Hallo!
Folgender fiktiver Fall: Person A besitzt eine kleine Firma, die zwar keine Reichtümer abwirft,aber zumindest den Lebensunterhalt von A deckt. Zur Firma gehört auch ein Firmen-PKW,der auch regelmäßig für Firmenzwecke benötigt wird. Privat hat A auch eine Lebenspartnerschaft mit Person B,welche auf Minijobbasis in A´s Firma mitarbeitet,aber ansonsten ALG2 bezieht. Nun kommt das Jobcenter auf die Idee, B in einen Job zu vermitteln, bei dem B ein Auto benötigen würde.
Meine Frage: kann das Jobcenter verlangen,daß Person A Person B das Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt,obwohl es zur Aufrechterhaltung des Firmenbetriebs notwendig ist ?
Nein ! Und das würde das Jobcenter auch gar nicht machen.
Und das müsste einem auch sein Bauchgefühl sagen !
Nein, das darf das Jobcenter nicht, da es kein Eigentum von B ist.
Naja…einige JC-Mitarbeiter haben da wohl eine eigene Einstellung. Leider.
Hallo Marco!
Was in Amtsstuben gesagt/verstanden/missverstanden wird, ist nicht wirklich wichtig. Die Forderung, ein fremdes Auto zu benutzen, ergeht ganz sicher nicht in Form eines Bescheids. Ebenso sicher erfolgen keine Sanktionen, weil jemand ein ihm nicht gehörendes Auto nicht benutzt.
Gruß
Wolfgang
Da die Nutzung eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich immer freiwillig ist, spielt die Frage, wem das Fahrzeug gehört, keine Rolle.
Es reicht, wenn B sagt: Nö, ich möchte aber nicht mit dem Auto fahren!"