nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn mittels EÜR ermittelt, einen über sechs Jahre abgeschriebenen Firmenwagen beim Kauf eines neuen Autos in Zahlung gibt und hierfür noch bspw. 10.000 € angerechnet bekommt.
Musste er diese 10.000 € Buchgewinn versteuern oder gibt es eine Regelung, dass bei gleichzeitiger Reinvestition keine Steuer anfällt (ähnlich wie bei Immobilien gem. § 6 b EStG) oder gibt es irgendeine Sonder-AfA , die den Buchgewinn auffängt?
Müßte er diese 10.000 € Buchgewinn versteuern oder gibt es
eine Regelung, daß bei gleichzeitiger Reinvestition keine
Steuer anfällt (ähnlich wie bei Immobilien gem. § 6 b EStG)
Nein. Nur wenn das alte Kfz wegen höherer Gewalt gegen Mehrentschädigung ausscheidet.
oder gibt es irgendeine Sonder-AfA , die den Buchgewinn
auffängt?