Firmenfahrzeug nach der Probezeit

Hallo,

Kleine Spitzfindigkeit:
wenn in einem Arbeitsvertrag steht „Der Mitarbeiter erhält nach Ablauf der Probezeit ein Firmenfahrzeug.“, ist das dann verbindlich der erste Tag nach der Probezeit, oder muss das in die Richtung „frühestens nach der Probezeit…“ interpretiert werden. Oder ist die Formulierung für einen Arbeitsvertrag grundsätzlich zu schwammig?

LG
Micha

Hallo Micha,

da wuerde ich mich bei der Firma erkundigen, um die es geht.
Die Regelungen sind verschieden. Bei uns z.B. bekommt der
neue Kollege am ersten Tag der Probezeit zunaechst ein
Interimsfahrzeug, nach Ablauf der Probezeit dann sein
Leasingfahrzeug. Es kann hier jedoch auch zu Verzoegerungen
kommen wg. Lieferzeit, Bestelldatum, Poolbildung von Orders, etc.

Gruss

Hallo

Letztendlich muß es ein Arbeitsrichter im Streitfalle entscheiden. Aber die Wahrscheinlichkeit ist doch seeeeehr hoch, daß der Firmenwagen mit Ablauf der Probezeit, also am ersten Tag nach der Probezeit, fällig wird. Wird dieser Teil der Vereinbarung nicht eingehalten muß mindestens ein entsprechend hoher finanzieller Ausgleich gewährt werden. Das kommt dann aber auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen zum Firmenwagen an.

Gruß,
LeoLo

Es kann hier jedoch auch zu Verzoegerungen
kommen wg. Lieferzeit, Bestelldatum, Poolbildung von Orders,
etc.

Ich denke auch, dass es für den Arbeitnehmer zumutbar ist, wenn der Firmenwagen nicht am Tag 1 nach der Probezeit dasteht. Die Frage ist ja, wie lange ein Hinhalten à la „Sie kriegen schon noch… nur so genau kann ich Ihnen das auch nicht sagen…“ möglich ist.

Wird dieser Teil
der Vereinbarung nicht eingehalten muß mindestens ein
entsprechend hoher finanzieller Ausgleich gewährt werden. Das
kommt dann aber auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen
zum Firmenwagen an.

Mal angenommen, die weiteren vertraglichen Vereinbarungen weisen nur auf die FIrmenrichtlinien hin, also es wird im Arbeitsvertrag nichts vereinbart, wie hoch der Firmenwagen anzusetzen ist. Was könnte man da als finanziellen Ausgleich gewähren? Pro km mit Privatfahrzeug, oder den Betrag, den das Finanzamt als Steuervorteil ansetzen würde?

Hallo

Mal angenommen, die weiteren vertraglichen Vereinbarungen
weisen nur auf die FIrmenrichtlinien hin

Dann müßte man die „Firmenrichtlinien“ kennen. Gibt es da was Schriftliches? Gibt es vergleichbare AN, die einen Firmenwagen haben? Gibt es einen BR?

Gruß,
LeoLo