Firmenauto + Schadensfreiheitsrabatt

Eine guten Tag,

jemand fährt im Außendienst fast 30 Jahre einen Firmenwagen, den er auch persönlich nutzen darf. In der ganzen Zeit hatte er keinen selbstverschuldeten Unfall.
Nun geht Herr Jemand in absehbarer Zeit in Rente und will (muß) sich ein eigenes Auto kaufen.
Meine Fragen:
Gilt Herr Jemand beim Schadensfreiheitsrabatt als „Fahranfänger“, da er ja fast 30 Jahre kein auf ihn zugelassenes Auto hatte?
Gibt es möglicherweise Versicherungen, die die schadensfreien Jahre im Firmenwagen anerkennen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Eine guten Tag,

jemand fährt im Außendienst fast 30 Jahre einen Firmenwagen,
den er auch persönlich nutzen darf. In der ganzen Zeit hatte
er keinen selbstverschuldeten Unfall.
Nun geht Herr Jemand in absehbarer Zeit in Rente und will
(muß) sich ein eigenes Auto kaufen.
Meine Fragen:
Gilt Herr Jemand beim Schadensfreiheitsrabatt als
„Fahranfänger“, da er ja fast 30 Jahre kein auf ihn
zugelassenes Auto hatte?
Gibt es möglicherweise Versicherungen, die die schadensfreien
Jahre im Firmenwagen anerkennen? Wenn ja, unter welchen
Bedingungen?

Mit etwas Glück „schenkt“ der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Rabatt und der Versicherer erkennt ihn an. Ansonstens gibt es bei den meisten Versicherern verbessere Einstiegsklauseln.

Hallo,

bin kein Fachmann, aber wir hatten das bei einem Bekannten so gelöst, dass er einen Motorroller (mit „richtigen“, also nicht Mofa-Kennzeichen) angemeldet hatte. Der ist billig in der Versicherung und der Schadensfreiheitsrabatt geht runter. Ich weiß nicht, wie lange du noch Zeit hast, aber gerade in den ersten Jahren geht’s ja ziemlich schnell runter mit den Prozenten…

Gruß

Elizzabeth

Hallo,

er hat den Rabatt erfahren und sollte mit seinem Arbeitgeber sprechen.

Wenn dieser mitspielt, kann er den Rabatt übernehmen.

Der neue Außendienstler, kann ja seinen eigenen Rabatt mit einbringen.

Ansonsten wird er als Versicherungsneuling (nicht Fahranfänger) bei der Versicherung eingestufft (z.B. SF1/2 ist meisten 140%).

Oder er hat er eine Frau, die eine Kfz-Versicherung hat, dann könnte man eine Ehegattenreglung-Zweitwagenreglung anstreben. Das heißt, einige Versicherung stufen den Ehepartner dann z.B. in SF 2 /z.B. 85%) ein.

Gruß Raumpilot

Hallo Frank!

Man müßte erst einmal klären ob die Fahrzeuge überhaupt
mit Rabatt versichert waren.

BMW/Audi (und sicher auch andere) haben auch Leasingangebote in denen
die Versicherung enthalten ist und sowas wie Rabatt gibt es gar nicht.

Ansonsten einfach mal lieb den Arbeitgeber fragen.

Gruß
Stefan

Hallo,

  1. solltest du klären, ab es überhaupt einen sf gibt.
    bei leasing oder flottenverträgen gibt es keinen sf.
  2. wem gehört der sf?
    wurde er vielleicht mit in den firmenvertrag eingebracht?
    nur die sf-berechtigte person kann den sf wiederbekommen.
    sollte der sf der firma gehören, kann er u.u. übertragen werden.
  3. falls kein sf vorhanden ist, wegen den unter 1. genannten gründen, bieten einige vr eine s.g. dienstwagenregelung an. diese geht aber nur mit entsprechenden nachweisen des vn und des arbeitgebers. einfach mal bei einigen großen anrufen und sich danach erkundigen.
    gruß snake

Hallo,

grundsätzlich werden SFR´s zu jedem KFZ-Vertrag geführt.
Auch bei Flottenverträgen (Rahmenverträgen) wie z.B. Audi-Leasing
mit Stückprämien sollte der Versicherer diese SF-Einstufungen des Vertrages im Hintergrund führen. Einigen Versicherern ist dies technisch jedoch nicht möglich. Hier sollte der Versicherer des Firmenwagens angesprochen werden. Der Abruf eines SFR aus einem
Rahmenvertrag mit Stückprämie beeinflusst die bestehende Prämie nicht.
Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein wird ein fairer Versicherer in diesem Fall auch eine Sondereinstufung in SF 2 oder 3 vornehmen. Wir haben schon mehrer deratige Fälle so geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
M.G.