Hallo, Ihr Lieben!
Mein Bekannter ist ein kleiner Elektromeister, der sich selbständig gemacht hat und durch eine Insolvenz seines Hauptauftraggebers (er baute Platinen in Heimarbeit zusammen und ging dabei beim Materialkauf in Vorkasse) selber an den Rand der Insolvenz gebracht wurde.
Im September letzten Jahres hat er sich durch einen „Kaltkontakt“ seitens der XX GmbH in seiner Verzweiflung von diesem Unternehmen beschwatzen lassen, in der Hoffnung hier neue Inputs für seine weitere Firmen-Zukunft zu bekommen. Die haben ihm auch das Blaue vom Himmel herunter versprochen - so nach dem Motto: Hervorragende Firmenkontakte in alle Branchen - machen Sie sich keine Sorgen, wir werden ihr Geschäft schon wieder hochbringen usw.
Das Endergebnis: Mein Bekannter hat über 23.000 Euro bisher an diese Beratungsfirma gelöhnt, Aufträge durch diese Beratungsfirma: Gleich Null. Außer Spesen nichts gewesen!
Einmal im Monat kommt da ein Mitarbeiter, erkundigt sich, was inzwischen in der Firma gelaufen ist, drischt kluge Sprüche, läßt ab und an mal ein paar Werbeschreiben an verschiedene Großelektrofirmen heraus und verschwindet dann wieder.
Ausgerechnet hat mein Bekannter auch noch einen 2-Jahres-Vertrag unterschrieben und sieht finanziell kein Land mehr. Diese Firma ist praktisch sein Ruin, denn das Konto geht ins Minus und in Kürze ist das Limit erreicht.
Hier der Vertragstext:
Betreuungsvereinbarung
- Die XX GmbH begleitet das Unternehmen XY in der weiteren Unternehmensentwicklung. Hierbei begleitet die XX GmbH den Klienten bei der Abwicklung dessen kaufmännischen Geschäftstätigkeit und steht ihm für die Bereiche Unternehmenssteuerung, Unternehmensausrichtung, Rechnungswesen, Organisation, Finanzierung und Liquidität wowie Planung und Controlling assistierend zur Verfügung. Hierzu stellt die XX GmbH dem Klienten nach jeweils zu treffender Terminvereinbarung für bis zu 8 Assistentenstunden einen von XX GmbH bereitsgestellten Assistgenten in den Räumlichkeiten des Klienten zur Verfügung.
Für den Monat vereinbarte, vom Klienten nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen mit Ablauf des jeweiligen Monats. In einem Monat erbrachte Mehrstunden dürfen von der XX GmbH nur zum Stundensatz von 180 Euro berechnet werden.
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Diese Vereinbarung beginnt am 29.9.2009 und wird für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen, besteht also bis zum 28.09.2011.
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Wird die Vereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.
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für die Betreuungsdienste bezahlt der Klient einen monatlichen Pauschalbetrag von 1280 Euro zzgl. MwSt per Abbuchung zum Monatsende des jeweiligen Betreuungsmonats.
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XX GmbH ist berechtigt die Betreuungsdienste auszusetzen, wenn der Klient mit einer fälligen Rechnung mit mehr als vier Wochen in Verzug gerät.
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Kündigt der Klient das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vertraglichen Mindestdauer, wird 1/2 des Betrages aus der Restvertragslaufzeit zur Zahlung fällig.
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Gerichtsstand ist Freiburg.
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Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Weiß irgendjemand Rat? Ist es eventuell möglich den Vertragstext anzufechten?
Übrigens ist der Vertrag nur parafiert, d.h. mit unlseserlichen Kürzeln unterschrieben.
Herzlichen Dank für Eure Mühe!