Firmenbezeichnung mit dem Zusatz Name&Kollegen?

Hallo,

ich wollte mein Einzelunternehmen "Name & Partner nennen. Weil es mir vom Klang gut gefällt.

Jedoch habe ich nun gelesen, dass dies nur Freiberufler dürfen.

Nun versuche ich herauszufinden ob ich den Namen : Name & Kollegen oder Name & Co verwenden darf. Wie gesagt ich bin ein Einzelunternehmen mit Mitarbeitern.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Die Firma eines Kauifmanns darf nicht geeignet sein, andere über Art und Umfang sowie Inhalt des GEschäftsbetriebes zu täuschen.(Grundsatz der Firmenwahrheit)
Ein Hinweis auf Kollegen, Partner o.ä täuscht unter Umständen ein größeres und damit sichereses Unternehmen vor, als es möglicherweise tatsächlich ist.
Es könnte gut gehen, solange dich ein Wettbewerber mit einer Unterlassungsklage ärgert, den dies könnte zumindest den Tatbestand der böswilligen Täuschung bzw. Irreführung erfüllen. also lass es lieber, oder hole dir einen guten Rechtsanwalt, der die Risiken genau prüft.

Guten Tag,

mit dem was einem gut gefällt kann man leider nicht immer was anfangen. Das diese Bezeichnung jedoch nur Freiberufler verwenden dürfen ist mir neu, auch habe ich keine Kenntnis möglicher Rechtsquellen, die dies vorschreiben. Es ist jedoch richtig, dass in der freiberuflichen Tätigkeit diese Bezeichnung sehr häufig zu finden ist. Dies hat aber den Grund in der Gesellschaftsform solcher Kanzleien, wo wir im Gesellschaftsrecht wären.
Soweit Sie keinen Partner haben, das Unternehmen alleine betreiben wäre es unlaut (UWG) eine solche Bezeichnung wie - Partner oder Co. zu führen. Diese würde nämlich haftungsrechtlich erstens bedeuten, dass Sie nicht Alleinhafter für die Verbindlichkeiten sind, und zweitens das die geschäftsführung auch nicht Ihnen alleine obliegt. Würden Sie so auftreten, jedoch keinen Partner oder wie geartet haben, dann würden Sie über erhebliche Tatsachen hinwegtäuschen.
Folgen könnten reichen von Abmahnungen bis Unterlassungsklagen.
Nähere Informationen, wie man dies evtl. umgehen könnte bedürfen detaillierter Prüfung. hierfür reicht dieses Forum nicht.

MfG

michael-sack

ich wüsste nicht, dass bei der Anmeldung eines Einzelunternehmens die Bezeichnung „& Partner“, „& Kollegen“ oder vergleichbares geschützt bzw. nicht zulässig sein sollte. Woraus soll sich das den ergeben? Am ehesten hätte ich noch mit „& Co“ Probleme, da sich hier Abgrenzungsprobleme einer Einzelfirma zur GmbH & Co. KG ergeben.

Hi,
sorry, da kann ich nicht helfen. Vielleicht gibt es genaue Auskunft bei der Handelskammer?
Viel Erfolg mit Namen und Unternehmen.

Die Handwerkskammer wird Dir dabei helfen.
MfG

keine Information

Sehr geehrter Herr,

leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. Ich würde aber vorschlagen, dass Sie sich einfach einmal ein die für Sie zuständige IHK wenden. Da sitzen üblicherweise Experten, die Sie kostenfrei beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo,
soweit ich weiß ist das im BGB geregelt; „&Co“ fällt auf jeden Fall ebenfalls flach!
Gruß
Hans

Dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Hallo,

Name „und Kollegen“ ist nicht drin. Dies ist nur Partnerschaften im Sinne des PartGG gestattet, wie du schon richtig gelesen hast. Dazu bspw. auch http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=203202 .

Die Anfügung „& Co.“ weist auf eine Gesellschaft hin, und darf nicht geführt werden, sofern keine Gesellschaft vorliegt oder alle Gesellschafter schon im Firmennamen genannt sind.

Du wirst dir daher leider einen anderen Namen wählen müssen.

Hallo ich babe keine Ahnung.
Karl-Heinz

Hallo Danielsteffen1982,

leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971