Anstatt Taschen überlegen wir noch einen anderen Namen. Es geht uns hauptsächlich darum, ob der Begriff Handelsagentur oder Handelsgesellschaft mit verwendet werden kann. Oder erweckt das den Eindruck, dass es sich um eine GmbH hnadelt?
geh mal ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, stell die Frage etwas um, und du bekommst sicher eine Antwort. Die zulässige Firma (= Name eines Kaufmanns) bemisst sich allein nach HGB.
gleich was rechtens ist, und es hängt sicherlich auch von der Art der Taschen ab, ich finde den Begriff etwas fad bzw. langweilig. Nachdem wir ja auch in einer Zeit leben in der Gebrauchtes immer interessanter wird und nicht nur aus Not heraus sondern weil die Leute z.B. einen Boom auf Gebrauchtmöbel gerade erleben (höre ich wenigstens von verschiedenen Stellen aus), so wäre doch was mit TAuSCHEN witzig. Natürlich habe ich keinerlei Ahnung von Eurer Geschäftsidee, doch vielleicht habt Ihr ja Interesse neben der Neuware die Second Handtasche gleich mit zu integrieren. Wie wäre es mit Taschendealer? Oder HANDTASCHENdeal?
Ich kann Dir nur sagen, was mir die IHK erzählte, als ich seinerzeit (1989) mit einem Kumpel eine GbR gegründet habe. Als sog. Minderkaufmann (oder Minderkaufleute) „firmierst“ Du nicht. Deshalb kannst Du Dir auch keinen x-beliebigen Namen ausdenken. Der Name des Betriebes muß den des/der Inhaber(in) enthalten und ansonsten nur noch einen Zusatz, der klarstellt, was der Betrieb so macht. Bei uns ist dann rausgekommen:
Tim v. Schauroth & Carlo Mustermann Software GbR
Aber frag mal bei der IHK, Beratung ist AFAIK kostenlos.
Wie du schon richtig sagtest stammt diese Info aus dem Jahr 19…
Daher sind diese Infos nicht mehr ganz up-to-date: Heute ist weder ein
Zusammenhang zu der Tätigkeit noch der Name im direkten Phantasienamen
notwendig.
Für Grossisten bzw. Einzelkunden wird Deine Frau ohnehin
unterschiedliche Verkaufsstrategien entwickeln. Im Namen braucht das
deshalb nicht extra erwähnt zu werden.