Darf bei einer Bontätsanfrage und/oder Firmenauskunft einer GMBH über den angestellten Geschäftsführer ( dieser ist NICHT der Gesellschafter ) ein negativ Merkmal wie z.B. eine Privatinsolvenz des angestellten Geschäftsführers erwähnt werden?
Nochmals, der GF ist NUR angestellt, weder Gesellschafter noch sonst was!!!
Darf bei einer Bontätsanfrage und/oder Firmenauskunft einer
GMBH über den angestellten Geschäftsführer ( dieser ist NICHT
der Gesellschafter ) ein negativ Merkmal wie z.B. eine
Privatinsolvenz des angestellten Geschäftsführers erwähnt
werden?
Warum sollte das nicht erlaubt sein? Die Eröffnung eines Insolvenzverfahren wird schließlich öffentlich bekannt gemacht.