Hallo,
es gibt folgendes Problem: In einem Betrieb sind im Laufe einer Zeit zwei Kameras abhanden gekommen, welche von mehreren Personen täglich verwendet werden. Es kann jedoch nicht nachgewiesen werden, wer dafür verantwortlich ist.
Der Arbeitgeber möchte daher, das alle, die diese Kameras verwenden, dafür gerade stehen und sich zu 100% an dem Kauf von zwei neuen Kameras beteiligen.
Darf der Arbeitgeber dieses und ist dieser Fall gesetzlich geregelt?? Liegt eine Beweispflicht seiten des Arbeitgebers vor??
Vielleicht weiß einer von Ihnen die richtige Antwort.
es gibt folgendes Problem: In einem Betrieb sind im Laufe
einer Zeit zwei Kameras abhanden gekommen, welche von mehreren
Personen täglich verwendet werden. Es kann jedoch nicht
nachgewiesen werden, wer dafür verantwortlich ist.
Der Arbeitgeber. Hätte er seinen Betrieb richtig organisiert, wüsste er, wem die Kameras abhanden gekommen sind. Hier: Kameraausgabe und -rückgabe gegen Unterschrift - oder personengebundene Ausgabe. Wem das zu lästig bzw. zu teuer erscheint, aber trotzdem will, dass die Beschäftigten Fotos machen, muss halt mit dem Schwund leben.
Der Arbeitgeber möchte daher, das alle, die diese Kameras
verwenden, dafür gerade stehen und sich zu 100% an dem Kauf
von zwei neuen Kameras beteiligen.
Ja, möchten darf er das schon.
Darf der Arbeitgeber dieses und ist dieser Fall gesetzlich
geregelt?? Liegt eine Beweispflicht seiten des Arbeitgebers
vor??
Freilich. Jeder, der von einem anderen etwas will, muss erforderlichenfalls beweisen, dass es ihm zusteht, damit er es bekommt.
Aber sowas banales weiß eigentlich der Betriebsrat.
Sollte dies irgendwo rechtlich geregelt sein und es steht ein
Internetlink zur Verfügung, dann wäre das klasse, wenn dieser
hier verlinkt wird.
Dieser „Link“ ist erst mal unnötig. Denn der AG will was von seinen AN. Und dann muß erst mal der AG seinen Rechtsanspruch nachweisen.
Da es aber im geschilderten Fall keinen nachweislichen Verursacher gibt, kann der AG nicht einfach pauschal alle AN heranziehen.
Selbst die denkbare Alternative der „Betriebsbuße“ muß nicht weiter geprüft werden, da es in einem Betrieb ohne BR keine Betriebsbußen geben kann.
Allerdings sollten sich die AN bei solch einem AG schnellstens mal über die Gründung eines BR Gedanken machen.