hallo zusammen,
angenommen Herr XY sowie auch andere im Dienst stehende Mitarbeiter müssen für die anfallenden Fahrten den Firmenwagen benutzen. Es sind Dienstfahrten, keine Privatfahrten. Nun möchte der Chef folgendes:
Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall verschuldet muß er selbst aus seiner Tasche 300€-500€ je nach Schwere des Unfalls bezahlen.
Wäre das so richtig?
Schöne Festtage noch…
Kathrin
Hallo Kathrin,
welcher Beteiligung ist denn gemeint? Am Schaden des Firmenfahrzeuges oder am Fremdschaden?
Herr XY müsste doch hoffentlich auch nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten mit 300-500€ Eigenbeteiligung haften - oder etwa in jedem Fall?!?!
MfG
Maralena
Hallo Maralena,
Herr xy muß zahlen, wenn er schuldig am Unfall ist. Das ist eine gute Frage, ob es um die Kosten am eigenen Firmenfahrzeug oder und auch die Kosten des Unfallgegners.
Ihm wurde nur mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr XY:
Ab Januar 2009 werden Sie finanziell mit zur Verantwortung gezogen im Falle eines verschuldeten Unfalls.
Ihr Eigenanteil richtet sich nach der Höhe des Schadens und beläuft sich zwischen 300€ und 500€.
Grob fahrlässig ist doch z.B. wenn Herr XY betrunken fährt oder übermüdet, oder ???
LG Kathrin