Hallo,
nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn mittels EÜR ermittelt, einen über sechs Jahre abgeschriebenen Firmenwagen beim Kauf eines neuen Autos in Zahlung gibt und hierfür noch bspw. 10.000 € angerechnet bekommt.
Musste er diese 10.000 € Buchgewinn versteuern oder gibt es eine Regelung, dass bei gleichzeitiger Reinvestition keine Steuer anfällt (ähnlich wie bei Immobilien gem. § 6 b EStG) oder gibt es irgendeine Sonder-AfA , die den Buchgewinn auffängt?
Herzlichen Dank für Eure Hinweise!