosten der liquidität (wegen 40% SV momentan)!

gruss

showbee

ps. „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“ - nicht firma mit gesellschaft verwechseln!

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Vielen Dank für Eure Antworten !!
Ich denke, die GbR ist das richtige für uns. Werd mich dazu aber wg. Einzelheiten nochmal in die Bücherei stürzen.

Liebe Grüße,Brigitte