Mein AG möchte dass ich unser Firmenauto bei Ihm privat zu hause abhole, da ich dies täglich benutzen muss. Ich bekomme zwar eine halbe stunde pro Tag dafür gut geschrieben, finde es aber nicht O.K.!! da Ein Firmenauto privat von Ihm genutzt wird und dass 2. in der Firma Stehen könnte. Dies steht auch nicht im arbeitsvertrag drinn. Ist dies rechtens??? Danke
Hallo Susi Sorglos,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück mit eine Experten in diesem Bereich.
Viele Grüße
Hallo Susisorglos,
natürlich ist es rechtens. Dein Arbeitgeber kann mit den Dienstwagen so verfahren, wie es ihm gefällt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Dienstwagen. Wenn ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, dann muss auch jeden Monat 1 % des Neuwagenwertes von Dir versteuert werden. Je nach Fahrzeug können das monatlich mehrere hundert Euro sein. Solange das Fahrzeug rein dienstlich genutzt wird, fällt diese Versteuerung nicht an, allerding kann man dann auch nicht mit dem Fahrzeug nach Hause fahren. Das wäre dann nämlich bereits eine private Nutzung.
Gruß
Nelofee
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ist es rechtens dass ich erst das firmenauto bei ihm im privaten Grundstück abhole und dann erst in die firma fahre, obwohl im Arbeitsvertrag nicht die privat adresse steht als „Arbeitsstelle“ sondern „meine“ firma wo ich meine arbeit ausübe. Sorry, möchte mich nur noch mal vergewissern.
Mfg SusiSorglos
danke
Hallo,
tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung!
Gruß
asf
Hi Susi
Da gibt es leider keine rechtlichen Möglichkeiten, wenn nichts im AV vereinbart wurde. Sprich doch mit Deinem AG über das Problem, wenn es Dir zu umständlich ist, das Auto zu holen und wieder hinzubringen.
Lg.
Wie ich schon geschrieben habe: Es ist das Auto Deines Arbeitgebers und er kann auch bestimmen, wo es steht. Du bekommst den Zeitaufwand ja als Arbeitszeit gutgeschrieben, hast also keinen Verlust.
Wenn Du einem Freund Dein Auto leihen würdest, dann würdest Du doch auch darüber bestimmen wollen, wo er das Auto abholen kann.
Im Übrigen kann es Dir doch egal sein, ob Dein Arbeitstag an der Privatadress Deines Arbeitgebers oder direkt am Arbeitsplatz beginnt. Du bekommst die Zeit bezahlt und nur darauf kommt es an.
Wenn Dir das so gar nicht gefällt, riskierst Du, dass Dein Arbeitgeber Dir kein Auto mehr zur Verfügung stellt. Selbst bei einer Außendiensttätigkeit ist er nach meinem Kenntnisstand nicht dazu verpflichtet. Und wenn Du Dir dann kein eigenes Auto zulegst, ist das auch noch Arbeitsverweigerung und damit ein Kündigungsgrund. Also lass lieber alles wie es ist, lächle und denk Dir Deinen Teil.
Ich wünsch Dir trotzdem ein tolles Jahr.
LG
Nelofee
Wirtschaftlich ist es jedenfalls nicht, aber es ist die Entscheidung des Arbeitgebers. Am besten noch mal mit ihm drüber reden.
Vielen Dank noch Mal…
mfg Susi sorglos
…
Hallo,
bin selber auf dem Gebiet Laie.
gruß
waldemar
Hallo,
sie schreiben nichts darüber, ob und wie die Fahrzeug-Regelung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Nutzen Sie das Fahrzeug nur während der Arbeitszeit für dienstliche Fahrten, ist das wohl o.k. so wie Sie es zurzeit geregelt haben. Wenn Ihnen das KFZ auch privat zur Verfügung steht, müssen Sie den Anschaffungswert plus die KM von zuhause bis zur Firma versteuern.
Viele Grüße
Maria
Hallo Susi
leider kann ich nicht weiterhelfen…
Ich kenne niemanden, bei dem dies so gehandelt wird und halte es auch für sehr ungewöhnlich.
Versteuerst Du es? Als geldwerter Vorteil? Dann stünde Dir auch die private Nutzung zu…
Hoffe, dass Dir jemand anderes besser weiter helfen kann,
freundliche Grüsse
Calesca