Firmenfahrzeug geleast. Wer zahlt den Sprit?

Hallo,

wir haben im Rahmen unserer GbR einen Firmenwagen geleast und stehen nun vor der Frage,ob der prit ebenfalls von der Firma bezahlt wird oder ob wir sowas aus eigener Tasche zahlen müssen.

Auch stellt sich uns die Frage, ob wir ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung nutzen sollten.
Das Fahrzeug wird neben den Fahrten zum Büro auch für Dienstreisen genutzt, sodass wir locker auf 90-100% gewerbliche Nutzung kommen könnten. Ein weiterer privater PKW steht für private Fahrten zur Verfügung.
Bin für jeden Tipp dankbar, der nicht sofort an einen Steuerberater verweist :wink:
Mir geht es in erster Linie um eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema…

Jetzt stellt sich mir erst die Frage, ob Ihr das jetzt aus Sicht des Finanzamtes seht, oder aus Sicht der gbR.

Für das Finanzamt ist m.E. klar, dass „betrieblich“ veranlaßte Fahrten auch von der Firma bezahlt werden (Auto UND Sprit). Es könnte allerdings sein, dass der gbR-Partner das evtl. sich anders vorstellt. Dann muß man zusehen, das im gbR-Vertrag sauber zu regeln!

Wenn noch ein privates Auto zur Verfügung steht, könnte man versuchen, dem Finanzamt zu erklären, dass das Firmenfahrzeug zu 100% gewerblich genutzt wird. Das würde bedeuten, dass ich alle Kosten (Steuer, VErs. Sprit) absetzen kann. Klappt nicht sehr häufig. Da ist man meiner Erfahrung nach mit einem guten STeuerberater gut beraten. (Auch wenn Du das jetzt nicht gerne liest…)

Wenn Du natürlich konsequent ein Fahrtenbuch führst und damit nachweist, dass ALLE Fahrten betrieblich veranlaßt sind, sieht die Sache besser aus.

Die 1%-Regelung kenne ich nur für Angestellte, denen die Firma ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt. Aber als ggR-Partner bist Du ja selbst auch Unternehmer.

Soweit meine Meinung zu diesem Thema.

Viele Grüße. Würde mich interessieren, wie es Euch weiterhin ergeht.

Helmut
0173-643 98 51

Wenn das Fahrzeug ausschl. für Dienstreisen genutzt wird, muß der AG den Sprit zahlen. Bei Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kommt es auf die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber an. Auf jeden Fall müssen die Fahrten versteuert werden, das ist privat. Ich würde im Zweifel ein Fahrtenbuch führen.

Vielleicht war mein Beitrag etwas undeutlich geschrieben. Meine verlobte und ich haben eine GbR, sind also selbständig. Einen Arbeitgeber gibt es somit nicht.

Wenn eh noch ein zweites Fahrzeug zur Verfügung steht dann würde ich den geleasten Wagen zu 100 % in die Firma nehmen. Dabei gibt es dann zwei Möglichkeiten entweder man rechnet alle tatsächlichen Kosten steuerlich an oder man schreibt ein Fahrtenbuch und rechnet dann die gefahrenen Kilometer ab. Wenn sie eh einen Steuerberater für den Jahrenabschluß heranziehen, dann wird dieser die bessere Variante heranziehen.

Da habe ich leider gar keine Erfahrung.

Viel Erfolg beim Entscheiden

Vielleicht war mein Beitrag etwas undeutlich geschrieben.
Meine verlobte und ich haben eine GbR, sind also selbständig.
Einen Arbeitgeber gibt es somit nicht.

Die Antwort bleibt die gleiche: der Arbeitgeber resp. das Unternehmen zahlt den Sprit. Aber in dem Fall würde ich auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen.

Vielleicht war mein Beitrag etwas undeutlich geschrieben.
Meine verlobte und ich haben eine GbR, sind also selbständig.
Einen Arbeitgeber gibt es somit nicht.

Hallo,
das ist doch ein Rechenexempel, das man nicht generalisieren kann.
Welche Variante sich besser rechnet, hängt doch davon ab, was für ein Auto man fährt und wieviel beruflich gefahren wird. Das müsst ihr einfach mal durchrechnen.
Das kann sich sehr unterschiedlich auswirken.
Daher: selbst rechnen oder Steuerberater fragen.
(auch wenn unerwünscht, dabei ist jede klare Ansage vom StBer. mehr wert als gesmmeltes Halbwissen anderer Freiberufler.)

Aber um unsere persönliche Erfahrung zu ergänzen:
unsere Agentur nutzt die 1% Regelung (= 1% des Neuwertes als Gewinn versteuern, alle Kosten geltend machen.)

Hallo Kathrin,

danke für deine Antwort. Ja, stimmt schon. Wir werden den Steuerberater defininitv noch konsultieren, nur wollten wir uns vorher zumindest halbwegs schlau machen…

Das bedeutet in eurem Fall, dass ihr monatlich 1% des Listenneupreises des Fahrzeugs als Einkommen versteuert und alle weiteren anfallenden Kosten wie Sprit, Versicherung, Steuern, Wartung, Reparaturen, etc. Als Firmenausgaben steuerlich absetzbar sind?

Hallo Land Unter
(ich hoffe der Name ist nicht Programm :wink:

genau so ist es. Parkquittungen gehören auch dazu, ist auch sehr viel bequemer als Fahrtenbuch und die eine oder andere private Nutzung ist eben auch ok.

Nein, der Name ist nicht Programm. War nur viel zu tun an dem Tag, an dem ich mich angemeldet habe :wink:

Super, vielen Dank für deine Antwort. Auch den anderen Vielen Dank!