Guten Tag,
mit dem was einem gut gefällt kann man leider nicht immer was anfangen. Das diese Bezeichnung jedoch nur Freiberufler verwenden dürfen ist mir neu, auch habe ich keine Kenntnis möglicher Rechtsquellen, die dies vorschreiben. Es ist jedoch richtig, dass in der freiberuflichen Tätigkeit diese Bezeichnung sehr häufig zu finden ist. Dies hat aber den Grund in der Gesellschaftsform solcher Kanzleien, wo wir im Gesellschaftsrecht wären.
Soweit Sie keinen Partner haben, das Unternehmen alleine betreiben wäre es unlaut (UWG) eine solche Bezeichnung wie - Partner oder Co. zu führen. Diese würde nämlich haftungsrechtlich erstens bedeuten, dass Sie nicht Alleinhafter für die Verbindlichkeiten sind, und zweitens das die geschäftsführung auch nicht Ihnen alleine obliegt. Würden Sie so auftreten, jedoch keinen Partner oder wie geartet haben, dann würden Sie über erhebliche Tatsachen hinwegtäuschen.
Folgen könnten reichen von Abmahnungen bis Unterlassungsklagen.
Nähere Informationen, wie man dies evtl. umgehen könnte bedürfen detaillierter Prüfung. hierfür reicht dieses Forum nicht.
MfG
michael-sack