Guten Tag.
Ich bin schlecht im erklären aber ich versuch mich mal daran.
Partei A und B haben nach ihrer Heirat jeweils eine Firma gegründet. Beide existieren noch aber eine wurde bevorzugt und hat bislang die Familie versorgt. Partei B will nun die Scheidung und Trennung. Firma B (die kleinere) wurde nun ähnlich Firma A umbenannt um Kunden zu erhalten.
Partei B war nie in Firma A eingetragen oder angestellt. Die bislang gemeinsam genutzte Lagerhalle gehört Partei A. Laut einem Anwalt muss Partei A Partei B in dieser Halle nicht dulden. Partei B erhebt aber Anspruch auf die Hälfte der vorhanden Maschinen, die allerdings von Firma A gekauft wurden. Im Zuge der Zuwachsgemeinschaft hat Partei B wohl ein Anrecht auf die Hälfte der Firma. (?)
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Hat Partei B ein Anrecht auf die real existierenden Maschinen oder nur auf die Hälfte des Restwertes der vorhandenen Maschinen? Kann Partei A Partei B die Nutzung der Maschinen und der Lagerhalle untersagen?
Es sei noch erwähnt das der Verlust der Hälfte der Maschinen sowohl Firma A in der Ausübung ihrer Tätigkeit einschränkt noch Firma B (die vorher eine andere Dienstleistung erbracht hat) voll ausstatten würde.
Vielen Dank für die Antworten.
Mfg
Mearl