Firmenautokauf - Versteuerung von stillen Reserven

Hallo,

nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn mittels EÜR ermittelt, einen über sechs Jahre abgeschriebenen Firmenwagen beim Kauf eines neuen Autos in Zahlung gibt und hierfür noch bspw. 10.000 € angerechnet bekommt.

Musste er diese 10.000 € Buchgewinn versteuern oder gibt es eine Regelung, dass bei gleichzeitiger Reinvestition keine Steuer anfällt (ähnlich wie bei Immobilien gem. § 6 b EStG) oder gibt es irgendeine Sonder-AfA , die den Buchgewinn auffängt?

Herzlichen Dank für Eure Hinweise!

Müßte er diese 10.000 € Buchgewinn versteuern oder gibt es
eine Regelung, daß bei gleichzeitiger Reinvestition keine
Steuer anfällt (ähnlich wie bei Immobilien gem. § 6 b EStG)

Nein. Nur wenn das alte Kfz wegen höherer Gewalt gegen Mehrentschädigung ausscheidet.

oder gibt es irgendeine Sonder-AfA , die den Buchgewinn
auffängt?

Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Wenn der fiktive X sein altes Auto in Zahlung gibt, hat er zwei Alternativen:

  • Der Händler gibt ihm entweder einen hohen Rabatt auf den Neuwagen und dafür einen schlechten Preis für denalten Wagen.
  • Oder der Händler gibt einen guten Preis für das alte Auto und dafür weniger Rabatt beim Neuen.

Was cleverer ist, steht hier:

Autoinzahlungnahme steuerlich clever gestalten