Firmenfahrzeug, aber wie ?

Hallo zusammen,

bin seit Februar selbständig als Handelsvertreter/Merchandiser/Kurier
(habe Gewerbeschein, bin aber nicht im Handelsregister eingetragen).
Seit Februar benutzte ich meín eigenes privates Fahrzeug was ich
aber nur zum Anfang geplant habe.
Am Montag kaufe ich mir ein Kfz, die Rechnung lasse ich auf
meine Firmenbezeichnung ausstellen um diese absetzen zu können.

Wie ist das aber nun mit der Versicherung, kann ich das Fahrzeug auf
meine private Versicherung anmelden??
oder kann und muß ich mein auf die Firma gekauftes Fahrzeug auf
meine Firma zulassen??

Ziel für mich ist: Den Kaufpreis und die Tankbelege abzusetzen.

hallo,

gehe davon aus, dass du einzelunternehmer bist - im schein steht dein name und versicherung und steuer läuft auch auf den namen des unternehmers und nicht auf die firmenbezeichnung - bei einzelunternehmern kommt es auf den namen des unternehmers in rg. etc. an und nicht auf den zusatz bzw. die unternehmensbezeichnung - die isr nicht rechtsfähig…

gruß vom inder

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hallo,

gehe davon aus, dass du einzelunternehmer bist - im schein
steht dein name und versicherung und steuer läuft auch auf den
namen des unternehmers und nicht auf die firmenbezeichnung -
bei einzelunternehmern kommt es auf den namen des unternehmers
in rg. etc. an und nicht auf den zusatz bzw. die
unternehmensbezeichnung - die isr nicht rechtsfähig…

gruß vom inder

Hallo Inder,

erstmal danke für die rasche Antwort.
Richtig, ich bin Einzelunternehmer.
So ganz kann ich Deine Antwort leider nicht nachvollziehen.
Beim Kaufvertrag muß ein Zusatz drinstehen, sonst kann ich ja
den Kaufpreis nicht absetzen.
Wenn ich es richtig verstehe kann ich dann mein „Firmen“ Kfz
ganz normal auf meinen privatvertrag versichern und anmelden.
Die Kfz Versicherung kann ich dann nicht absetzen, da die ja auf
mich privat läuft, ist aber auch ok.
Mir ist wichtig wegen der vielen Kilometer, dass
ich den Kaufpreis und die Tankbelege absetzen kann,
dieses kann ich ja tun, weil der Kaufvertrag mit Firmenbezeichnung
ausgestellt ist. oder??

habe ich Deine Antwort wieder richtig wiedergeben??

hallo,

nein, hast du nicht…

als einzelunternehmer ist die bezeichnung deiner firma völlig wurscht -weil du keine hast…bzw. diese rechtlich überhaupt nicht relevant ist - für alle vorgänge interessiert das finanzamt oder das gericht nur dein name - nicht der firmenname - und ob dein neues auto als betriebsfahrzeug anerkannt wird, hängt nicht mit der firmenbezeichnung im kaufvertrag zusammen, sondern ob es sich um betriebsvermögen handelt oder nicht… wenn du aber viel betrieblich nutzt ist das wohl gegeben…und dann werden a l l e kosten des fahrzeuges als betriebsausgabe erfasst und dementsprechend die privatnutzung später versteuert…
gruß vom inder

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Hallo,

Inder hat dir ja schon viel gesagt. Ich empfehle dir für den Anfang unbedingt die Führung eines Fahrtenbuches, sofern du nicht nachweisen kannst, das du privat einen anderen PKW fährst. Das Finanzamt kann dich später von der Führung des Fahrtenbuches befreien, aber tue dir den Gefallen!

Gruß
André