Ein Partnerunternehmen möchte sich an meiner Firma beteiligen, und zwar zu 30%. Dafür wurde mir auch schon eine Summe angeboten.
Meine Frage: Mit welchen Auswirkungen/Veränderungen muss ich rechnen? Ich verspreche mir durch den Deal eine sehr hohe Auftragslage. Muss ich in Zukunft bei meinen Geschäftseinnahmen immer die 30-prozentige Beteiligung des Partners abziehen bzw. einkalkulieren? Wie könnte dies in Zukunft aussehen, wenn ich die 30 Prozent zurück haben möchte. Wieviel sind die dann wert? Ist dies verhandelbar oder wird ein Betrag aus dem Firmenwert ermittelt?
Ein Partnerunternehmen möchte sich an meiner Firma beteiligen,
und zwar zu 30%. Dafür wurde mir auch schon eine Summe
angeboten.
Meine Frage: Mit welchen Auswirkungen/Veränderungen muss ich
rechnen? Ich verspreche mir durch den Deal eine sehr hohe
Auftragslage. Muss ich in Zukunft bei meinen
Geschäftseinnahmen immer die 30-prozentige Beteiligung des
Partners abziehen bzw. einkalkulieren?
i.d.R. muss der Gewinn (und nicht der Umsatz) geteilt werden. Wenn es nicht im Gesellschaftervertrag geregelt wird, gilt die Regelung im HGB §10X. Die 30 DM für das Handbuch ‚Becks Texte HGB‘ sind siher gut angelegt.
Wie könnte dies in
Zukunft aussehen, wenn ich die 30 Prozent zurück haben möchte.
Sollte man im Gesellschaftervertrag regeln, ebenso die Übertragung an Dritte (sowohl für deine als auch die anderen Anteile)
Wieviel sind die dann wert? Ist dies verhandelbar oder wird
ein Betrag aus dem Firmenwert ermittelt?
Müsst ihr zwei verhandeln.
Vielleicht als generellen Tip: Im geschäftlichen Umgang gilt die Vertragsfreiheit, d.h. alles kann verhandelt werden. Die Grenze wird nur durch die Sittenwidrigkeit (i.d.R. Verstoss gegen die Menschenrechte) gezogen. Alles was nicht explizit im Vertrag geregelt wird, wird auf die Bestimmungen des BGB/HGB bezogen. Wenn es dort nix gibt, zieht man die einschlägige Rechtssprechung heran.
Da die letzten drei Punkte im Streitfall vor Gericht ausgetragen wird, und man dort in Gottes Hand ist, sollte man die Sachen im Vertrag regeln. Verträge werden für den Streitfall gemacht und nicht für gute Zeiten !
bevor man konkret was sagen kann, möchte ich doch mal gerne wissen in welcher rechtsform du momentan unternehmerisch tätig bist. bist du einzelunternehmer, dann trifft unten geschriebenes zu und ihr werdet ggf. GbR, oHG oder KG. bist du aber unternehmerisch täig mit einer GmbH muss der geschäftsanteil bewertet werden (stuttgarter verfahren) und die gewinnverteilung ist auch etwas anders.
Zur Zeit sind wir eine GbR. Streben aber eine GmbH an (wahrscheinlich sofort nach der Beteiligung).
Mich interessiert in erster Linie, welche Vor-/Nachteile eine Beteiligung mit sich bringen können. Gut, das Fremdunternehmen zahlt einen Betrag in die Firma ein. Mit diesem Kapital können wir Investitionen tätigen. Doch dieser Vorteil relativiert sich, wenn unser Unternehmen in den kommenden Jahren höhere Gewinne erwirtschaftet (schließlich erhält das Partnerunternehmen immer 30% unseres Gewinns - auch dann, wenn wir keine Aufträge gemeinsam durchführen). In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch folgende Frage: Gehören dem Partnerunternehmen auch 30% des Betrages, mit welchem er sich in die Firma einkauft?
Gibt es Erfahrungsberichte zu Beteiligungen?
Ich tue mich mit dem Gedanken schwer, einen grossen Teil meiner Firma abzugeben. Zwar erhoffe ich mir durch diese Kooperation eine grosse Auftragslage, doch Garantien dafür gibt es natürlich keine.
Ich lese immer wieder, dass im Grunde alles verhandelbar ist! Welche Forderungen kann ich machen, um mich möglichst gut abzusichern und mich nicht überstürzt von einem Unternehmen abhängig zu machen?
Zur Zeit sind wir eine GbR. Streben aber eine GmbH an
(wahrscheinlich sofort nach der Beteiligung).
rehi,
dann gibt es viele möglichkeiten, die ich erkenne und die dich ggf. reizen würden, aber umfassenderer beratung als hier im w-w-w bedürfen.
so wie es scheint möchtest du ggf. mitsprache, mithaftung und miteigentum an der bisherigen gesellschaft beschränken.
dann empfiehlt sich parallel zur gmbh die bildung einer stillen gesellschaft zw. gmbh (die bisherige gbr) mit dem neuen partner. wenn man eine typische stille gesellschaft macht, trifft obiges fast voll zu.
oder man gründet eine gmbh und „bastelt“ sich aus der gmbh und dem 3. eine KG.
oder man macht erst eine 3er gbr und dann eine gmbh (wie beschrieben).
oder man macht erst eine gmbh und verkauft einen geschäftsanteil an der gmbh dann an den 3.!
was hier am zutreffensten ist, muesst ihr selber am besten bei einem anwalt besprechen, der sich mit gesellschaftsrecht und ggf. etwas steuerrecht auskennt.