Guten Tag,
angenommen, man ist seit 2 Jahren ALG-II-Empfänger, möchte aber baldigst bei einem Freund in der Firma mit einsteigen, der derzeit ein Einzelunternehmen hat, was dann aber bei einem Einstieg des ALG-II-Empfängers in eine GbR umgewandelt werden soll.
Weiß zufällig jemand, was man beachten muss und wie das beim Amt vonstatten geht?
Zählt das genauso wie eine eigene Firmengründung oder gibt es da spezielle Wege, die man beim Amt beachten/einschlagen muss?
Vielen Dank im Voraus
Euer Netinvader
Hallo
Es erscheint eher unwahrscheinlich, daß hier Gründungszuschüsse abrufbar sind (es mag vielleicht komplizierte Modelle geben, aber da würde ich die Finger von lassen).
Aber: warum stellt der Freund den ALG II - Empfänger nicht zunächst als Angestellten ein. Könnte man ja mal bei der ARGE nachfragen, welche Fördermöglichkeiten da denkbar sind. Höhe und Dauer sind natürlich abhängig von den Vermittlungshemmnissen des Arbeitslosen. 6 Monate 50% sind aber meist leicht durchzukriegen.
Gruß,
LeoLo
Eine Einstellung des Hartz 4 Empfängers ist deshalb nicht möglich, da die Umsätze der Firma derzeit noch so gering sind, das der Firmeninhaber selber noch nebenbei Hartz 4 beziehen muss.
Aber für das nächste Projekt dieser Firma das die beiden Personen planen
ist ein weiterer Partner in der Firma unablässlich.